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Steuerberechnung fehl geschlagen

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    #31
    AW: Steuerberechnung fehl geschlagen

    nachdem auch in diesem Jahr die Steuerberechnung mit den per Belegdatenabruf vom Finanzamt geholten Daten fehlschlug,
    also kein Eingagefehler meinerseits vorlag,
    änderte ich verschiedene abgeholte Daten ab.

    Und nun das verblüffende:

    wenn ich den Betrag, der in Zeile 32a der Lohnsteuerbescheinigung steht, um 1-nen € erniedrige,
    wird die Steuerberechnung durchgeführt.

    Da ich, wie bereits erwähnt, nur normaler User bin, ergibt das für mich keinen Sinn.

    Euch Profis dürfte dies aber viel sagen.


    mfg
    BMS240

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      #32
      AW: Steuerberechnung fehl geschlagen

      Euch Profis dürfte dies aber viel sagen.
      Eigentlich sagt mir das nichts, wenn du nicht dazu schreibst, ob die bescheinigten Beträge unter 8a und 32a identisch waren oder nicht bzw. welcher Betrag höher war.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #33
        AW: Steuerberechnung fehl geschlagen

        Kein Problem damit, nur wußte bzw. weiß ich nicht, welche Beträge bzw. Zeilen für Dich erforderlich sind.

        Die Zeilen 8a und 32a haben den gleichen Inhalt, konkret 7.035,48 und nun?

        Den in 32a stehenden Betrag habe ich auf 7034,48 erniedrigt gesetzt und dann geht die Steuerberechnung.

        mfg
        BMS240
        Zuletzt geändert von BMS240; 18.05.2016, 07:50.

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          #34
          AW: Steuerberechnung fehl geschlagen

          Also ich konnte den Fehler nicht nachstellen. Bei mir läuft die Plausi + Berechnung durch wenn in Zeile 8a und 32a identische Werte stehen.

          Was mir aber aufgefallen ist, die Zeilen sehen eigentlich nur volle € Beträge ohne Cent vor. Vielleicht führt die Datenübernahme mit Cent Beträgen zu abweichenden Rundungen in den einzelnen Kennzahlen (32a aufgerundet, 8a abgerundet).
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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            #35
            AW: Steuerberechnung fehl geschlagen

            Hallo,

            Zitat: Was mir aber aufgefallen ist, die Zeilen sehen eigentlich nur volle € Beträge ohne Cent vor

            Gibt es jetzt schon mehrere Varianten der Anlage N? ;-(

            Bei mir beinhalten die Zeilen Euro und Cent (gesamte Anlage N)

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #36
              AW: Steuerberechnung fehl geschlagen

              @FIGUL

              Die Cent - Zeile ist zwar durchgängig vorhanden, wird aber bei manueller Eingabe von EF automatisch ausgenullt wenn man mit TAB in das nächste Eingabefeld springt. Die Kommastellen können nur nachträglich noch eingegeben werden.

              Und wenn du dir die Berechnung ansiehst, wirst du auch sehen dass dort nur volle Beträge auftauchen ohne Kommastellen. Daher meine Vermutung, dass bei der Datenübernahme von Kommastellen die Rundung schiefläuft.
              Bei einer manuellen Eingabe von Kommastellen läuft der Fall übrigens auch durch.
              Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 18.05.2016, 10:51.
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
              ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                #37
                AW: Steuerberechnung fehl geschlagen

                Mit der Rundung hat das nichts zu tun!

                Das Problem dürfte durch den Eintrag einer BMG unter Nr. 29a verursacht worden sein. Dazu müsste sich @BMS240 äußern.

                Eine BMG wird nur für laufende Versorgungsbezüge akzeptiert, nicht jedoch für Einmalzahlungen.

                Mit seiner Lösung hat sich @BMS240 einen laufenden Versorgungsbezug von einem Euro zugebilligt und so das Problem behoben.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #38
                  AW: Steuerberechnung fehl geschlagen

                  Hallo,

                  ich spring da mit der Pfeiltaste in den Centbereich.
                  Warum sind dann Centbereiche vorgegeben, wenn sie nicht ausgefüllt werden brauchen? Hä?

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

                  Kommentar


                    #39
                    AW: Steuerberechnung fehl geschlagen

                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Mit der Rundung hat das nichts zu tun!

                    Das Problem dürfte durch den Eintrag einer BMG unter Nr. 29a verursacht worden sein. Dazu müsste sich @BMS240 äußern.

                    Eine BMG wird nur für laufende Versorgungsbezüge akzeptiert, nicht jedoch für Einmalzahlungen.

                    Mit seiner Lösung hat sich @BMS240 einen laufenden Versorgungsbezug von einem Euro zugebilligt und so das Problem behoben.

                    Also in 29 steht 10.200,00 und in 29a steht 6.267,50 wenn das weiterhilft.

                    Bin dann mal evtl. bis Morgen weg oder spät heute abend zurück
                    mfg
                    BMS240e

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                      #40
                      AW: Steuerberechnung fehl geschlagen

                      @FIGUL

                      Das fragst du besser mal die Entwickler von EF :-)
                      In dem offiziellen Papiervordruck der Anlage N sind jedenfalls keine Kommabeträge vorgesehen (außer bei den anrechenbaren Steuern) und das Finanzamt interessiert sich für die Cent Beträge ebenfalls nur bei den anrechenbaren Steuern. Alles andere wird zu Gunsten des Steuerpflichtigen auf- bzw. abgerundet.
                      Mit freundlichen Grüßen

                      Beamtenschweiß
                      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                        #41
                        AW: Steuerberechnung fehl geschlagen

                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen

                        Das Problem dürfte durch den Eintrag einer BMG unter Nr. 29a verursacht worden sein. Dazu müsste sich @BMS240 äußern.

                        Eine BMG wird nur für laufende Versorgungsbezüge akzeptiert, nicht jedoch für Einmalzahlungen.

                        Mit seiner Lösung hat sich @BMS240 einen laufenden Versorgungsbezug von einem Euro zugebilligt und so das Problem behoben.

                        Bin wieder da

                        Der Eintrag unter 29a bzw. alle Einträge wurden so vom AG eingetragen (habe die Lohnsteuerbescheinigung vorliegen) und die
                        eingetragenen Beträge wurden per Belegabruf eingefügt, nicht von mir.

                        Die Beträge sind vollkommen gleich, wenn ich die Lohnsteuerbescheinigung und die abgerufenen Belegdaten vergleiche.

                        Wieso habe ich mir einen laufenden Versorgungsbezug zugebilligt, ich habe doch nur den Betrag in 32a um einen € gekürzt.

                        Die Bezüge setzen sich doch bereits aus einem laufenden Versorgungsbezug und einer Einmalzahlung zusammen.

                        Nun, es ist mir wichtig, das nun mit diesem Trick die Steuerberechnung ausgeführt wird und somit schon mal mich vorbereiten kann,
                        wenn ich den Steuerbescheid erhalte.

                        Ich melde mich, falls sich was ergeben sollte.

                        Da sich im Moment nichts neues mehr ergibt, bedanke ich mich bei allen für ihre Beiträge.

                        mfg
                        BMS240

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                          #42
                          AW: Steuerberechnung fehl geschlagen

                          Wieso habe ich mir einen laufenden Versorgungsbezug zugebilligt, ich habe doch nur den Betrag in 32a um einen € gekürzt.
                          Dadurch wird der Betrag unter 8a um einen Euro höher und die Berechnung funktioniert, denn dieser Euro gilt jetzt nicht mehr als Einmalzahlung, sondern als laufender Bezug.

                          Eine andere Möglichkeit wäre, einfach die BMG unter 29a wegzulassen.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #43
                            AW: Steuerberechnung fehl geschlagen

                            Hier ist die Antwort von Elster Hotline:


                            -......
                            eine Steuerberechnung kann nicht durchgeführt werden, weil Sie auf der Anlage N in der Zeile 29a eine Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag eingetragen haben. Es sind jedoch keine Versorgungsbezüge eingetragen, da die Summe in Zeile 8a gleich der Zeile 32a ist. Somit handelt es sich bei dem Betrag in Zeile 8a um eine Abfindung oder Nachzahlung.
                            Von uns aus können wir leider nicht beurteilen, ob diese Eintragungen Ihres Arbeitgebers auf der Lohnsteuerbescheinigungen so korrekt sind. Bitte wenden Sie sich zwecks Klärung ggf. an Ihren Arbeitgeber und / oder an Ihr zuständiges Finanzamt.
                            .......

                            jetzt bin ich so schlau wie vorher.

                            Werde mich mit meinem ehemaligen AG und dann mit dem FA in Verbindung setzen und dann
                            wieder berichten.

                            mfg
                            BMS240

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                              #44
                              AW: Steuerberechnung fehl geschlagen

                              ... eine Steuerberechnung kann nicht durchgeführt werden, weil Sie auf der Anlage N in der Zeile 29a eine Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag eingetragen haben. ....Von uns aus können wir leider nicht beurteilen, ob diese Eintragungen Ihres Arbeitgebers auf der Lohnsteuerbescheinigungen so korrekt sind.
                              Das ist genau das Problem, dass ich auch schon gesehen habe. Eine BMG für den Versorgungsfreibetrag darf nämlich eigentlich nur für laufende Versorgungsbezüge eingetragen werden.

                              Darum habe ich in meinem letzten Beitrag auch geschrieben:
                              Eine andere Möglichkeit wäre, einfach die BMG unter 29a wegzulassen.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                              Kommentar


                                #45
                                AW: Steuerberechnung fehl geschlagen

                                Naja, Charlie 24,

                                für dich also Experte ist sowas ja einfach,
                                aber für mich als "normaler User" ist es nicht so einfach, etwas weg zu lassen, weil ich nicht weis, was das alles bedeutet und welche Auswirkungen dies nach sich zieht.

                                Wenn ich vom FA übermittelte Daten vom AG oder von sonst wo abhole, setze ich voraus, das diese konform sind, ansonsten brauche ich keinen Belegabruf.
                                Natürlich überprüfe ich die Daten, sprich Beträge.
                                Und wenn diese abgeholten Daten zusätzlich noch mit der vom AG zugesandten Lohnsteuerkarte übereinstimmen,
                                änder ich doch normal nichts ab, oder?
                                Vor allem dann, wenn die Dame vom FA behauptet, die übermittelten Daten vom AG könne sie nicht ändern.
                                Da frage ich mich, wie die dann die Steuerberechnung durchführt, oder arbeitet das FA die nicht mit Elster?


                                Da kann ich doch auch gleich die Zeile 3 abändern ( da wird mir das FA aber was husten)

                                Also warten wir ab, was sich ergibt.

                                mfg
                                BMS240

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