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Rentenzahlung Ausland?

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    #16
    AW: Rentenzahlung Ausland?

    Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
    Warum nicht ? Es ist eine gesetzliche Rentenversicherung. Dass es eine deutsche sein muss, steht nicht im Gesetz, sondern es muss ein Sozialversicherungsträger sein (§ 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2c EStG), meinetwegen auch in der Antarktis.
    Danke für die Hinweise. Genau die stelle im Gesetzt habe ich auch gedacht. Mein Vater hat sogar gefunden, dass es akzeptiert wird sogar mit einem Rechts sprechen vom BFH im Jahr 2008 wurde schon mal gegen sowas Einspruch gelegt und es wurde in der Steuer dann berücksichtigt.

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      #17
      AW: Rentenzahlung Ausland?

      Hallo alle zusammen,

      die Frage scheint etwas älter zu sein, aber das Problem an sich ist noch aktuell. Daher möchte ich, auch für diejenigen, die aktuell vor dem Problem stehen, etwas aufklären. Es gibt immer noch Finanzämter, die diese Zahlungen trotz eindeutigen BMF- und OFD-Schreiben nicht als Sonderausgaben anerkennen möchten. Zahlungen in die türkische Rentenversicherung "SGK" sind Sonderausgaben.
      Die Thematik wurde auf der unten angegebenen Seite ausführlich erläutert. Daher nicht kleinbei geben, falls ein Finanzamt diese Zahlungen nicht anerkennen sollte, sondern Einspruch einlegen. Selbstverständlich müssen die Einzahlungen jedoch nachgewiesen werden.

      http://kanzlei-oeksuez.de/einzahlung...nversicherung/

      Viele Grüße
      Zuletzt geändert von Steuer2016; 25.12.2016, 15:44.

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        #18
        AW: Rentenzahlung Ausland?

        Hallo zusammen,
        ich arbeite seit 1991 in Deutschland und bin türkische Staatsbürgerin. März 2014 habe ich meine türkische Rente eingezahlt ( rund 23.000 Euro). Nun habe ich heute zufällig erfahren, ich hätte diese Einzahlung beim Finanzamt absetzen können. Die Lohnsteuererklärung für 2014 ist schon längst getätigt. Allerdings hatte ich damals kenerlei Info, daß man die Renteneinzahlung in der Türkei beim Finanzamt als Sonderzahlung absetzen kann. Meine Frage: Kann ich nach so langer Zeit nachträglich noch irgendetwas machen? Oder habe einfach den Zug verpasst?
        Für eine professionelle Antwort wäre echt dankbar. Ich meine ist ja auch nicht wenig Geld. Und vor allem ich habe immer irgendwelche checklisten von Steuerberatern bekommen, auf welchen dies nicht erwähnt wurde.
        Heute hielt ich eine Checkliste in der Hand auf der wird ausdrücklich erwähnt: Rentenzahlung im Ausland z.B.Türkei bitte in Sonderausgaben eintragen.
        Ich ärgere mich gerade furchtbar

        Gruß Feride

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          #19
          AW: Rentenzahlung Ausland?

          Das sieht nicht gut aus! Da müsstest du schon glaubhaft machen können, dass dich keinerlei Verschulden trifft.

          Das ganze ist auch kein Thema für das Forum hier, da es mit der elektronischen Steuererklärung nichts zu tun hat.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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