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Anlage Kind, Hilfe im ersten Trennungsjahr, falsche Betreuungskosten

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    Anlage Kind, Hilfe im ersten Trennungsjahr, falsche Betreuungskosten

    Hallo,
    ich brauch Hilfe beim Ausfüllen der Anlage Kind.
    Folgendes Problem:
    Trennung in 07/2013
    3 Kinder leben bei mir (Mutter)
    Kindergeld habe ich erhalten, schon immer.
    Im Hauptvordruck habe ich angekreuzt getrennt lebend und gemeinsame Veranlagung.

    Wir haben die gemeinsame Veranlagung gewählt, lt. Berechnung werden die Kitakosten nicht voll übernommen, es fehlen ca 500€.
    In allen Zeilen der Anlage ist immer die rede von einer Person, wie z.B. 44 "Das Kind war mit mir..". Wer ist damit gemeint, der Mann oder ich?


    In 2014 haben wir uns wieder zusammengerauft und mein Ehemann ist wieder bei uns ins Haus eingezogen, somit hab ich bei der Erklärung für 2014 das gleiche Problem, mit gesplitteten Monaten.

    Bitte um Hilfe, da ich nicht mehr weiterkomme.
    Danke an alle im Voraus

    #2
    AW: Anlage Kind, Hilfe im ersten Trennungsjahr, falsche Betreuungskosten

    Hallo,

    solange Sie verheiratet sind und eine gemeinsame Veranlagung formulieren,
    ist als Steuerpflichtiger / Partner A immer der Ehemann, Partner B die Ehefrau.
    Nur wenn jemand die Steuererklärung als Einzelperson in sogenannter früherer "getrennter Veranlagung"
    oder nur als Single formuliert gilt ausschliesslich nur Eintragung in Steuerpflichtiger,
    egal ob Männlein oder Weiblein.

    Wenn Sie Ihre Erklärung unter diesem Aspekt angehen, werden einige Einträge
    oder Fragen oder Fehlermeldungen etwas verständlicher.

    ...und mein Ehemann ist wieder bei uns ins Haus eingezogen...
    Die Zeilen ab 44 sind für Alleinerziehende, trifft das zu?
    Zuletzt geändert von Basteltyp; 03.05.2015, 21:38.
    Gruß, Basteltyp

    ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
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    Kommentar


      #3
      AW: Anlage Kind, Hilfe im ersten Trennungsjahr, falsche Betreuungskosten

      ...und mein Ehemann ist wieder bei uns ins Haus eingezogen...
      Die Zeilen ab 44 sind für Alleinerziehende, trifft das zu?[/QUOTE]


      Ja, war ja im Jahr 2013 so, der Mann ist 10/2014 wieder ins Haus gezogen. Vorher erhielt ich Unterhaltsvorschuss.

      Mittlerweile habe ich durch zwei Häkchen im Hauptbogen auch den Fehler beseitigen können, jetzt rechnet er alles richtig.

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        #4
        AW: Anlage Kind, Hilfe im ersten Trennungsjahr, falsche Betreuungskosten

        somit hab ich bei der Erklärung für 2014 das gleiche Problem, mit gesplitteten Monaten.
        Ja, war ja im Jahr 2013 so, der Mann ist 10/2014 wieder ins Haus gezogen.
        Für 2014 sehe ich jetzt überhaupt kein Problem, da muss doch auch nichts gesplittet werden. Ihr seid verheiratet und lebt nicht mehr getrennt, es sei denn, ihr lebt im gleichen Haus getrennt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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