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Steuererklärung bei Werkstudent und Festanstellung im gleichen Jahr?

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    Steuererklärung bei Werkstudent und Festanstellung im gleichen Jahr?

    Hallo,

    ich war in 2014 von Januar bis Oktober fest angestellt und arbeite ab Oktober bis Dezember bei der gleichen Firma als Werkstudentin. Als Werkstudentin verdiene ich unter 800 Euro, weshalb mir in diesem Zeitraum keine Lohnsteuer abgezogen wurde.
    Nun habe ich beim Ausfüllen meiner Lohnsteuererklärung ein Problem: Elster fasst beide Beträge zusammen und berechnet also auch auf die Beträge ab Oktober Lohnsteuer, die nachgezahlt werden muss.
    Könnte mir irgendjemand dabei weiterhelfen? ich finde keine Möglichkeit im Formular anzugeben, dass die zweite Lohnsteuerbescheinigung nicht versicherungspflichtig ist.

    vielen Dank!!!

    #2
    AW: Steuererklärung bei Werkstudent und Festanstellung im gleichen Jahr?

    Ich würde tippen, dass dein Arbeitgeber zu wenig Lohnsteuer einbehalten hat und du das jetzt nachzahlen musst.
    Schau doch mal nach einem Lohnsteuer Brutto - Netto - Rechner.
    Vielleicht hast du aber auch einfach nur die Anlage Vorsorgeaufwand vergessen.

    Ob du ab Oktober versicherungsfrei beschäftigt bist oder nicht, ändert nichts daran dass der Arbeitslohn steuerpflichtig ist.
    Mfg

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      #3
      AW: Steuererklärung bei Werkstudent und Festanstellung im gleichen Jahr?

      Ich hatte tatsächlich den Vorsorgeaufwand vergessen, das ist alles noch sehr neu und verwirrend für mich. Aber wahrscheinlich hätte mein Arbeitgeber mir tatsächlich Steuern abziehen müssen. Aber jetzt passt es und ich bekomme laut Elster-Vorberechnung sogar noch etwas wieder. vielen vielen Dank für die schnelle Hilfe!

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        #4
        AW: Steuererklärung bei Werkstudent und Festanstellung im gleichen Jahr?

        Aber wahrscheinlich hätte mein Arbeitgeber mir tatsächlich Steuern abziehen müssen.
        Der hat das schon richtig gemacht, sonst würdest du keine Steuererstattung bekommen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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