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Einkommenssteuer 2014 fehlerhaft ausgefüllt

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    Einkommenssteuer 2014 fehlerhaft ausgefüllt

    Hallo zusammen,

    ich habe aus Betriebsblindheit die Einkommenssteuer aus dem Vorjahr übernommen und nur die von Elster angemerkten Felder aktualisiert. Was mir nicht aufgefallen ist, dass ich ein paar Felder vergessen hatte in dem Jahr zuvor auszufüllen. Die zu erstattende Summe entsprach damals meinen Vorstellungen bzw. dem was ich sonst auch zurück bekam, somit forschte ich nicht weiter nach. Nun bin ich in 2014 umgezogen und habe ein neues zuständiges Finanzamt.
    Hier hat man den Fehler quasi nicht berücksichtigt, so wie es das andere Finanzamt tat. Bei den fehlenden Werten handelt es sich um Rente / PKV Daten aus der Anlage N.

    Aber alles soweit kein Problem, die Meldung zum Bescheid über Elster (mit Authentisierung), kam erst gestern.

    Wie gehe ich nun am besten vor?

    Wie ich recherchiert habe, kann ich in Bayern in ElsterOnline das Formular zum Einspruch der Einkommenssteuer Festsetzung digital einreichen.
    Wie geht es denn dann genau weiter? Schicke ich unmittelbar nochmal die aktualisierten Elster Daten? Bekomme ich Bescheid, dass ich die Daten dann noch mal einreichen soll?

    Danke für euer Feedback.

    Grüße
    Sven

    #2
    AW: Einkommenssteuer 2014 fehlerhaft ausgefüllt

    Du kannst auch per Post oder E-Mail einen Einspruch einlegen oder Änderungsantrag stellen. Wenn die Sachen klar sind, brauchst du keine berichtigte Erklärung einreichen. Sobald der Bescheid in Papierform bei dir ist, hast du einen Monat Zeit.

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      #3
      AW: Einkommenssteuer 2014 fehlerhaft ausgefüllt

      Und nochmal schicken über Elster geht nicht?
      Das wäre für mich am einfachsten, da ich es schon korrigiert habe.

      Am liebsten wäre mir eine rein elektronische Kommunikation.

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        #4
        AW: Einkommenssteuer 2014 fehlerhaft ausgefüllt

        Wenn schon ein Bescheid draußen ist, besteht die Gefahr, dass das FA eine neue Erklärung, die unmotiviert eingereicht wird, nicht als Änderungsantrag erkennt.

        Eine E-Mail ist aus meiner Sicht durchaus elektronisch.

        Du kannst ja beides machen.

        Das FA wird dir aber immer schriftlich antworten.

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          #5
          AW: Einkommenssteuer 2014 fehlerhaft ausgefüllt

          Danke.

          Dann werde ich eine Email erstmal schicken und den Sachverhalt darstellen. Die Daten die fehlen, kommen von der Lohnsteuerkarte, daher sollte das FA diese auch vorliegen / im Zugriff haben.
          Ich warte dann solange bis ich was höre bzw. hacke nach, bevor die 30 Tagesfrist verstrichen ist.

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