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Verlustvortrag Erststudium

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    Verlustvortrag Erststudium

    Hallo zusammen!

    Ich hoffe das Thema wurde so noch nicht gestellt, habe mich hier erst eben registriert.
    Habe eine Frage zur Steuererklaerung bei Studenten.

    Ich studiere seit dem 01.03.15 an einer privaten Hochschule, zudem habe ich seit dem 01.03.15 einen Studienkredit.
    Das ist mein Erststudium. Zum Zeitpunkt der Immatrikulation war ich 25 Jahre alt.
    Neben dem Studium habe ich schon seit laengerem ein Kleingewerbe, welches soweit mit bekannt ist, nicht steuerpflichtig ist.

    Damti ich es richtig verstehe...
    Der Verlustvortrag wird nur wirksam wenn es sich um ein ZWEITsudium handelt, denn nur dann kann man Kosten des Studiums (Studiengebuehren, Buecher, Praktika usw.) als Werbekosten angeben, in diesem Fall ist der Verlustvortrag zukuenftig wirksam. - Ist das korrekt? - Denn das wuerde fuer mich bedeuten, dass ich keinerlei Gewinn durch einen Verlustvortrag haette, da ich meine Kosten als Sonderausgaben angeben muesste (da es sich bei mir um ein ERSTstudium handelt), zudem bin ich ja als Kleingewerberin nicht steuerpflichtig, habe also daher kein steuerpflichtiges Einkommen.

    Meine Frage dazu:
    Gibt es fuer mich irgendeine Moeglichkeit meine anfallenden Studienkosten steuerlich abzusetzen? Vll ueber meine Eltern?


    Vielen Dank im Voraus!!!
    LG Julia

    #2
    AW: Verlustvortrag Erststudium

    Neben dem Studium habe ich schon seit laengerem ein Kleingewerbe, welches soweit mit bekannt ist, nicht steuerpflichtig ist.
    Vielleicht nicht umsatzsteuerpflichtig, einkommensteuerpflichtig ist der Gewinn aus dem Kleingewerbe natürlich! Ob dafür Erklärungspflicht besteht und ob dann tatsächlich Steuern gezahlt werden müssen, hängt von der Höhe des Gewinns ab.

    Mit ElsterFormular haben deine Fragen im Übrigen nichts zu tun, Steuerberatung dürfen und können wir hier nicht leisten.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Verlustvortrag Erststudium

      Danke fuer deine Antwort!
      Ja also seitdem ich das Gewerbe habe, schreibe ich auch meine Steuererklaerungen. Der Gewinn durch das Gewerbe ist seher gering, daher ist da nicht viel zu holen. Es ging mir aber auch eher um die Frage wie ich in meinem jetzigen Stand etwas absetzen kann..?

      EDIT: ich meine ob es eine Anlage gibt die in meinem Fall zutreffend ist..

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        #4
        AW: Verlustvortrag Erststudium

        Es ging mir aber auch eher um die Frage wie ich in meinem jetzigen Stand etwas absetzen kann..?
        Kosten eines Erststudiums können bis zu bestimmten Höchstbeträgen als Sonderausgaben (Seite 2, Zeile 43 des Hauptvordrucks) geltend gemacht werden, aber wenn du keine Steuern zahlst, bringt das nichts.

        Noch mal: Deine Fragen laufen im wesentlichen auf Steuerberatung hinaus und die darf in Deutschland nicht jedermann leisten. Es gibt ein Steuerberatungsgesetz.
        Zuletzt geändert von Charlie24; 12.04.2015, 14:07. Grund: ergänzt Seite 2, Zeile 43 HV
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Verlustvortrag Erststudium

          Zitat von Jules.Sch Beitrag anzeigen
          Das ist mein Erststudium. Zum Zeitpunkt der Immatrikulation war ich 25 Jahre alt.
          Aufgrund des Alters frage ich mich ob, ob vorher eine (berufliche) Ausbildung erfolgte.
          Die Kosten für Bildungsmaßnahmen -auch ein erstmaliges Studium- können nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung in voller Höhe als Werbungskosten berücksichtigt werden.
          mfg. - Kent

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