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    #16
    AW: keine Bearbeitung wegen Anlage KAP

    Bei der "Einzelveranlagung für Ehegatten" (NICHT "getrennte Veranlagung" seit 2013) ging es auch um die Vorabklärung einer rechtlichen Frage. Erst DANACH konnte logischerweise programmiert werden.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #17
      AW: keine Bearbeitung wegen Anlage KAP

      ... ging es auch um die Vorabklärung einer rechtlichen Frage. Erst DANACH konnte logischerweise programmiert werden.
      Welche Rechtsfrage ist den heuer bei Kapitaleinkünften ungeklärt? Mir fällt im Moment keine ein!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #18
        AW: keine Bearbeitung wegen Anlage KAP

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Welche Rechtsfrage ist den heuer bei Kapitaleinkünften ungeklärt? Mir fällt im Moment keine ein!
        Deutsche Sprache, schwere Sprache.

        Bei der Einzelveranlagung für Ehegatten . . . ging es auch um die Vorabklärung einer rechtlichen Frage. Erst DANACH konnte logischerweise programmiert werden.

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          #19
          AW: keine Bearbeitung wegen Anlage KAP

          Zitat von Wir Beitrag anzeigen
          Genau so ist es. Unsere Erklärungen wurden auf Eis gelegt. Wir haben bisher gar nichts bekommen und benötigen doch das Geld so dringend, um einen Sturmschaden zu reparieren. Was ich nicht verstehe ist, dass alle anderen Programme die Berechnung können. Nur die Programmierer der Finanzverwaltung bekommen es mal wieder nicht hin. Ich sage nur getrennte Veranlagung im vergangenen Jahr.
          Dann geb doch einfach ne neue Steuererklärung ohne Anlage KAP ab..
          Mfg

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            #20
            AW: keine Bearbeitung wegen Anlage KAP

            Deutsche Sprache, schwere Sprache
            Für manche mag der Spruch ja gelten.

            Die vorab zu klärenden rechtlichen Fragen sind seit 4. Juli 2013 geklärt. Seitdem könnte programmiert werden.

            Aber 9 Monate sind offensichtlich nicht ausreichend, um die Programmierung anzupassen, sonst wäre das ja wohl längst erfolgt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #21
              AW: keine Bearbeitung wegen Anlage KAP

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Für manche mag der Spruch ja gelten.

              Die vorab zu klärenden rechtlichen Fragen sind seit 4. Juli 2013 geklärt. Seitdem könnte programmiert werden.

              Aber 9 Monate sind offensichtlich nicht ausreichend, um die Programmierung anzupassen, sonst wäre das ja wohl längst erfolgt.
              Nein, das stimmt nicht.
              Die genaue Auslegung des Gesetzes wurde erst Anfang 2014 geklärt!
              Erst als die genaue Auslegung geklärt werden konnte, konnte Anfang 2014 mit der Programmierung der Einzelveranlagung von Ehegatten statt getrennter Veranlagung begonnen werden.
              Zuletzt geändert von Elster-Tester; 09.04.2015, 19:19.
              Mfg

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                #22
                AW: keine Bearbeitung wegen Anlage KAP

                Hey Leute,
                wir als User können nichts tun, als anzuregen, Fehler melden zu lassen.

                Wir ersetzen keine Programmierer oder Gesetzgeber!

                Der Ton wird hier immer rauer, ich halte mich zukünftig noch mehr bis gar nicht zurück!
                Gruss (S)stiller
                STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                  #23
                  AW: keine Bearbeitung wegen Anlage KAP

                  ...konnte Anfang 2014 mit der Programmierung der Einzelveranlagung von Ehegatten statt getrennter Veranlagung begonnen werden.
                  Das habe ich doch überhaupt nicht in Abrede gestellt. Es geht doch hier darum, wann mit den Programmierarbeiten zu den Rechtsänderungen bei der Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen hätte begonnen werden können.

                  Und wenn @Picard777 schreibt

                  Bei der "Einzelveranlagung für Ehegatten" (NICHT "getrennte Veranlagung" seit 2013) ging es auch um die Vorabklärung einer rechtlichen Frage. Erst DANACH konnte logischerweise programmiert werden.
                  ,

                  dann suggeriert das Wörtchen "auch" nun mal, als wären bei den Änderungen der Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen ab 2014 rechtliche Fragen bis vor kurzem ungeklärt gewesen, so dass jetzt erst mit der Programmierung begonnen werden konnte. Und ich sage nach allem, was mir bisher zu der Thematik bekannt geworden ist: Alle Rechtsfragen sind seit Mitte des letzten Jahres geklärt, so dass zumindest für einen Außenstehenden unverständlich bleibt, warum die Programmierung bis heute nicht an die aktuelle Rechtslage angepasst wurde bzw. nicht angepasst werden konnte.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #24
                    AW: keine Bearbeitung wegen Anlage KAP

                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Das habe ich doch überhaupt nicht in Abrede gestellt. Es geht doch hier darum, wann mit den Programmierarbeiten zu den Rechtsänderungen bei der Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen hätte begonnen werden können.

                    Und wenn @Picard777 schreibt

                    ,

                    dann suggeriert das Wörtchen "auch" nun mal, als wären bei den Änderungen der Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen ab 2014 rechtliche Fragen bis vor kurzem ungeklärt gewesen, so dass jetzt erst mit der Programmierung begonnen werden konnte. Und ich sage nach allem, was mir bisher zu der Thematik bekannt geworden ist: Alle Rechtsfragen sind seit Mitte des letzten Jahres geklärt, so dass zumindest für einen Außenstehenden unverständlich bleibt, warum die Programmierung bis heute nicht an die aktuelle Rechtslage angepasst wurde bzw. nicht angepasst werden konnte.
                    Du suggerierst da etwas hinein, das ich nicht gesagt habe. Mit dem "auch" habe ich ausschließlich darauf bezogen, dass -natürlich- die Thematik "Einzelveranlagung von Ehegatten" komplett neu programmiert werden musste und zusätzlich noch eine Rechtsfrage zu diesem Thema vorab zu klären war. Mit der Anlage KAP hatte das nicht die Bohne zu tun.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                      #25
                      AW: keine Bearbeitung wegen Anlage KAP

                      Ich glaube ihr redet an einander vorbei :
                      Charlie spricht von VZ 2014 bezüglich Anlage KAP.
                      Der Rest redet von der Einzelveranlagung ab VZ 2013.
                      Mfg

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                        #26
                        AW: keine Bearbeitung wegen Anlage KAP

                        Das Thema hier heißt ja auch: keine Bearbeitung wegen Anlage KAP

                        Warum sollte ich mich zu etwas anderem äußern?
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #27
                          AW: keine Bearbeitung wegen Anlage KAP

                          OK, lassen wir mal den ganzen Rest und konzentrieren uns auf die Anlage KAP 2014 - sofern da nicht schon Alles gesagt ist.

                          Wir kamen nur vom Thema ab, da "Wir" im Post 15 einen Schlenker auf die "getrennte Veranlagung im Vorjahr" gemacht hat und ich mich blöderweise zu einer Antwort zum Schlenker habe hinreißen lassen. Das zur Erklärung, NICHT als Kommentaraufforderung
                          Schönen Gruß

                          Picard777

                          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                            #28
                            AW: keine Bearbeitung wegen Anlage KAP

                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Das Thema hier heißt ja auch: keine Bearbeitung wegen Anlage KAP

                            Warum sollte ich mich zu etwas anderem äußern?
                            Weil es für der deutschen Sprache lesend und verstehend mächtigen User nunmal auch innerhalb eines Threads um andere Themenbereiche geht.

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                              #29
                              AW: keine Bearbeitung wegen Anlage KAP

                              Weil es für der deutschen Sprache lesend und verstehend mächtigen User ...
                              Kein Kommentar mehr von mir zu dem Thema: "deutsche Sprache"!
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                                #30
                                AW: keine Bearbeitung wegen Anlage KAP

                                Ob man hier wirklich streiten muß weiß ich nicht.
                                Tatsache ist aber: Der Herr Minister hat seinen Laden nicht im Griff.
                                Sonst könnte es nicht sein, daß die Ämter nicht arbeiten können, weil ihnen Arbeitsmittel fehlen.
                                So ist das und nicht anders.
                                Stellt Euch vor, Ihr sitzt beim Friseur und müßt 3 Stunden warten, weil die Scheren stumpf sind ...

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