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Kann ich Steuerrückzahlungen nach Betriebsprüfung absetzen (Kleinunternehmer)

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    Kann ich Steuerrückzahlungen nach Betriebsprüfung absetzen (Kleinunternehmer)

    Hallo,

    nach einer Betriebsprüfung musste ich für 3 Jahre rückwirkend Einkommenssteuer, Zinsen zur Einkommenssteuer und Solidaritätszuschlag an das Finanzamt zahlen. Kann ich das in das Elster Formular irgendwo eintragen und absetzen?

    Freu mich über Hilfestellung!

    #2
    AW: Kann ich Steuerrückzahlungen nach Betriebsprüfung absetzen (Kleinunternehmer)

    Susasu

    Einkommenssteuer kann man nicht "absetzen"!

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      #3
      AW: Kann ich Steuerrückzahlungen nach Betriebsprüfung absetzen (Kleinunternehmer)

      Vielen Dank für die schnelle Antwort!

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        #4
        AW: Kann ich Steuerrückzahlungen nach Betriebsprüfung absetzen (Kleinunternehmer)

        Bei einer solchen laienhaften Fragestellung und wegen dem Hinweis auf einer Betriebsprüfung, hoffe ich doch mal, dass du einen Steuerberater hast?
        Mfg

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