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Berücksichtigung Vorauszahlung

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    Berücksichtigung Vorauszahlung

    Hallo,
    nachdem die Berechnung ja endlich funktioniert ... sind bei mir die Vorauszahlungen nicht berücksichtigt.
    Ist das immer so oder habe ich einen Fehler bei der Eingabe gemacht ?
    Habe die Erklärung (dummerweise?) auch schon vor einigen Wochen abgeschickt ....
    Kann ich das im zweifel noch korrigieren ?
    Danke
    Gruss

    #2
    AW: Berücksichtigung Vorauszahlung

    Welche Vorauszahlungen?

    Die vierteljährlichen Einkommensteuer-Vorauszahlung z. B. kann man in ElsterFormular in der Einkommensteuererklärung nicht eintragen. Logischerweise werden sie dann auch nicht bei der Steuerberechnung berücksichtigt. Das Finanzamt kennt sie aber.

    Bei der Umsatzsteuererklärung 2014 sind die Vorauszahlungen in Zeile 108 einzutragen. Dann werden sie aber auch berücksichtigt.

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      #3
      AW: Berücksichtigung Vorauszahlung

      o.k. - ich meinte die vierteljährliche Vorauszahlung
      danke

      Kommentar

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