Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

    Hallo zusammen,
    ich erledige dieses Jahr zum ersten Mal meine Steuererklärung selbst und zwar mittels WISO Steuer-Software.
    2014 habe ich unseren Sohn entbunden und daher Mutterschaftsgeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld und Elterngeld erhalten.
    Nun meine Frage dazu: Das Mutterschaftsgeld habe ich bei "Lohnersatzleistungen" eingetragen. Dazu habe ich von meiner Krankenkasse eine Bestätigung erhalten. Auch das Elterngeld lässt sich mühelos eintragen. Hier liegt ja der Elterngeldbescheid der Familienkasse vor.
    Mutterschaftsgeld und Elterngeld ist ja steuerfrei. Aber was ist mit dem Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, das der Arbeitgeber gezahlt hat?
    Das wurde ja in meiner normalen Gehaltsabrechnung aufgeführt und dann denke ich mal auch normal versteuert (so wie mein ursprüngliches Gehalt).
    Muss ich nun die Monate, in denen ich diesen Zuschuss erhalten habe, summieren und auch bei "Lohnersatzleistungen" eintragen?
    Immerhin ist das ja schon auf der Lohnsteuerbescheinigung unter Punkt 15 ausgewiesen und das habe ich ja ganz am Anfang der Software schon eingetippt.
    Dann wäre das doch doppelt erfasst oder nicht?
    Vielen Dank schon mal vorab für eure Hilfe!

    #2
    AW: Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

    Der Zuschuss ist nicht unter Andere Lohnersatzleistungen nochmal zu erklären.

    Kommentar


      #3
      AW: Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

      Und wieso gibt es dann im Drop-down-Menü diese Auswahlmöglichkeit ?

      Kommentar


        #4
        AW: Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

        Echt, der Zuschuss steht da bei WISO mit drin? Jetzt muss ich ja doch gestehn dass ich mich mit der WISO-Software nicht auskenne

        Du kannst ja mal Probeberechnungen machen, wie sich das auswirkt, wenn der Betrag hier auch nochmal auftaucht.

        Kommentar


          #5
          AW: Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

          Ja das ist hier aufgeführt. Deshalb wundert es mich ja so. Aber doppelt eingeben macht doch keinen Sinn, oder?
          Und wenn ich den Betrag eintrage, verringert sich meine Erstattung gleich um 800 €!!!
          Also wäre es wirklich gut zu wissen, was hier richtig ist.

          Kommentar


            #6
            AW: Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

            Was hat das eigentlich mit der Elster-Funktionalität von WISO zu tun?

            Kommentar


              #7
              AW: Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

              Wahrscheinlich nichts. Ich habe meine Frage gegoogelt und bin dabei auf diese Seite gestoßen und erhoffe mir nun Hilfe.

              Kommentar


                #8
                AW: Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

                Ich geh jedenfalls nach wie vor davon aus, dass das nicht ein zweites Mal eingetragen werden darf. Wie siehts denn aus wenn Du die Zeile 15 der Lohnsteuerbescheinigung löschst? Wenn die Steuer dann niedriger ausfällt dann spricht das ja meiner Meinung dafür dass der Eintrag nur in Zeile 15 richtig ist.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

                  Guten Morgen,
                  nur dort gehört es doch auch hin, steht auch so, wenn ich mich richtig erinnere so in der Lohnsteuerbescheinigung und diese muss nur abgetippt werden................
                  Grüsse
                  Kontierung

                  in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

                    Also ich habe mal alle Möglichkeiten ausprobiert:

                    1) ein Mal eingetragen (entweder bei LSB ODER bei Lohnersatzleistungen)
                    Hier erhalte ich einen moderaten Betrag an Steuererstattung

                    2) gar nicht eingetragen (also weder bei LSB NOCH bei Lohnersatzleistungen)
                    Hier erhalte ich einen hohen Betrag an Steuererstattung

                    3) zwei Mal eingetragen (also bei LSB UND bei Lohnersatzleistungen)
                    Hier erhalte ich einen niedrigen Betrag an Steuererstattung

                    @Kontierung: Ja genau so ist es! Es steht in Zeile 15 in meiner LSB und ich habe es auch abgetippt. Aber bei Lohnersatzleistungen gibt es im Drop-down-Menü halt nochmal die Möglichkeit den Zuschuss einzutragen, was mich irritiert hat und für mich keinen Sinn ergibt.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

                      Hallo,

                      dann frag doch einfach den WISO-Support, warum sie so etwas machen

                      Gruß FIGUL
                      Gruß FIGUL

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

                        Es gibt eben auch Fälle, in denen solche Lohnersatzleistungen nicht vom Arbeitgeber gezahlt werden.

                        Die Zahlungen des Arbeitgebers landen in Zeile 27 der Anlage N. Kommt die Zahlung nicht vom Arbeitgeber, sind die Beträge in Zeile 29 der Anlage N oder für den Fall, dass keine Anlage N vorhanden ist, in Zeile 94 des Hauptvordrucks einzutragen.

                        Im Hilfetext von ElsterFormular wird zu den Zeilen 28 und 29 angemerkt, dass hier die nicht vom Arbeitgeber gezahlten Lohn-/Entgeltersatzleistungen einzutragen sind.

                        Und so, wie es bei ElsterFormular verschiedene Möglichkeiten eines solchen Eintrags gibt, gibt es das eben auch bei WISO.

                        Ich bin mir ziemlich sicher, dass es auch bei WISO einen passenden Hilfetext gibt. Wer den liest, wird keinen Doppeleintrag vornehmen.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                        Kommentar

                        Lädt...
                        X