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Student, vorher gearbeitet und über Freibetrag

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    Student, vorher gearbeitet und über Freibetrag

    Hallo zusammen,
    ich versuche meine erste Steuererklärung zu machen und glaube zu wissen, dass ich den Mantelbogen, Anlage Vorsorgeaufwand und Anlage N ausfüllen muss, allerdings gibt es sovieles was ich immer noch nicht verstehe.

    Ich habe im Jahr 2014 bis August voll gearbeitet und Brutto ca. 15 000€ verdient, somit falle ich ja nicht mehr unter den Freibetrag, dann habe ich im September mein Studium begonnen und bekomme auch BAföG. Kann ich in meiner Steuererklärung das Studium irgendwie mit einbeziehen, auch wenn es nichts mit meiner damaligen Tätigkeit zutun hat?
    Außerdem bin ich während ich gearbeitet habe auch einmal umgezogen, damit hat sich während dieser Zeit die Entfernung geändert. Wo bringe ich das unter?
    Ich möchte einfach soviel wie möglich zurückbekommen und weiß nicht wirklich was ich alles mit einbeziehen kann, da ich eigentlich kaum Aufwendung in dieser Zeit hatte.

    ich bedanke mich schon mal im voraus für jede Hilfe, denn ich benötige sie wirklich.

    Liebe Grüße
    na_re

    #2
    AW: Student, vorher gearbeitet und über Freibetrag

    Steuerberatung gibt's nur bei den steuerberatenden Berufen.

    Grundsätzlich gilt : Erststudium ist Sonderausgabe, Zweitstudium ist Werbungskosten.
    Mfg

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      #3
      AW: Student, vorher gearbeitet und über Freibetrag

      Außerdem bin ich während ich gearbeitet habe auch einmal umgezogen, damit hat sich während dieser Zeit die Entfernung geändert. Wo bringe ich das unter?
      Anlage N, Entfernungspauschale 1. Tätigkeitsstätte. Die musst du nur ein zweites Mal hinzufügen und jeweils die unterschiedlichen Tage und Entfernungen eintragen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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