Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

keine Bearbeitung wegen Anlage KAP

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    keine Bearbeitung wegen Anlage KAP

    Ich habe heute bei meinem FA (Brandenburg) nachgefragt, wann ich mit meinen Steuerbescheiden (getrennte Veranlagung) rechnen kann. Meine Nachbarin hat zwei Wochen nach mir abgegeben und hat ihren Bescheid schon. Die Antwort war, da wir bei beiden Erklärungen eine Anlage KAP übermittelt haben ist keine Bearbeitung möglich, da noch kein Programm dafür vorliegt.

    Wer hat ähnliche Erfahrungen und hat eine Aussage, wann das Programm vorliegt?

    #2
    AW: keine Bearbeitung wegen Anlage KAP

    In dem für mich zuständigen Finanzamt (Hessen) besteht meines Wissens aktuell die Weisungslage die Steuererklärungen ohne Anlage KAP zu veranlagen und die Bescheide dafür unter den Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO) zu stellen.
    Wie das in anderen Bundesländern / Finanzämtern aussieht kann ich nicht sagen.

    Die Aussagen zum Zeitpunkt der notwendigen Programmanpassung schwanken zwischen Mitte April bis Ende Mai.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar


      #3
      AW: keine Bearbeitung wegen Anlage KAP

      Hallo Wir,

      von offizieller Seite gibt es unter anderem folgende Aussage ->

      Einkommensteuererklärungen 2014 mit Anlage KAP können derzeit bundesweit von den Finanzämtern nicht bearbeitet werden. Grund hierfür sind Änderungen bei der Verlustverrechnung ab dem Veranlagungszeitraum 2014, die umfangreiche Änderungen am Steuerberechnungsprogramm notwendig machen. An der Umsetzung wird derzeit mit Hochdruck gearbeitet.

      Sobald das Programm bereitgestellt wird, bearbeitet das Finanzamt die vorliegenden Steuererklärungen umgehend in der Reihenfolge ihres Eingangs im Finanzamt. Die Bearbeitungsdauer hängt jedoch auch von der Komplexität des jeweiligen Einzelfalls und erforderlichen Rückfragen sowie der Menge der betroffenen Erklärungen im jeweiligen Finanzamt ab.

      Eine allgemeingültige Aussage zum Zeitpunkt, wann Steuerbescheide nach Eingang der Erklärung im Finanzamt versandt werden, kann daher nicht getroffen werden. Nach derzeitigem Stand kann mit den ersten Steuerbescheiden über die Einkommensteuer 2014 mit Kapitaleinkünften voraussichtlich Anfang Mai 2015 gerechnet werden.

      Tschüß

      Kommentar


        #4
        AW: keine Bearbeitung wegen Anlage KAP

        Vielen Dank für die Antworten. Ich hatte schon angefragt, ob eine Veranlagung unter Vorbehalt möglich ist. Dies wurde mit "Nein" beantwortet. Ich hatte aber vermutlich einen Auszubildenden am Telefon. Ich werde es jetzt noch einmal schriftlich versuchen. Danke für den Hinweis, dass es in Hessen anders gelöst wurde.

        Kommentar


          #5
          AW: keine Bearbeitung wegen Anlage KAP

          Natürlich kann eine Veranlagung erst einmal ohne Anlage KAP durchgeführt werden unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Ob das so sinnig ist den Zusatzaufwand zu betreiben ist eine andere Frage, insbesondere wenn das ja bald laufen soll.

          Es wird nämlich auch genug Fälle geben, bei denen ohne Anlage KAP eine Nachzahlung und mit eine Erstattung rauskommt. Wenn ich der Bearbeiter wäre, hätte ich keine Lust mich bei der überschaubaren Frist noch damit auseinanderzusetzen, ob nicht bei einer Veranlagung ohne Anlage KAP gleich ein Einspruch mit Aussetzungsantrag droht und welche Veranlagungen ich bei dieser Doppelarbeit, nämlich zweimal zu veranlagen, ich dafür nach hinten schieben müsste und daher dann mehr Anrufe bekomme auch von Leuten ohne Anlage KAP, wo der Bescheid bleibt.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

          Kommentar


            #6
            AW: keine Bearbeitung wegen Anlage KAP

            Ich würde ungern bis Ende Mai warten, da wir im vergangenen Jahr schon so lange warten mussten, weil es kein Programm für die getrennte Veranlagung von Ehegatten gab. Ich habe jetzt eine Mail und ein Fax an mein zuständiges Finanzamt geschrieben. Mal sehen, ob sie reagieren.

            Kommentar


              #7
              AW: keine Bearbeitung wegen Anlage KAP

              Zitat von Wir Beitrag anzeigen
              Ich würde ungern bis Ende Mai warten, da wir im vergangenen Jahr schon so lange warten mussten, weil es kein Programm für die getrennte Veranlagung von Ehegatten gab. Ich habe jetzt eine Mail und ein Fax an mein zuständiges Finanzamt geschrieben. Mal sehen, ob sie reagieren.
              Cui bono?
              Dein Finanzamt kann nur rechnen, was es rechnen kann. Aber bedenke: Ein Mitarbeiter muss sich um die Beantwortung Deiner Mail kümmern und hat nun weniger Zeit für Veranlagungen.
              Was soll das?
              Hessen ist anders als BY, SN, MV, BB, SH und so weiter..
              Zuletzt geändert von stiller; 27.03.2015, 15:55. Grund: Hessen
              Gruss (S)stiller
              STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
              Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
              ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
              Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
              Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
              Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
              Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

              Kommentar


                #8
                AW: keine Bearbeitung wegen Anlage KAP

                Zitat von Wir Beitrag anzeigen
                Ich würde ungern bis Ende Mai warten, da wir im vergangenen Jahr schon so lange warten mussten, weil es kein Programm für die getrennte Veranlagung von Ehegatten gab. Ich habe jetzt eine Mail und ein Fax an mein zuständiges Finanzamt geschrieben. Mal sehen, ob sie reagieren.
                Klingt mir jetzt, als ginge es Dir ums Prinzip. Oder hat es wirtschaftliche Gründe ? Und hilft Dir eine Erstveranlagung ohne Anlage KAP überhaupt ? (siehe mein vorheriges Posting)
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                Kommentar


                  #9
                  AW: keine Bearbeitung wegen Anlage KAP

                  Habe am Donnerstag beim FA Bonn nach dem Bearbeitungsstand gefragt und die gleiche Antwort erhalten. In Abstimmung mit dem FA habe ich dann meine Anlage KAP schriftlich per FAX zurückgenommen. Nun soll die Bearbeitung abgeschlossen werden. Mal sehen, wie schnell es geht.
                  Eine allgemeine Info der Finanzverwaltung NRW wäre sicherlich hilfreich gewesen.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: keine Bearbeitung wegen Anlage KAP

                    Hallo Picard777,

                    es geht rein ums Wirtschaftliche mit Anlage KAP erhalten wir eine Erstattung von 1.502,50 €. Ohne Anlage KAP 1.500,00 €. Bei uns geht es nur um 2,50 €, die nicht freigestellt waren. Das Geld benötigen wir aber im Moment schon sehr dringend.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: keine Bearbeitung wegen Anlage KAP

                      Dann würd ich Dir ja tatsächlich zu SteuerzahlerBNs Methode raten: Anlage KAP zurückziehen. Wenn Du viel Wert drauf legst kannst Du nach dem Bescheid immer noch Einspruch einlegen und die Anlage KAP nachreichen ...

                      Kommentar


                        #12
                        AW: keine Bearbeitung wegen Anlage KAP

                        Wir haben keine Reaktion auf unseren Brief vom 26.03.2015 vom Finanzamt erhalten. Auf erneuten Anruf hieß es, dass man die Anlage KAP nicht weglassen könnte, man will ja nicht fünfmal den gleichen Fall bearbeiten. Auf meine Anmerkung, dass wir das Geld dringend für die Reparatur eines Sturmschadens benötigen, hieß es, dass das Programm im April kommt, aber am 09.04.2015 kannte man noch nicht den Termin. Somit werden wir wohl auch in diesem Jahr wieder unsere Erstattung erst Ende Mai erhalten, obwohl wir immer im Februar abgeben. Man ist dem hilflos ausgeliefert.

                        Kommentar


                          #13
                          AW: keine Bearbeitung wegen Anlage KAP

                          Bei solchen Querulanten braucht man sich nicht wundern, wenn die Bearbeitungszeiten immer länger dauern.
                          Wenn das Finanzamt nur noch Fragen bezüglich der Bearbeitungsdauer beantworten muss, wann soll es dann die Steuererklärungen bearbeiten?
                          In den meisten Bundesländern ist die Personallage in den Finanzämtern bekanntlich sowieso eher schlecht als recht.

                          PS : Und das ganze Theater wegen stolzen 2,50 Euro! Du hast mittlerweile doch schon mehr als 2,50 für Briefporto, Briefpapier und Telefonkosten gezahlt. ..
                          Zuletzt geändert von Elster-Tester; 09.04.2015, 13:47.
                          Mfg

                          Kommentar


                            #14
                            AW: keine Bearbeitung wegen Anlage KAP

                            Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
                            Bei solchen Querulanten braucht man sich nicht wundern, wenn die Bearbeitungszeiten immer länger dauern.
                            Wenn das Finanzamt nur noch Fragen bezüglich der Bearbeitungsdauer beantworten muss, wann soll es dann die Steuererklärungen bearbeiten?
                            In den meisten Bundesländern ist die Personallage in den Finanzämtern bekanntlich sowieso eher schlecht als recht.

                            PS : Und das ganze Theater wegen stolzen 2,50 Euro! Du hast mittlerweile doch schon mehr als 2,50 für Briefporto, Briefpapier und Telefonkosten gezahlt. ..
                            Das hast Du m.E. falsch verstanden: "Wir" möchte natürlich JETZT 1.500 € oder geringfügig mehr auf dem Konto haben. Da das Finanzamt aber den Fall z.Zt. weder mit noch ohne Anlage KAP bearbeitet, muss er nicht nur auf die 2,50 € (stimmt nicht ganz, aber ich übernehme das mal jetzt zur Veranschaulichung) warten, sondern auch auf die 1.500 € !
                            Schönen Gruß

                            Picard777

                            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                            Kommentar


                              #15
                              AW: keine Bearbeitung wegen Anlage KAP

                              Genau so ist es. Unsere Erklärungen wurden auf Eis gelegt. Wir haben bisher gar nichts bekommen und benötigen doch das Geld so dringend, um einen Sturmschaden zu reparieren. Was ich nicht verstehe ist, dass alle anderen Programme die Berechnung können. Nur die Programmierer der Finanzverwaltung bekommen es mal wieder nicht hin. Ich sage nur getrennte Veranlagung im vergangenen Jahr.

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X