Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Rentenanpassungsbetrag

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Rentenanpassungsbetrag

    Hallo, liebe Experten,

    in der Anlage R wird in der Zeile 6 nach dem "Rentenanpassungsbetrag" gefragt.
    Ist das wichtig und muß ich dort was eintragen? Falls ja, wo ersehe ich auf der Rentenmitteilung diesen Betrag?

    Vielen Dank

    #2
    AW: Rentenanpassungsbetrag

    Aus der Rentenmitteilung des Postrentendienstes gar nicht!

    Man erhält auf Anforderung vom Träger der Rentenversicherung eine Bescheinigung, aus der die relevanten und dem Finanzamt gemeldeten Beträge ersichtlich sind. Maßgeblich für den steuerfreien Betrag ist der Rentenbeginn, genau genommen das erste volle Rentenjahr. Die Differenz zwischen damals und heute ist der Rentenanpassungsbetrag.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Rentenanpassungsbetrag

      Vielen Dank für die Auskunft.
      Jetzt weiß ich auf jeden Fall mal, was mit dem Rentenanpassungsbetrag gemeint ist.
      Was mir noch nicht ganz klar ist: Muß ich den Betrag vom Rentenversicherungsträger anfordern und dann in meine Steuererklärung eintragen - oder kann ich diese Spalte einfach unausgefüllt lassen, weil das Finanzamt den Betrag sowie schon (von der Rentenversicherung) mitgeteilt bekommen hat ?

      Manfred

      Kommentar


        #4
        AW: Rentenanpassungsbetrag

        Ich würde die Bescheinigung schon anfordern, man muss das ja nur einmal machen, dann bekommt man sie jährlich automatisch. Nach meiner Erinnerung geht das auch telefonisch

        Wer am Belegabrufverfahren teilnimmt, kann den Beleg alternativ auch vom Finanzamtserver abrufen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        Lädt...
        X