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Erklärung zur gesonderten Feststellung KST 1 F > Online-Übertragung?

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    Erklärung zur gesonderten Feststellung KST 1 F > Online-Übertragung?

    Hallo zusammen,

    bin neu hier im Forum und zur Zeit dabei, steuerliche Meldungen digital zu übertragen. Die Formularte sind ja schön verteilt auf Elsterformular und Elsteronline-Portal > warum auch immer. Was ich jedoch nicht finde, ist das Formular KSt 1 F für die Erklärung zur gesonderten Feststellung als Ergänzung für die Körperschaftsteuererklärung!?

    Die verbale Auskunft bei Elster war: "Wenn Sie kein Formuöar finden, gibt es das nicht. Ich kenne mich da nicht aus und kann Ihnen nicht helfen". (?!?!?)

    Wird dieses Formular noch in Papierform ans Finanzamt gesendet oder wo finde ich es als digitale Version?

    fragt sich Mike

    #2
    AW: Erklärung zur gesonderten Feststellung KST 1 F > Online-Übertragung?

    Die Erklärung zur gesonderten Feststellung (KSt 1 F) steht nicht in ElsterFormular oder im Elster-Onlineportal zur Verfügung. Ob ggf. andere Anbieter diese Erklärung unterstützen entzieht sich meiner Kenntnis.

    Der (Papier)Vordruck ist unter www.formulare-bfinv.de im Bereich Steuer/Unternehmer/Körperschaftsteuer zu finden.
    UserElster

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      #3
      AW: Erklärung zur gesonderten Feststellung KST 1 F > Online-Übertragung?

      Hallo UserElster,

      danke für die Info > das entspricht auch meinem Recherchestand. Dann werde ich das Formular in Papierform an das Finanzamt senden.

      Ich empfinde es als sehr merkwürdig und nicht nachvollziehbar, warum die Finanzbehörden 1. 2 verschiedene Plattformen (Elsterformular und Elsteronline) anbieten und 2. auch noch unvollständig, wo doch so großer Druck bezüglich der digitalen Übertragungen gemacht wird = ebenso verwirrend wie die gesamte Steuergesetzgebung. Die Finanzbehörden bleiben ihrem Grundprinzip halt treu :-O

      Gruß
      Mike

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        #4
        AW: Erklärung zur gesonderten Feststellung KST 1 F > Online-Übertragung?

        Formulare zur Körperschaftssteuer waren noch nie Bestandteil von EF und werden es wohl auch nie werden.

        Im EOP soll es die KSt wohl ab 01.08.15 geben. (Ein Schelm der dabei an eine versteckte Subvention der Steuerberatenden berufe denkt).



        Welches Prinzip meinst du?

        - Warum denn einfach, wenn es auch umständlich geht
        - es weiß die Linke nicht was die Rechte tut
        - was interessiert mich mein Geschwätz von gestern (vor der Wahl)
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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          #5
          AW: Erklärung zur gesonderten Feststellung KST 1 F > Online-Übertragung?

          Elsterformular wurde für Windows zu einer Zeit entwickelt, als fast niemand andere Betriebssysteme nutzte.

          Um auch die Freunde des Apfels o. ä. zu befrieden, wurde zusätzlich eine weitere Plattform, das betriebssystemunabhängig Elsteronline entwickelt.

          Ansonsten gilt zudem:

          Das haben wir schon immer so gemacht!

          Wo kämen wir denn da hin?

          Da könnte ja jeder kommen!

          Kommentar


            #6
            AW: Erklärung zur gesonderten Feststellung KST 1 F > Online-Übertragung?

            Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
            Das haben wir schon immer so gemacht!
            Nicht zu vergessen: das haben wir noch nie so gemacht.

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              #7
              AW: Erklärung zur gesonderten Feststellung KST 1 F > Online-Übertragung?

              Einfach formlos eine Verlängerung der Abgabefrist beim Finanzamt beantragen. Das geht auch ohne Steuerberater, ist ein Zweizeiler und wenn es dem Finanzamt nicht passt, die Papierform ausfüllen und hinschicken. Aber so ein wenig schizo ist das schon. Erst mal schön ein Gesetz machen, dass die elektronische Abgabe der Erklärungen bestimmt und dann die Formulare erst nach der Abgabefrist (31.05.) ins Netz stellen. Dann sollte es zumindest eine automatische Fristverlängerung geben. Naja, von der Wiege bis zur Bahre, ...

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                #8
                AW: Erklärung zur gesonderten Feststellung KST 1 F > Online-Übertragung?

                Das kommt dabei raus, wenn Politiker Gesetze erlassen ohne zu wissen, ob sie innerhalb der gesetzten Frist auch praktisch umsetzbar sind.

                Dass im Bundestag auch viele Steuerberater und Rechtsanwälte sitzen, die aber wiederum davon profitieren, lasse ich jetzt auch mal unkommentiert.
                Mfg

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