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Steuerberechnung - Zeile 35 aus Anlage Vorsorgeaufwand wird ignoriert

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    Steuerberechnung - Zeile 35 aus Anlage Vorsorgeaufwand wird ignoriert

    Hallo,

    vielleicht hat jemand ne Ahnung, woran das liegen könnte...

    Ich habe in der Anlage Vorsorgeaufwand die Zeile 35 mit dem von der PKV angegebenen Betrag ausgefüllt. Bei der Steuerberechnung taucht dieser Betrag aber nirgends auf. Ich habe auch die übrigen Summen überprüft und der Betrag aus Zeile 35 ist nirgends enthalten.
    Wenn ich mir aber die Druckvorschau der zu übermittelnden Daten anschaue, finde ich den entsprechenden Eintrag bei den Beiträgen zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung.

    Habe ich irgendwo einen Denkfehler, oder ist das ein Bug? Wäre in beiden Fällen nicht das erste Mal

    Vielen Dank im Voraus und viele Grüße

    Christoph

    PS: Ich benutze die aktuelle Version von Elster Formular

    #2
    AW: Steuerberechnung - Zeile 35 aus Anlage Vorsorgeaufwand wird ignoriert

    Zeile 35 gehört nicht zur Basisabdeckung der KV, sondern zum sonstigen Vorsorgeaufwand. Daher: ist der Höchstbetrag des sonstigen Vorsorgeaufwands durch die Basisabsicherung schon aufgebraucht? Dann fällt der Rest komplett raus.

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      #3
      AW: Steuerberechnung - Zeile 35 aus Anlage Vorsorgeaufwand wird ignoriert

      Vielen Dank für die schnelle Antwort.

      Meinst Du, ob der Betrag in Zeile 31 unter 1900 Euro liegt? Ja, das sind 1095 Euro.
      Oder muss man alle Beiträge zur Krankenversicherung addieren (gesetzlich und privat)? Da ist man ja eigentlich immer über 1900 Euro.

      Ich frage mich gerade auch, wann ich den Eintrag in Zeile 35 und wann in Zeile 45 machen muss...

      Kommentar


        #4
        AW: Steuerberechnung - Zeile 35 aus Anlage Vorsorgeaufwand wird ignoriert

        Wenn die Basisabsicherung gegen Krankheit, egal ob gesetzlich oder privat, wobei bei enthaltenem Krankengeldanspruch 4% abgezogen werden, bei einem einzeln veranlagten AN oberhalb 1900€ liegen, fällt der Rest komplett raus. Dass das oft der Fall ist, ist nichts neues.

        Der Unterschied zwischen 35 und 45: Das eine ist für einen selbst, das andere für jemand anderen. Klingt für mich nach einem eher simplen Unterscheidungskriterium.

        Kommentar


          #5
          AW: Steuerberechnung - Zeile 35 aus Anlage Vorsorgeaufwand wird ignoriert

          Hm, ich gebe zu, dass mir nicht klar ist, woraus sich diese 1900 Euro zusammensetzen.

          Die Steuerberechnung ergibt Folgendes:

          Es wurden 1095 Euro an die PKV gezahlt und 1968 + 50 an die GKV. Macht 3113 Euro. Dann werden 78 Euro nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a S. 4 EStG abgezogen, wobei das nach meinen Berechnungen komischerweise keine 4% sind. Bleiben 3036 Euro. Die werden komplett als Sonderausgaben angerechnet.

          Nur eben die 229 Euro aus Zeile 35 nicht.

          Worauf beziehen sich denn jetzt die 1900 Euro?

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            #6
            AW: Steuerberechnung - Zeile 35 aus Anlage Vorsorgeaufwand wird ignoriert

            Die Einträge in den Zeilen 30, 35, 45 sowie 50 und wahrscheinlich noch einige weitere Zeilen werden in der Vorausberechnung als "weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen" aufsummiert angezeigt.

            Sie fallen zumeist den Höchstgrenzen zum Opfer, nur bei nicht (mehr) rentenversicherungspflichtigen Personen kann das anders aussehen. Bei mir wirkt sich das ab 2015 bis voraussichtlich 2019 aus. Darum fülle ich die Zeilen neuerdings wieder aus.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Steuerberechnung - Zeile 35 aus Anlage Vorsorgeaufwand wird ignoriert

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Die Einträge in den Zeilen 30, 35, 45 sowie 50 und wahrscheinlich noch einige weitere Zeilen werden in der Vorausberechnung als "weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen" aufsummiert angezeigt.
              In meiner Vorausberechnung taucht keinen Posten "weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen" auf.

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                #8
                AW: Steuerberechnung - Zeile 35 aus Anlage Vorsorgeaufwand wird ignoriert

                Vielleicht wird der Eintrag bei dir unterdrückt, weil deine Beiträge zur Basiskrankenversicherung schon über dem Höchstbetrag liegen. Das habe ich noch nicht getestet.

                Test erfolgreich! Die Angabe der Zusatzbeiträge verschwindet auch bei mir
                Zuletzt geändert von Charlie24; 23.02.2015, 18:51. Grund: Test weitere Vorsorgeaufwendungen
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Steuerberechnung - Zeile 35 aus Anlage Vorsorgeaufwand wird ignoriert

                  Also verstehe ich Dich richtig:

                  wenn ich alle meine Ausgaben für die Krankenversicherung, die keine Wahlleistungen sind, addiere (gesetzlich und privat) werden die komplett angerechnet.
                  Aber: nur wenn die Summe unter 1900 Euro wäre, könnte man noch die Wahlleistungen anrechnen lassen?

                  Dann kann man sich die Zeile 35 ja sparen, wenn man Normalverdiener ist, weil man ja dann in jedem Fall mit der der Basisabsicherung über 1900 Euro kommt.

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                    #10
                    AW: Steuerberechnung - Zeile 35 aus Anlage Vorsorgeaufwand wird ignoriert

                    Dann kann man sich die Zeile 35 ja sparen, wenn man Normalverdiener ist, weil man ja dann in jedem Fall mit der der Basisabsicherung über 1900 Euro kommt
                    Der Begriff "Normalverdiener" ist dehnbar. Es gibt sehr viele unterschiedliche Fallgestaltungen. Ich überschreite z. B. die Werte momentan nicht, weil meine PKV im letzten Jahr relativ viel rückerstattet hat und ich für einen Teil des Jahres einen Zuschuss der RV bekommen habe. Das kann nächstes Jahr durchaus anders sein.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: Steuerberechnung - Zeile 35 aus Anlage Vorsorgeaufwand wird ignoriert

                      Ok, gehen wir einfach mal davon aus, dass das hier alles stimmt

                      Mich wundert es halt nur, dass die 229 Euro einfach GAR NICHT in der Berechnung auftauchen, selbst wenn sie nicht anerkannt wurden.

                      Bei den besonderen Belastungen wie Arztkosten haben ich z.B. auch 150 Euro angegeben, die natürlich nicht anerkannt werden, weil sie unter der Zumutbarkeitsgrenze von 6% liegen, aber sie werden zumindest in der Berechnung aufgeführt und dann mit den zumutbaren Belastungen "verrechnet" was zu "abziehbar nach § 33 EStG . . . . . . . . . . . . . . . . . 0" führt.

                      - - - Aktualisiert - - -

                      Ah, da steht's:

                      Die Beiträge zu einer Basiskrankenversicherung, die weitestgehend dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht (Grundversorgung ohne Chefarztbehandlung, Einbettzimmer, Krankentagegeld usw.) und zur gesetzlichen und privaten Pflege-Pflichtversicherung sind sogar in voller Höhe als Sonderausgaben absetzbar, auch wenn sie den Höchstbetrag überschreiten (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). In diesem Fall bleiben dann allerdings alle weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen unberücksichtigt (§ 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG). Ist der Höchstbetrag noch nicht überschritten, können Sie Ihre übrigen Versicherungsbeiträge bis zum Höchstbetrag absetzen.

                      Komisch...jetzt hab ich's kapiert

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