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Verlustvortrag beim Studium - Wie genau sind hier die Regeln?

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    Verlustvortrag beim Studium - Wie genau sind hier die Regeln?

    Hallo,

    ich mache gerade meine Steuererklärung für das Jahr 2014 und bin dabei auf einige Fragen gestoßen, bei denen ich hoffe, dass mir jemand hier weiterhelfen kann.

    Ich studiere zur Zeit und habe während meines Studiums bisher einen Verlustvortrag von ca. 10.000€ "gesammelt".

    Im Jahr 2014 habe ich zwei Monate auf Mini-Job-Basis gearbeitet für den ich eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten habe.
    Zudem habe ich noch in einem anderen Unternehmen 6 Monate als Werkstudentin gearbeitet und wurde dabei auf Stunde bezahlt.
    Mein Verdienst hierbei wurde teils pauschal versteuert (Verdienst bis 850€) und teils "normal" versteuert (alles über 850€).
    Ab September habe ich in der gleichen Firma ein Praxissemester als Praktikantin (Pflichtpraktikum) absolviert. Hierfür habe ich ein monatliches Festgehalt erhalten (>850€). Hierfür habe ich auch eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten.

    Für die Zeit des Praxissemesters wurde mir außerdem das Bafög um den Betrag meines Gehalts gekürzt.

    Jetzt habe ich alle Daten in das Elster Formular eingegeben und muss leider feststellen, dass mein Verlustvortrag gemindert wird, weil ich zu wenig Werbungskosten im Jahr 2014 aufbringen kann um mein Einkommen damit zu relativieren, also mein Verdienst ist höher als meine Werbungskosten. Ich liege jedoch mit meinem Verdienst unter der Grundfreibetragsgrenze von 8354€.

    Da ich für einen Großteil meines Verdienstes jedoch schon eine Pauschalsteuer entrichtet habe und mir das Bafög durch den Verdienst um über 300€ monatlich gekürzt wurde, kann dies doch dann eigentlich nicht auch noch hier mit eingerechnet werden, oder? Außerdem habe ich das so verstanden, dass der Grundfreibetrag jedem Bürger zur Verfügung steht und dieser nicht mit einem Verlustvortrag verrechnet werden kann... Oder verstehe ich das falsch?

    Ich hoffe mir kann jemand hier helfen, denn meiner Meinung nach läuft da was absolut falsch. Falls nicht würde sich der Staat ja gleich dreimal an einem Hungerlohn eines Studenten vergehen :-/

    #2
    AW: Verlustvortrag beim Studium - Wie genau sind hier die Regeln?

    Zitat von steuerfragerin Beitrag anzeigen
    Falls nicht würde sich der Staat ja gleich dreimal an einem Hungerlohn eines Studenten vergehen :-/
    Wieso, Du musst doch jetzt keine Steuern zahlen. Oder?

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      #3
      AW: Verlustvortrag beim Studium - Wie genau sind hier die Regeln?

      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Wieso, Du musst doch jetzt keine Steuern zahlen. Oder?

      Nein, ich zahle zur Zeit keine Steuern. Aber mein Verlustvortrag wird gemindert, was im Endeffekt aufs Gleiche rauskommt...

      - - - Aktualisiert - - -

      Zitat von steuerfragerin Beitrag anzeigen
      Nein, ich zahle zur Zeit keine Steuern. Aber mein Verlustvortrag wird gemindert, was im Endeffekt aufs Gleiche rauskommt...

      Bzw. ich habe ja bereits eine Pauschalsteuer bezahlt. Die wird sofort vom Brutto abgezogen, daher fände ich es unfair das Geld später nochmal versteuern zu müssen.

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        #4
        AW: Verlustvortrag beim Studium - Wie genau sind hier die Regeln?

        Es ist doch ganz normal, dass vorgetragene Verluste mit positiven Einkünften verrechnet und dadurch reduziert werden. Was soll daran ungerecht sein?

        Wir sind hier im Steuerecht und nicht bei der Sozialhilfe.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Verlustvortrag beim Studium - Wie genau sind hier die Regeln?

          Zitat von steuerfragerin Beitrag anzeigen
          mein Verlustvortrag wird gemindert, was im Endeffekt aufs Gleiche rauskommt...
          Du wirst erst Steuern zahlen müssen wenn ein positiver Gesamtbetrag der Einkünfte vorhanden ist. Und der pauschal versteuerte Job hat in der Steuererklärung nichts zu suchen.

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            #6
            AW: Verlustvortrag beim Studium - Wie genau sind hier die Regeln?

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Es ist doch ganz normal, dass vorgetragene Verluste mit positiven Einkünften verrechnet und dadurch reduziert werden. Was soll daran ungerecht sein?

            Wir sind hier im Steuerecht und nicht bei der Sozialhilfe.
            Das hat nichts mit Sozialhilfe zu tun, ich habe nur pauschal schon eine Steuer bezahlt und mir wurde die Hälfte meines Bafögs gestrichen. Ich bin mir auch darüber bewusst dass das Bafög nichts mit der Steuererklärung zu tun hat, aber es sind nun mal alles Zahlungen die der Staat bekommt, egal wie sie nun genannt werden. Und ich denke es kann nicht sein, dass ich für einen Betrag, den ich mir erarbeitet habe, eine Pauschal-Steuer, eine Bafög-Minderung und eine Verrechnung des gleichen Betrages mit meinem Verlustvortrag erhoben wird. Das ist eine dreifache Zahlung an den Staat für ein und denselben Betrag...

            - - - Aktualisiert - - -

            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
            Du wirst erst Steuern zahlen müssen wenn ein positiver Gesamtbetrag der Einkünfte vorhanden ist. Und der pauschal versteuerte Job hat in der Steuererklärung nichts zu suchen.
            Ich habe von meinem Arbeitgeber eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten, auf dem sowohl der bereits pauschal versteuerte Betrag wie auch der noch zu versteuernde Betrag enthalten ist (nicht getrennt). Wie kann ich dann das eine in der Steuererklärung angeben und das andere nicht? Die Lohnsteuer wird doch automatisch ans Finanzamt gemeldet oder nicht? Ich versteh es nicht richtig.... Es wäre toll, wenn Sie mir erklären könnten wie ich das anstelle.

            Danke schonmal :-)

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              #7
              AW: Verlustvortrag beim Studium - Wie genau sind hier die Regeln?

              Was ist ein 'noch zu versteuernder Betrag'? In welcher Zeile der Lohnsteuerbescheinigung steht der?

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                #8
                AW: Verlustvortrag beim Studium - Wie genau sind hier die Regeln?

                Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                Was ist ein 'noch zu versteuernder Betrag'? In welcher Zeile der Lohnsteuerbescheinigung steht der?
                Der steht unter Punkt 3 (Bruttoarbeitslohn).

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                  #9
                  AW: Verlustvortrag beim Studium - Wie genau sind hier die Regeln?

                  Also, in Zeile 3 steht

                  Zitat von steuerfragerin Beitrag anzeigen
                  der noch zu versteuernde Betrag
                  Wo auf der Lohnsteuerbescheinigung steht dann

                  Zitat von steuerfragerin Beitrag anzeigen
                  bereits pauschal versteuerte Betrag
                  ?

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                    #10
                    AW: Verlustvortrag beim Studium - Wie genau sind hier die Regeln?

                    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                    Also, in Zeile 3 steht



                    Wo auf der Lohnsteuerbescheinigung steht dann



                    ?

                    Unter dem gleichen Punkt. Der Betrag beinhaltet den bereits pauschal versteuerten Betrag, wie auch den nach lohnsteuer versteuerten Betrag. Für letzteren ist die abgeführte Lohnsteuer auch unter Punkt 4 angegeben.

                    Ich habe gerade die Regelung der Pauschalversteuerung im Internet gefunden: http://www.steuernetz.de/aav_steuern...entModule=home
                    Es scheint sich um einen Fehler des Arbeitgebers zu handeln, da der pauschal versteuerte Lohn nicht mehr in der Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt werden darf.
                    Ich werde mich daher an den AG wenden, damit er den Fehler korrigiert.

                    Danke für Eure Hilfe!
                    Zuletzt geändert von steuerfragerin; 03.05.2015, 15:13.

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                      #11
                      AW: Verlustvortrag beim Studium - Wie genau sind hier die Regeln?

                      Es scheint sich um einen Fehler des Arbeitgebers zu handeln...
                      Die Betonung liegt auf "scheint"! Vielleicht hat der AG auch erkannt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Pauschalversteuerung letztlich nicht gegeben waren.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: Verlustvortrag beim Studium - Wie genau sind hier die Regeln?

                        Dieser Verlustvortrag kann nicht immer vorteilhaft sein.

                        Stellt dir vor du hast einen Verlustvortrag von 8000 Euro und hast im nächtsen Jahr 8000 Euro verdient. D.h. du müsstest eigentlich keine Steuerzahlen. Trotzdem wird dein Verlustvortrag dort angewandt und verbraucht.

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