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Meldestatus gelb

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    Meldestatus gelb

    Ich habe am 5.8.2014 einen Arbeitnehmer gemeldet, dessen Beschäftigungsbeginn der 1.7.2014 war. Ich kann nun Daten abrufen, so oft ich möchte, unter "Navigation", "Meldestatus der Arbeitsnehmer" steht in der ersten Spalte der Zeile des Mitarbeiters ein gelbes Symbol. Rechts davon steht unter der Überschrift "Letzter bekannter Meldestatus" "In Anmeldung". Soweit ich sehe, kann ich nur darauf warten, daß das Finanzamt die Anmeldung durchführt.

    Inzwischen habe ich einen Brief des Finanzamts erhalten, demzufolge die Anmeldung des Arbeitnehmers an der ELStAM-Datenbank sowie der anschließende Abruf der Besteuerungsmerkmale nicht erfolgreich abgeschlossen worden sei. Stimmt, denke ich, aber wie soll ich die Besteuerungsmerkmale abrufen, solange das Finanzamt die Anmeldung nicht bestätigt? Vermutlich kann das Finanzamt ein Bußgeld verhängen, wenn ich die Merkmale nicht zum Stichtag abrufe. Aber kann ich ein Bußgeld verhängen, wenn das Finanzamt die Anmeldung nicht bis zum Stichtag bestätigt? Wie anders kann ich das Finanzamt motivieren, tätig zu werden?

    #2
    AW: Meldestatus gelb

    Gab es denn sonst eine Fehlermeldung?

    Stimmt die ID Nummer des AN?

    Hast du mal probiert den AN nochmal anzumelden?


    Kurze Frage am Rande: wie hast du die monatliche Lohnabrechnung für den AN gemacht wenn die Anmeldung in ELSTAM bereits seit Juli nicht klappt?
    Steuerklasse 6 seit Juli oder hat der AN eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2014 nach §§ 39 Abs. 1 Satz 2 und 3, 39e Abs. 8 Einkommensteuergesetz - EStG - vorgelegt?
    Wenn letzteres der Fall ist, dann liegt ein Fehler am Datenbestand des AN vor und der Arbeitgeberabruf ist gesperrt. Dann müsste bei dir aber eine entsprechende Fehlermeldung kommen.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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      #3
      AW: Meldestatus gelb

      Hallo gerd2013,

      die Verpflichtung liegt beim Arbeitgeber den Arbeitnehmer anzumelden -> du musst eine Fehlermeldung bekommen haben und diese musst du auswerten, was falsch gelaufen ist und die Anmeldung erneut anstoßen. Erst wenn deine Anmeldung erfolgreich verarbeitet ist, kannst du die ELSTAM abrufen.

      Auf der offiziellen ELSTER Seite gibt es massenhaft Anleitungen zum Verfahren für den Arbeitgeber und viele häufig gestellte Fragern und Antworten.
      schau mal hier ->https://www.elster.de/faq_ag_nw.php#elstam

      Tschüß

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        #4
        AW: Meldestatus gelb

        Ja, es ist mir schon klar, dass die Verpflichtung beim Arbeitgeber liegt. Daher habe ich rechtzeitig die Meldung abgegeben.

        Der Hinweis auf die FAQ nützt gar nichts. Ich habe sie schon vor längerer Zeit durchgesehen. Dort stehen zwar wirklich "massenhaft Anleitungen". Aber schon die Suche nach "Meldestatus" oder "gelb" zeigt kein Ergebnis, also sind sie für mein Problem nicht hilfreich. Trotzdem habe ich einige Texte durchgelesen. Sie helfen aber wirklich nicht.

        Tatsächlich erhalte bei jedem Abruf eine Fehlermeldung. Nur wird die Fehlermeldung einige Zeilen später widerrufen. Was ist das für eine unausgegorene Software? Das Finanzamt zwingt offenbar den Steuerpflichtigen, diese Meldungen mittels Software abzugeben, nimmt ihm aber gleichzeitig die Möglichkeit, indem es ihm fehlerhafte Software bereitstellt. Oder wie sonst ist der Wortlaut der Meldung zu erklären? Ich zitiere:

        "Anmeldebestätigung: Keine besonderen Hinweise zu den in der Liste enthaltenen Arbeitnehmern.
        Datenaustausch erfolgreich abgeschlossen. Die verwendete Schnittstellenversion wird nicht mehr unterstuetzt. Bitte verwenden Sie eine neuere Softwareversion Ihrer Software. Für die bei Ihnen beschäftigten Arbeitnehmer haben sich keine Änderungen ergeben. Keine besonderen Hinweise zu den in der Liste enthaltenen Arbeitnehmern
        Aktuelle Hinweise:
        Im Zeitraum vom 01.01.2015 bis 13.01.2015 erfolgten technische Änderungen im ELStAM Verfahren.
        An-, Ab- und Ummeldungen von Arbeitnehmern, die Sie in diesem Zeitraum übermittelt haben, wurden nicht verarbeitet. Diese An-, Ab- und Ummeldungen von Arbeitnehmern müssen Sie nach dem 13.01.2015 erneut vornehmen.
        Fehlermeldungen mit dem Hinweis auf eine notwendige Softwareaktualisierung und nicht mehr unterstützte Schnittstellenversion beziehen sich auf die im Zeitraum vom 01.01.2015 bis 13.01.2015 verwendete Software.
        Die aktuell von Ihnen verwendete ElsterFormular Version 16 unterstützt die erforderliche ELStAM Schnittstellenversion 2015."

        Zum leichteren Verständnis des o.a. Textagglomerats fasse ich zusammen: "Die verwendete Schnittstellenversion wird nicht mehr unterstützt. Die aktuell von Ihnen verwendete Version unterstützt die erforderliche Schnittstellenversion." Wenn das die Fehlermeldung ist, die ich auswerten soll, dann bitte wie?

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          #5
          AW: Meldestatus gelb

          ELStAM - Information

          Hinweise für Arbeitgeber und Datenübermittler

          Thema: Stichtagsumstellung der Schnittstelle zum 07.01.2015
          Version: 1.2
          Stand: 12.12.2014

          Zum 07.01.2015 erfolgt eine technische Umstellung auf den Servern der Finanzverwaltung,
          von der alten Schnittstellenversion 2013 auf die neue Schnittstellenversion 2015. Auch die
          von Ihnen als Arbeitgeber genutzte Lohnbuchhaltungssoftware ist von dieser Umstellung
          betroffen, da dort ebenfalls die neue Version der Schnittstelle zur Finanzverwaltung
          eingebunden werden muss.

          Die Umstellung läuft im Zeitraum zwischen dem 01.01.2015 und dem 08.01.2015 in
          mehreren Schritten ab:
          • 31.12.2014 (23:59 Uhr):
          o Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Verwendung der alten Schnittstellenversion 2013
          ohne Einschränkungen möglich.

          • 01.01.2015 (00:00 Uhr) - 07.01.2015 (20:00 Uhr):
          o Abarbeitung der An-, Ab- oder Ummeldungen in der Finanzverwaltung, die mit der
          alten Schnittstellenversion 2013 vor dem 01.01.2015 (00:00 Uhr) übermittelt wurden
          und Erstellung der Monatslisten Dezember 2014. Die Bereitstellung dieser
          Monatslisten und Bestätigungslisten zur Abholung erfolgt noch in der alten
          Schnittstellenversion 2013. Somit können diese Listen auch ab dem 08.01.2015
          (06:00 Uhr) nur mit der Schnittstellenversion 2013 abgeholt werden. Bei Problemen
          wenden Sie sich bitte an den Support Ihres Softwareherstellers, da nur dieser die
          genaue Information über die verwendete Version Ihrer Lohnbuchhaltungssoftware
          hat.

          o In diesem Zeitraum noch mit der alten Schnittstellenversion 2013 übermittelte An-,
          Ab- oder Ummeldungen werden mit dem Verfahrenshinweis 551005010 abgelehnt:
          „Die verwendete Schnittstellenversion wird nicht mehr unterstützt. Bitte verwenden
          Sie eine neuere Softwareversion Ihrer Software.“

          o Sollte Ihr Softwarehersteller bereits die neue Schnittstellenversion 2015 in seiner
          Lohnbuchhaltungssoftware eingebunden haben und übermitteln Sie in diesem
          Zeitraum bereits damit An-, Ab- oder Ummeldungen, werden diese Daten
          angenommen und auf den Servern der Finanzverwaltung von der Verarbeitung
          zurückgestellt. Diese Daten werden am 08.01.2015 (06:00 Uhr) automatisch der
          weiteren Verarbeitung zugeführt und die Bestätigungslisten werden innerhalb der 5
          Tages-Frist (beginnend ab dem 08.01.2015 06:00 Uhr) bereitgestellt.

          • 07.01.2015 (20:00 Uhr):
          o Auf den Servern der Finanzverwaltung wird die neuen Schnittstellenversion 2015 in
          Betrieb genommen

          • 08.01.2015 (06:00 Uhr):
          o Ab diesem Zeitpunkt können An-, Ab- oder Ummeldungen nur noch in der neuen
          Schnittstellenversion 2015 an Elster Lohn II übermittelt werden, andernfalls werden
          die Daten wie oben beschrieben mit den Verfahrenshinweis 551005010 abgelehnt.

          o Ab diesem Zeitpunkt werden Bestätigungslisten und Monatslisten nur noch in der
          Schnittstellenversion 2015 in der Austauschdatenbank zur Verfügung gestellt.
          Aufgrund der technischen Gegebenheiten sind alle oben genannten Umstellungszeiten als
          „circa“-Zeiten zu verstehen. Es wird den Arbeitgebern und Datenübermittlern empfohlen, alle
          ihre Aktionen bis 12 Stunden vor den jeweilig genannten Zeiten abzuschließen.
          Sollte Ihnen als Arbeitgeber oder Datenübermittler nicht bekannt sein, ob die von Ihnen
          genutzte Softwareversion die alte oder die neue Schnittstellenversion enthält, wenden Sie
          sich bitte an Ihren Softwarehersteller. Ggf. finden Sie auch auf den Hilfe- bzw. Supportseiten
          des Internetauftrittes Ihres Softwareherstellers entsprechende Hinweise.
          In der kostenlosen Software der Finanzverwaltung ELSTER Formular werden die
          technischen Änderungen am ELStAM-Verfahren voraussichtlich ab dem 14.01.2015
          berücksichtigt.



          Kurz zusammengefasst: du benutzt eine veraltete Software zur Übermittlung/Abruf der ELSTAM und solltest den Hersteller wegen einer aktuellen Version anhauen. (Welche Software du benutzt, hast du uns ja bislang verschwiegen).
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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            #6
            AW: Meldestatus gelb

            Hallo Beamtenschweiß,

            danke für die Antwort, aber ich fürchte, sie hilft nicht weiter, denn die Software ist die
            aktuellste, die es gibt.

            In "Hilfe", "Über ElsterFormular" steht: "Version 16.0, Revision 16151." Ich habe immer alle angebotenen Updates durchgeführt. Insbesondere habe ich am 17. Januar 2015 ein Update der damaligen Version durchgeführt und folgende lustige Meldung erhalten: "Fehler. Es ist ein Fehler aufgetreten. Unable to copy file".

            Daraufhin habe ich mir die Mühe gemacht, die vorhandene Version zu deinstallieren, von https://www.elster.de/elfo_down.php die Version 16 herunterzuladen und sie zu installieren.

            Wenn die Software wirklich veraltet ist, dann ist es Aufgabe des Elster-Projekts, eine neuere zur Verfügung zu stellen.

            Im übrigen kann eine heute veraltete Software nicht der Grund sein, aus dem die Anmeldung im Jahr 2014 nicht verarbeitet worden ist. Denn ich habe den Arbeitnehmer am 5.8.2014 angemeldet, als die damals benutzte Schnittstelle in der damaligen Version von ElsterFormular korrekt bedient worden ist. Zwischen dem 5.8.2014 und dem 7.1.2015 sollte das Finanzamt genügend Zeit gehabt haben, die Anmeldung zu verarbeiten.

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              #7
              AW: Meldestatus gelb

              Hallo gerd2013,

              Zitat->
              Im übrigen kann eine heute veraltete Software nicht der Grund sein, aus dem die Anmeldung im Jahr 2014 nicht verarbeitet worden ist. Denn ich habe den Arbeitnehmer am 5.8.2014 angemeldet, als die damals benutzte Schnittstelle in der damaligen Version von ElsterFormular korrekt bedient worden ist. Zwischen dem 5.8.2014 und dem 7.1.2015 sollte das Finanzamt genügend Zeit gehabt haben, die Anmeldung zu verarbeiten.

              Das ist doch das Problem, das Finanzamt kann doch nichts verarbeiten -> wenn deine Daten überhaupt nicht dort landen. Du musst dafür sorgen, dass die Daten auf den Servern verarbeitet werden können -> deshalb werden ja Fehlermeldungen ausgegeben.

              Tschüß

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                #8
                AW: Meldestatus gelb

                Vorschlag:

                ElsterFormular deinstallieren
                Neustart
                ElsterFormular in der neuesten Version installieren
                Datei mit ELStAM-Daten laden
                "fehlerhaften" Arbeitnehmer löschen
                erneut Arbeitnehmer anmelden (also bewusst das gelbe Ding gedanklich in die Tonne kloppen).

                Es ist schwierig bis unmöglich alle bisherigen Schritte aufzudröseln. Von daher würde ich es so versuchen.
                Wir sind analoge Spieler... in einer digitalen Welt.

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                  #9
                  AW: Meldestatus gelb

                  @gerd2013

                  Nun wissen wir immerhin dass du aktuell ELSTER-Formular benutzt. Ein Aktualitätsproblem kann damit aktuell eigentlich nicht mehr vorliegen.

                  Im Übrigen verweise ich auf mein Posting vom 10.03.15
                  Mit freundlichen Grüßen

                  Beamtenschweiß
                  ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                    #10
                    AW: Meldestatus gelb

                    Hallo holzgoe,

                    aber wie sorge ich dafür, dass die Daten dort "landen"? Ich kenne nur die Methode, die Daten unter "Navigation", "Arbeitnehmer anmelden" einzutragen und dann auf "Datenübermittlung", "Datenaustausch mit der Steuerverwaltung vornehmen" zu klicken. Ist das falsch?

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Meldestatus gelb

                      Hallo gerd2013,

                      ich würde den oder die Arbeitnehmer mal zum 01.012015 anmelden -> das Jahr 2014 ist ja mittlerweile Geschichte und die Lohnabrechnung durch.
                      und dann auf Datenübermittlung gehen -> also korrekt wie du es beschrieben hast.
                      Und dann mal abwarten was spätestens nach zwei Tagen angezeigt wird. Der Status Arbeitnehmer in Anmeldung muss ja verschwinden und dann dastehen Arbeitnehmer angemeldet oder eine Hinweismitteilung kommen, warum die Anmeldung fehlgeschlagen ist.
                      Arbeitest du mit einem Organisationszertifikat ?
                      Oder hast du noch ein persönliches Zertifikat mit Steuernummer ?
                      Dann könnte die Ursache auch im Zertifikat liegen -> müsste aber auch eine entsprechende Mitteilung kommen.

                      Tschüß

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                        #12
                        AW: Meldestatus gelb

                        Hallo Beamtenschweiß,

                        ich habe den Vorschlag aufgegriffen, den Arbeitnehmer noch einmal angemeldet und einen Tag später die Daten abgerufen. Leider hat es keinen Erfolg gehabt. Der Meldestatus des Arbeitnehmers ist immer noch gelb. Als Rückmeldung steht dort: "Anmeldung zum 01.07.2014 fehlgeschlagen: Referenzdatum liegt vor Jahresbeginn (bei Eingangsdatum ab 01.03. des Jahres)". Was nun?

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                          #13
                          AW: Meldestatus gelb

                          Hallo gerd2013,

                          ich- holzgoe- hatte ja auch geschrieben -> melde ihn mal zum 01.01.2015 an, weil 2014 inzwischen Geschichte ist. Das Referenzdatum darf niemals vor Beschäftigungsbeginn liegen.
                          Schau dir das mal an ! Die Fehlermeldung spricht ja genau eine konkrete Fehleingabe an. Was hattest du denn als Referenzdatum eingetragen ?

                          Tschüß

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                            #14
                            AW: Meldestatus gelb

                            Hallo holzgoe,

                            ich werde mich nicht zu unwahren Angaben verleiten lassen. Als Beschäftigungsbeginn und Referenzdatum habe ich den 1.7.2014 angegeben, weil das die korrekten Angaben sind.

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Meldestatus gelb

                              Hallo gerd2013,
                              ich will dich nicht zu unwahren Angaben verleiten. Aber die Fehlermeldung meckert doch das Referenzdatum an.
                              Dann trage doch einmal als Referenzdatum den 01.03.2015 oder das Tagesdatum ein 13.03.2015 und lass den Beschäftigungsbeginn auf dem 01.07.2014.
                              Wir wollen dir helfen, dein Problem zu lösen und mittlerweile sind wir doch schon ein ganzes Stück vorangekommen -> die Fehlermeldung (Als Rückmeldung steht dort: Anmeldung zum 01.07.2014 fehlgeschlagen: Referenzdatum liegt vor Jahresbeginn (bei Eingangsdatum ab 01.03. des Jahres) muss nur noch richtig interpretiert werden.

                              Tschüß

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