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Punkt 37: Renten - Rechtsgrund

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    Punkt 37: Renten - Rechtsgrund

    Hallo, ich sitze gerade über meiner ersten Einkommenssteuererklärung und stolpere über Punkt 37. Was soll "Rechtsgrund" bedeuten? Soll ich einfach meinen Rentenbeitrag vom letzten Jahr angeben? Wird der mir erstattet, wenn ich dieses Jahr unter der zu versteuernden Einkommensuntergrenze liege?
    Vielen Dank für jede Rückmeldung

    #2
    AW: Punkt 37: Renten - Rechtsgrund

    wenn du den Hauptvordruck Seite 2, Zeile 37 meinst, da geht es um von dir gezahlte Renten.

    Erhaltene Renten kommen in die Anlage R. Rentenversicherungsbeiträge in die Anlage Vorsorgeaufwand. Beginne am Besten damit, die Lohnsteuerbescheinigung abzutippen.

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      #3
      AW: Punkt 37: Renten - Rechtsgrund

      Zitat von susuma Beitrag anzeigen
      meinen Rentenbeitrag
      Beiträge zur Rentenversicherung gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand.

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        #4
        AW: Punkt 37: Renten - Rechtsgrund

        ich las schlampig "Rentenbetrag"

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          #5
          AW: Punkt 37: Renten - Rechtsgrund

          Vielen Dank!

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