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gesonderte Feststellung, Umzug

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    gesonderte Feststellung, Umzug

    Hallo,

    vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

    Folgende Situation:

    Ich bin grundsätzlich abhängig beschäftigt. Folgender Zeitablauf:

    Februar 2014: 400 Euro Autorenhonorar für einen Zeitschriftenartikel aus Januar 2014 erhalten

    November 2014: Vortrag gehalten, Rechnung geschrieben

    Mitte Dezember 2014: Heirat und Umzug (von Finanzamtsbezirk A nach B)

    Ende Dezember 2014: Erhalt des Vortragshonorars in Höhe von 500 Euro

    März 2015: neue Steuernummer vom Finanzamtsbezirk B erhalten

    Frage: Muss ich die Honorare in der Anlage S in Zeile 4 oder in Zeile 5 angeben? Muss ich eine gesonderte Feststellung beim (alten) Finanzamt A abgeben? Ich hatte bei jedem Finanzamt nur "eine" Steuernummer. Wie ist es insbesondere beim Vortragshonorar, das ich vor dem Umzug in Rechnung gestellt habe, jedoch erst danach erhalten habe, jedoch bevor ich vom Finanzamt B eine heuer Steuernummer erhalten habe.

    #2
    AW: gesonderte Feststellung, Umzug

    Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer! Die Erklärung gibt man bei dem örtlich zuständigen Finanzamt für das gesamte Jahr 2014 ab.

    Ob zusätzlich eine Feststellungserklärung einzureichen ist, bestimmt sich nach § 180 der Abgabenordnung.

    Das kann bei einer freiberuflichen Tätigkeit der Fall sein, wenn nach den Verhältnissen zum Schluss des Gewinnermittlungszeitraums das für die gesonderte Feststellung zuständige Finanzamt nicht auch für die Steuern vom Einkommen zuständig ist.


    https://dejure.org/gesetze/AO/180.html


    Zur örtlichen Zuständigkeit bei einer Feststellungserklärung:

    https://dejure.org/gesetze/AO/18.html
    Zuletzt geändert von Charlie24; 12.04.2015, 17:01. Grund: ergänzt wg. § 18 AO
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: gesonderte Feststellung, Umzug

      Lieber Charlie24,

      das würde vorliegend ja dafür sprechen, dass keine gesonderte Feststellung notwendig ist, da ab Mitte Dezember - also mithin zum Ende des Gewinnermittlungszeitraums - das Finanzamt B ja unzweifelhaft zuständig war.

      Verstehe ich Ihre Tendenz dahingehend richtig?

      Kommentar


        #4
        AW: gesonderte Feststellung, Umzug

        Verstehe ich Ihre Tendenz dahingehend richtig?
        Ich persönlich würde eine einzige Erklärung bei dem jetzt zuständigen Finanzamt abgeben. Wenn das Finanzamt damit nicht zufrieden ist, wird es sich schon rühren.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: gesonderte Feststellung, Umzug

          Zitat von Hugo123 Beitrag anzeigen
          Lieber Charlie24,

          das würde vorliegend ja dafür sprechen, dass keine gesonderte Feststellung notwendig ist, da ab Mitte Dezember - also mithin zum Ende des Gewinnermittlungszeitraums - das Finanzamt B ja unzweifelhaft zuständig war.

          Verstehe ich Ihre Tendenz dahingehend richtig?
          Richtig erkannt.
          Mfg

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