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8 Monate Deutschland 4 Monate Ausland (Österreich)

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    8 Monate Deutschland 4 Monate Ausland (Österreich)

    Hallo Leute,

    ich bin gerade dabei meine Steuererklärung zu machen. Die ersten 8 Monate in meinem alten Job habe ich wie das Jahr zuvor einfach eingetragen. Jetzt ist es so, dass ich seit September in Wien, Österreich arbeite. Ich habe gehört, dass ich auch meine österreichische Steuererklärung bei der deutschen mit einbeziehen muss, da ich letztes Jahr länger in Deutschland gearbeitet habe als in Österreich. Ist das so richtig?
    Meine weiteren Fragen:

    1. In welches Formular muss ich die Daten eintragen?
    2. Welche Daten muss ich eintragen?
    3. Wo muss ich die Werbekosten bzgl. des Umzugs eintragen? Ich bin ja wegen des Jobs nach Wien gezogen!
    4. Ich mache nebenbei eine Weiterbildung per Fernstudium zum Hotelbetriebswirt. Diese ist steuerlich absetzbar. Trage ich die kompletten Kosten dafür ( Kursgebühren, Hotelübernachtungen, Fachliteratur, Fahrtkosten etc.) in den Hauptvordruck auf Seite 2 unter Punkt 43 zusammengerechnet ein oder in Anlage N unter Punkt 43? Dann müsste ich aber glaube diese Kosten aufteilen nach D und A.

    Ich hoffe ich habe erstmal nix vergessen.

    Vielen Dank für eure Mithilfe!

    Schönen Gruß

    FelixWien

    #2
    AW: 8 Monate Deutschland 4 Monate Ausland (Österreich)

    Kommt erstmal darauf an, ob in Deutschland noch ein Wohnsitz besteht oder nicht.
    Mfg

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      #3
      AW: 8 Monate Deutschland 4 Monate Ausland (Österreich)

      Dies ist alles in allem ein Fall für einen steuerliche Berater, da hier auf jeden Fall das DBA tangiert wird.
      Mögliche Alternativen:
      - Wohnsitzverlegung nach Ö
      - Doppelwohnsitz
      - Grenzpendler

      welche jeweils ggf. unterschiedliche steuerliche Folgen nach dem DBA auslösen.

      An einer Steuererklärung in D und Ö wirst du jedenfalls nicht rum kommen.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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        #4
        AW: 8 Monate Deutschland 4 Monate Ausland (Österreich)

        Erstmal vielen Dank für euere Antworten.

        1. Ich habe weder Erst- noch Zweitwohnsitz in D.

        Da ich in Wien wohne bin bin ich kein Grenzpendler. Der Weg wäre auch etwas weit.

        Ich bin ja immernoch in Ö und hier auch tätig. Habe somit meinen Wohnsitz hierher verlegt und bin auch hier gemeldet.

        Ich weiß auch, dass ich die Steuererklärung bei meinem letzten Wohnsitz (Hamburg-Wandsbek) einreichen muss.

        Einen Steuerberater würde ich sehr gerne vermeiden.

        Danke für eure Unterstützung!
        Zuletzt geändert von FelixWien; 25.02.2015, 11:38.

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          #5
          AW: 8 Monate Deutschland 4 Monate Ausland (Österreich)

          Also ein klassischer Fall der Wohnsitzverlegung.
          - die in D erzielten Einkünfte werden in D versteuert
          - die in Ö erzielten Einkünfte werden in Ö versteuert

          DBA ist nicht tangiert, da durch deinen Umzug nach Ö die unbeschränkte Steuerpflicht in D beendet wurde.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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            #6
            AW: 8 Monate Deutschland 4 Monate Ausland (Österreich)

            Ich hoffe das klingt jetzt nicht so doof, aber auch wenn ich noch und gerne deutscher Staatsbürger bin?

            Die Weiterbildungskosten muss ich dann wahrscheinlich dementsprechend aufteilen? (mtl. 290 Euro)

            Wo gebe ich den Umzug an? Bei der österreichischen?


            Vielen Dank für deine Mithilfe Beamtenschweiß!

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              #7
              AW: 8 Monate Deutschland 4 Monate Ausland (Österreich)

              Die österreichischen Einkünfte kommen in der deutschen Steuererklärung in den mantelbogen Zeile 98 in 2014 weil sie der Progression unterliegen.

              Der Umzug hat mit den deutschen Einkünften nix zu tun, hat also auf der Anlage N nix verloren. Sondern kommt auch in Zeile 98 Mantelbogen.

              Und ja auch die Weiterbildungskosten müssen wie alle Werbungskosten aufgeteilt werden.
              Mfg

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                #8
                AW: 8 Monate Deutschland 4 Monate Ausland (Österreich)

                Hallo,

                in Zeile 98 HV kommen ausländische Einkünfte.
                Wie ist das zu verstehen:? -Auch die Umzugskosten kommen in Zeile 98-

                Da gibts doch nichts

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  AW: 8 Monate Deutschland 4 Monate Ausland (Österreich)

                  Wer nach Österreich umzieht, um dort Geld zu verdienen, wird ja seine Umzugskosten wahrscheinlich auch als "Werbungskosten" vom dortigen Lohn abziehen dürfen und hat damit reduzierte Einkünfte.

                  Damit stecken die Umzugskosten dann auch in Zeile 98HV mit drin. So habe ich das jedenfalls verstanden.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    AW: 8 Monate Deutschland 4 Monate Ausland (Österreich)

                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Wer nach Österreich umzieht, um dort Geld zu verdienen, wird ja seine Umzugskosten wahrscheinlich auch als "Werbungskosten" vom dortigen Lohn abziehen dürfen und hat damit reduzierte Einkünfte.

                    Damit stecken die Umzugskosten dann auch in Zeile 98HV mit drin. So habe ich das jedenfalls verstanden.
                    Richtig. Zu beachten ist aber, dass die ausländischen Einkünfte nach deutschen Steuerrecht ermittelt werden.
                    Mfg

                    Kommentar


                      #11
                      AW: 8 Monate Deutschland 4 Monate Ausland (Österreich)

                      So, jetzt bin ich erstmal verwirrt.

                      Nun doch alles in die deutsche Erklärung einbringen ja?

                      Die Weiterbildungskosten (in Deutschland) kommen also in Anlage N und nicht in den Hauptvordruck?

                      Dann werde ich das mal so angehen und alles in die deutsche Erklärung einbringen.

                      Vielen Dank

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                        #12
                        AW: 8 Monate Deutschland 4 Monate Ausland (Österreich)

                        Ja, die Werbungskosten die auf den deutschen Arbeitslohn fallen kommen in die Anlage N.
                        Die Werbungkosten die auf den ausländischen Arbeitslohn fallen fließen mit in deinen Eintrag im Mantelbogen.
                        Da man im Mantelbogen nur die Einkünfte angeben kann,musst du der Steuererklärung ein Beiblatt mit Aufstellung beifügen.
                        Mfg

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                          #13
                          AW: 8 Monate Deutschland 4 Monate Ausland (Österreich)

                          Ich nehme mal an du meinst mit Mantelbogen den Hauptvordruck?

                          Ich weiß nur nicht wo ich dort meine Weiterbildungskosten und Umzugskosten eintragen soll? In Zeile 43 des Hauptvordrucks und dann das Beiblatt dazulegen?

                          Kommentar


                            #14
                            AW: 8 Monate Deutschland 4 Monate Ausland (Österreich)

                            Ja Mantelbogen = Hauptvordruck.

                            Zu der Zeile : siehe bereits mein Beitrag vom 25.02.2015 17:36.
                            Mfg

                            Kommentar


                              #15
                              AW: 8 Monate Deutschland 4 Monate Ausland (Österreich)

                              Hallo,

                              das ist ja mehr wie missvrständlich.
                              Einmal kommen die Umzugskosten in Zeile 98 HV. (das geht aber nicht)
                              dann laut Elster-Tester auf ein Beiblatt zur Zeile 98. Also was denn nun in Zeile HV98 geht ja nicht. Was soll dann diese Aussage?
                              Geht das nicht eindeutig.
                              z.Bsp Werbungskosten (deutsch) Anlage N. In Zeile 98 HV Brutto (Österreich) und in die österreichische Steuererklärung WK für Umzug?
                              Überhaupt, wieso soll das österreichische Einkommen nochmals in Deutschland unter Progressionsvorbehalt fallen
                              und das deutsche wahrscheinlich in Österreich?
                              das wird ein teurer Spaß

                              Gruß FIGUL
                              Gruß FIGUL

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