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Duales Studium, mehrere Wohnsitze

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    Duales Studium, mehrere Wohnsitze

    Hallo zusammen,

    ich steh für meine erste Stuererklärung vor ein paar Unklarheiten.
    Also folgendes Problem:

    Ich mache zurzeit ein duales Studium.
    Ich komme ursprünglich aus Berlin, wo ich auch noch gemeldet bin, weil meine Eltern dort wohnen.
    Mein Vertragsstandort ist in Hamburg, jedoch habe ich auch dort nicht durchgängig eine Wohnung.
    Für die Theoriephasen an der Hochschule bin ich in Stuttgart im Studentenwohnheim.

    Ich habe schonmal gehört, dass man sich dort melden müsste wo man die meinste Zeit, beziehungsweise >50% der Zeit ist.
    Das war bei mir eben schwierig, weil ich die Praxisphasen auch woanders machen kann und es dadruch vorher nicht klar war wo ich wie lange sein werde.

    Frage ist jetzt ob ich dadruch überhaupt probleme bekommen könnte wenn ich die Stuererklärung in Berlin abgebe aber in Hamburg arbeite und in Stuttgart studiere.
    Auf Strafzahlungen weil ich kein Zweitwohnsitz oder so angemeldet habe habe ich weniger Lust.

    Mfg

    #2
    AW: Duales Studium, mehrere Wohnsitze

    Für die Besteuerung natürlicher Personen nach dem Einkommen und Vermögen ist das Finanzamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines Wohnsitzes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Wohnsitzfinanzamt). Bei mehrfachem Wohnsitz im Geltungsbereich des Gesetzes ist der Wohnsitz maßgebend, an dem sich der Steuerpflichtige vorwiegend aufhält;

    Mit Elster hat deine Frage aber nur am Rande zu tun.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Duales Studium, mehrere Wohnsitze

      Die Frage, die du stellst, dreht sich darüber hinaus um das Melderecht, nicht um Steuerrecht. Der melderechtliche (Haupt)Wohnsitz muss nicht mit der steuerlichen Qualifikation des Wohnsitzes zusammen fallen. Charlie hat sich über den STEUERLICHEN Wohnsitz ausgelassen und damit über die Frage, welches Finanzamt für dich zuständig ist.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar

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