Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Entfernungspauschale für Behinderte wird in elfo nicht berücksichtigt

Einklappen
Dieses Thema ist geschlossen.
X
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Entfernungspauschale für Behinderte wird in elfo nicht berücksichtigt

    Hallo zusammen,

    Mache gerade die Berechnung zur Ekst/ Sol 2013

    Im Hauptvordruck/ S.3 habe ich bei außergewöhnliche Belastungen Z 61 und Z 62 meine Behinderung eingegeben: GdB 100% / ständig hilflos, blind

    in der Anlage N/ S.2 habe ich Z 35 ausgefüllt (Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel), Kreuz bei Behinderung drin.

    nun zur Frage: Wenn ich das ganze nun berechnen lasse, listet der mir aber immer nur die einfache Entfernungspauschale auf. 100% Behinderten steht doch aber der Hin und Rückweg (laut Eingabehilfe und Rücksprache FA) zu.

    Ich dachte mir: Da müsste dann einfach die doppelten km eintragen, was meint ihr?

    Vielen Dank und bis bald
    Janny

    #2
    AW: Entfernungspauschale für Behinderte wird in elfo nicht berücksichtigt

    Nein, einfach die doppelten Kilometer eintragen darf man nicht.
    Um dir helfen zu können, müsste man wissen welche konkreten Zahlen du in der Anlage N 2. Seite eingetragen hast.
    Mfg

    Kommentar


      #3
      AW: Entfernungspauschale für Behinderte wird in elfo nicht berücksichtigt

      Du machst da einen Denkfehler: Die doppelte Pauschale gibt es nur für mit PKW zurückgelegte Kilometer, sie steht Dir also nicht zu, wenn Du mit ÖPNV gefahren bist. WENN Du mit PKW gefahren WÄREST, hättest Du in der Zeile 35 neben der Gesamtentfernungskilometerzahl in Spalte 1 zusätzlich in Spalte 2 die entsprechende PKW-KM-Zahl eingetragen und dann würde das auch so berechnet.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        AW: Entfernungspauschale für Behinderte wird in elfo nicht berücksichtigt

        Zitat von Janny
        ... 100% Behinderten steht doch aber der Hin und Rückweg (laut Eingabehilfe und Rücksprache FA) zu. ...
        Die Hin- und Rückfahrt (bzw. der Kilometersatz von 0,60 EUR/km) wird nur angesetzt, wenn die Fahrt mit dem EIGENEN Pkw durchgeführt wird.
        Sonst gibt es nur die einfache Entfernung mit dem Kilometersatz von 0,30 EUR/km bzw. die Kosten für die öffentlichen Verkehrsmittel (sofern diese höher sind als die anhand des Kilometersatzes berechnete Entfernungspauschale).

        @picard777
        Da war wieder jemand schneller
        UserElster

        Kommentar


          #5
          AW: Entfernungspauschale für Behinderte wird in elfo nicht berücksichtigt

          Dankeschön.

          Kommentar

          Lädt...
          X