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Vorausgefüllte Steuererklärung/Einrichtung Belegabruf -> Wie aktivieren?!

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    Vorausgefüllte Steuererklärung/Einrichtung Belegabruf -> Wie aktivieren?!

    Hallo zusammen,

    nach Installation von WISO Steuer 2015 habe ich heute vom Produkte "Vorausgefüllte Steuererklärung" erfahren, die ich natürlich gleich aktivieren soll. Also schnell bei ElsterOnline eingeloggt (mit Softwarezertifikat und PIN), dann auf "Dienste"...ja...und dann? Sicher, da steht nun:

    "Belegabruf (vorausgefüllte Steuererklärung - für Privatpersonen nur bei einer Registrierung mit Identifikationsnummer möglich)

    Hier haben Sie die Möglichkeit, Belege abzurufen und die Berechtigungen für den Belegabruf zu verwalten."

    Super. Und wie? Da ist nichts anklickbar?! In der Buhl-Hilfe steht "Um am Belegabrufverfahren teilzunehmen, müssen Sie sich wieder auf dem ElsterOnline-Portal anmelden. Hierbei wählen Sie unter „Dienste“ / „Belegabruf (vorausgefüllte Steuererklärung“) den Punkt „Teilnahme am Belegabrufverfahren“ aus." Nur wie gesagt - den Punkt "Teilnahme..." sehe ich gar nicht. Ausprobiert mit Chrome und dem ollen IE.

    Kann mir bitte mal jemand das Brett von der Stirn entfernen?

    Herzlichen Dank im Voraus!

    #2
    AW: Vorausgefüllte Steuererklärung/Einrichtung Belegabruf -> Wie aktivieren?!

    Zitat von matze787 Beitrag anzeigen
    nur bei einer Registrierung mit Identifikationsnummer möglich
    Bist Du denn schon registriert? Wenn nein, dann kannst Du das hier nachholen: https://www.elsteronline.de/eportal/...istrierung.tax

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      #3
      AW: Vorausgefüllte Steuererklärung/Einrichtung Belegabruf -> Wie aktivieren?!

      Wenn er sich mit Pin und Softwarezertifikat einloggen und Dienste aufrufen kann, dann sollte der TE bereits registriert sein.

      Um am Belegabrufverfahren teilnehmen zu können, ist eine Registrierung mit der Identifikationsnummer im EOP erforderlich.

      Man muss bei Registrierung mit einem Softwarezertifikat nach Anmeldung zum Belegabruf warten, bis man per Post einen Abrufcode zugeschickt bekommt. Erst dann kann man Belege auch wirklich abrufen.

      https://www.elster.de/download/Leitfaden_Belegabruf.pdf
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Vorausgefüllte Steuererklärung/Einrichtung Belegabruf -> Wie aktivieren?!

        Meine Güte, viel komplizierter kann man das ja kaum noch machen - und das soll ein 08/15-Bürger nachvollziehen können? Ich bin eigentlich recht IT-affin, aber inzwischen frage ich mich, warum ich mich eigentlich noch damit beschäftige...nur, um die Daten aus der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung importieren zu können?

        Aber lassen wir das, ich würde ich es nur gerne verstehen. Dass man dafür 41 Seiten lesen muss, ist mir allerdings echt ein Rätsel :-(

        Du schreibst: "Man muss bei Registrierung mit einem Softwarezertifikat nach Anmeldung zum Belegabruf warten, bis man per Post einen Abrufcode zugeschickt bekommt."

        Was meinst Du mit "...nach Anmeldung zum Belegabruf warten"?

        Danke!

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          #5
          AW: Vorausgefüllte Steuererklärung/Einrichtung Belegabruf -> Wie aktivieren?!

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Wenn er sich mit Pin und Softwarezertifikat einloggen und Dienste aufrufen kann, dann sollte der TE bereits registriert sein.
          Upps, das hab ich übersehen.

          Zitat von matze787 Beitrag anzeigen
          das soll ein 08/15-Bürger nachvollziehen können?
          Nein, meiner Meinung nach ist das den Aufwand nicht wert. Wenn es aber für Dich wichtig ist, dann musst Du da wohl durch. Du willst ja sicher auch nach der Scheidung nicht dass Deine Ex mit dem alten Zertifikat Deine Daten abruft. Solltest Du aber doch keinen Wert auf Datenschutz legen, ich finde schon dass der wichtig ist.

          Zitat von matze787 Beitrag anzeigen
          Was meinst Du mit "...nach Anmeldung zum Belegabruf warten"?
          Wenn Du ein Zertifikat mit ID-Nr. hast dann kannst Du den Belegabruf beantragen. Dafür bekommst Du dann wieder Post. Per Post

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            #6
            AW: Vorausgefüllte Steuererklärung/Einrichtung Belegabruf -> Wie aktivieren?!

            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
            Wenn Du ein Zertifikat mit ID-Nr. hast dann kannst Du den Belegabruf beantragen. Dafür bekommst Du dann wieder Post. Per Post
            Ich fürchte, für Eingeweihte sehen meine Fragen immer dümmlicher aus, aber woher weiß ich, dass mein Zertifikat eine ID-Nr. hat? Und wo kann ich den Belegabruf konkret beantragen?

            Sorry nochmals - und danke für Eure Geduld!

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              #7
              AW: Vorausgefüllte Steuererklärung/Einrichtung Belegabruf -> Wie aktivieren?!

              Zitat von matze787 Beitrag anzeigen
              Ich fürchte, für Eingeweihte sehen meine Fragen immer dümmlicher aus, aber woher weiß ich, dass mein Zertifikat eine ID-Nr. hat? Und wo kann ich den Belegabruf konkret beantragen?

              Sorry nochmals - und danke für Eure Geduld!
              Hallo,
              einfach im Portal einloggen, dann liest man:
              Sie haben dieses Benutzerkonto am xx.xx.xxxx unter Angabe der Identifikationsnummer xxxxxxx registriert.

              Hier gibt es ein Video:
              https://www.youtube.com/v/eBFmoe2kqCM
              Gruß, Basteltyp

              ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
              ***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***

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                #8
                AW: Vorausgefüllte Steuererklärung/Einrichtung Belegabruf -> Wie aktivieren?!

                Wenn das Benutzerkonto mit der Steuernummer eingerichtet wurde, so wie das früher möglich war, steht möglicherweise bzw. wahrscheinlich unter Dienste der Punkt Anmeldung zum Belegabruf gar nicht zur Verfügung.

                Ob ich recht habe, kann ich aber nicht überprüfen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Vorausgefüllte Steuererklärung/Einrichtung Belegabruf -> Wie aktivieren?!

                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Wenn das Benutzerkonto mit der Steuernummer eingerichtet wurde, so wie das früher möglich war, steht möglicherweise bzw. wahrscheinlich unter Dienste der Punkt Anmeldung zum Belegabruf gar nicht zur Verfügung.

                  Ob ich recht habe, kann ich aber nicht überprüfen.
                  Dürfte dann ausgegraut und nicht anklickbar sein.
                  Mfg

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                    #10
                    AW: Vorausgefüllte Steuererklärung/Einrichtung Belegabruf -> Wie aktivieren?!

                    So ist es auch, die Registration habe ich "seinerzeit" (so lange ist das ja nicht mal her...) unter Angabe der Steuernummer vorgenommen.

                    Lt. Video ist dies nicht ausreichend und kann auch nicht umgewandelt werden. Man soll sich neu registrieren.

                    WTF?! :-(

                    So wird das nie was, liebes Finanzamt...

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                      #11
                      AW: Vorausgefüllte Steuererklärung/Einrichtung Belegabruf -> Wie aktivieren?!

                      und kann auch nicht umgewandelt werden. Man soll sich neu registrieren.
                      Die Notwendigkeit, sich neu registrieren zu müssen, ist vor allem für die Steuerpflichtigen ärgerlich, die ihre Erklärungen im EOP erstellt haben, da die gespeicherten Vorjahresdaten auch allesamt verloren sind.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: Vorausgefüllte Steuererklärung/Einrichtung Belegabruf -> Wie aktivieren?!

                        Alles klar, dann verzichte ich freiwillig darauf. Gut gedacht, gruselig umgesetzt, mehr bleibt mir da nicht zu sagen.

                        Ach so, doch: an Euch ein großes DANKE SCHÖN! :-)

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