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Kirchenaustritt nicht vermerkt

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    Kirchenaustritt nicht vermerkt

    Hallo,

    ich fange am 01.04. zum ersten mal an zu arbeiten (also in 2 Tagen), weshalb mein Anliegen relativ dringend ist.

    Ich bin am 09.03. aus der Kirche ausgetreten damit ich keine Kirchensteuer zahlen muss. Im Amtsgericht wurde mir versichert, dass dieser Austritt auch innerhalb von zwei Wochen dem Finanzamt mitgeteilt wird und ich für April spätestens auch auf meiner Lohnsteuerkarte als aus der Kirche ausgetreten vermerkt sein werde. Nun habe ich zur Kontrolle eine Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte beantragt die heute (30.03.) bei mir eingegangen ist. Dort steht unter dem Punkt Kirchensteuerabzug des Steuerpflichtigen jedoch "ev".

    An wen genau wende ich mich um dieses Problem lösen zu lassen? Gibt es irgendein Formular oder eine eMail-Adresse oder eine Faxnummer, über die ich das Finanzamt schnell erreichen kann um denen eine Kopie von meiner Kirchenaustrittsbestätigung zu schicken? Persönlich zum für mich zuständigen Finanzamt zu gehen ist frühestens übernächste Woche möglich...

    #2
    AW: Kirchenaustritt nicht vermerkt

    ab wann dein Kirchenaustritt wirksam ist, kommt aufs Bundesland an. In Sachsen wärst du bei einem Austritt am 09.03. bis Ende April kirchensteuerpflichtig. Von daher sind deine elstam-Daten Stand heute völlig korrekt.

    Auch wenn fälschlich Kirchensteuer abgezogen werden würde, lässt sich das am Jahresende mit der Steuererklärung korrigieren.

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      #3
      AW: Kirchenaustritt nicht vermerkt

      Ergänzend zu Kloebi: die Kirchensteuer ist ja wie die Einkommensteuer eine Jahressteuer (ehrlich gesagt: für mich ist die Kirchensteuer keine Steuer, aber das ist was anderes). Sollte also der Austritt zum 1. April wirksam werden, dann heißt dass das Du Deine Kirchensteuer 2015 um 75 % gesenkt hast.

      Ab 2016 fällt keine Kirchensteuer mehr an.

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        #4
        AW: Kirchenaustritt nicht vermerkt

        Für den Fall, dass du aus Bayern oder einem anderen Bundesland kommst, in dem es keinen sog. Reuemonat gibt :

        Da das Finanzamt die Kirchensteuer in der Elstam - Datenbank nicht ändern kann, heißt es abwarten.
        Mfg

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          #5
          AW: Kirchenaustritt nicht vermerkt

          @domdomdom

          Soweit die ELSTAM auf den Meldedaten beruht (hierzu gehört auch die Konfession), ist für die Pflege weiterhin die Gemeinde zuständig.
          Die Amtsgerichte (zumindest in Hessen) sind aber nicht mehr verpflichtet die Kirchen Ein- und Austritte der Gemeinde anzuzeigen.

          Du solltest daher mit der Bescheinigung über den Kirchenaustritt zu deiner Gemeinde gehen und die Meldedaten berichtigen lassen. Dies schlägt sich dann hoffentlich zeitnah auch in deiner ELSTAM nieder.
          Unabhängig vom Zeitpunkt der Bearbeitung ist dein AG aber auch verpflichtet die Lohnabrechnung zu berichtigen wenn die ELSTAM rückwirkend geändert wird.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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            #6
            AW: Kirchenaustritt nicht vermerkt

            Vielen Dank erstmal für die viele zügigen Antworten

            Ich wohne in NRW, das hätte ich vielleicht direkt schreiben sollen...

            Mir wurde hier im Amtsgericht beim Unterschreiben vom Austrittsantrag direkt gesagt, dass die das dem Finanzamt mitteilen würden und das binnen maximal zwei Wochen halt auch auf meiner Lohnsteuerkarte geändert werden würde, deswegen wundert mich das bisschen, dass dies halt noch nicht passiert ist. Meinem Arbeitgeber, bei dem ich meinen Arbeitsvertrag am 15.03. unterschrieben habe, also nach dem Kirchenaustritt am 09.03., habe ich auch eine Kopie der Bestätigung des Kirchenaustritts mitgebracht, aber der meinte, dass er damit nichts anfangen kann, er würde meine Lohnsteuerkarte anfordern und da steht das ja sowieso drauf (nur bei mir halt zurzeit noch falsch).

            Ich warte einfach erstmal noch zwei Tage und hoffe dass Kloebi recht hat und dieser Eintrag auf meiner Lohnsteuerkarte ab April abgeändert ist.

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              #7
              AW: Kirchenaustritt nicht vermerkt

              Davon geh ich grundsätzlich mal aus. Und wie gesagt eben auch davon, dass Du mit der Einkommensteuererklärung 2015 etwas Kirchensteuer zahlen wirst müssen.

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                #8
                AW: Kirchenaustritt nicht vermerkt

                Zitat von domdomdom Beitrag anzeigen
                Vielen Dank erstmal für die viele zügigen Antworten

                Ich wohne in NRW, das hätte ich vielleicht direkt schreiben sollen...

                Mir wurde hier im Amtsgericht beim Unterschreiben vom Austrittsantrag direkt gesagt, dass die das dem Finanzamt mitteilen würden und das binnen maximal zwei Wochen halt auch auf meiner Lohnsteuerkarte geändert werden würde, deswegen wundert mich das bisschen, dass dies halt noch nicht passiert ist. Meinem Arbeitgeber, bei dem ich meinen Arbeitsvertrag am 15.03. unterschrieben habe, also nach dem Kirchenaustritt am 09.03., habe ich auch eine Kopie der Bestätigung des Kirchenaustritts mitgebracht, aber der meinte, dass er damit nichts anfangen kann, er würde meine Lohnsteuerkarte anfordern und da steht das ja sowieso drauf (nur bei mir halt zurzeit noch falsch).

                Ich warte einfach erstmal noch zwei Tage und hoffe dass Kloebi recht hat und dieser Eintrag auf meiner Lohnsteuerkarte ab April abgeändert ist.
                Der Arbeitgeber hat vollkommen Recht. Du kannst ihm das 100 mal vorlegen, er ist an die ELStAM gebunden.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Kirchenaustritt nicht vermerkt

                  Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                  Der Arbeitgeber hat vollkommen Recht. Du kannst ihm das 100 mal vorlegen, er ist an die ELStAM gebunden.
                  Und insbesondere endet in NRW die Kirchensteuerpflicht mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt rechtswirksam erklärt wurde. Also kann bei einer Elstam-Abfrage jetzt IMHO gar nichts anderes rauskommen, als dass KiSt-Pflicht vorliegt, egal wie schnell das AG den Austritt dem FA mitteilt (und die Aussage, dass dies bis zwei Wochen dauern soll, dem Elstam-Stand insofern nicht widerspricht).

                  Dass die Kirchensteuer (u.a. in NRW) monatsanteilig berechnet wird, wurde schon erwähnt. Es werden bei der ESt dann also 25% der KiSt fällig, die angefallen wären, wenn das ganze Jahr KiSt-Pflicht bestanden hätte. Egal ob in den Monaten gearbeitet wurde oder nicht.

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