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Noch nicht bei ELStAM registriert - trotzdem Arbeit möglich?

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    Noch nicht bei ELStAM registriert - trotzdem Arbeit möglich?

    Hallo,
    ich studiere und hatte bisher noch keinen "echten" Job. Jetzt habe ich die Möglichkeit, kurzfristig einen Minijob anzutreten. (Erstmal nur ein Arbeitstag.) Dieser soll laut Arbeitgeber allerdings auf Lohnsteuerkarte vergütet werden. Eine Identifikationsnummer habe ich zwar, aber bei ELStAM angemeldet bin ich noch nicht. Leider kann ich das jetzt ja auch nicht auf die Schnelle erledigen, weil der Aktivierungs-Code mit der Post wohl nicht vor Ende der Woche hier sein wird. Kann ich den Job trotzdem annehmen?

    Grüße
    Kiina

    #2
    AW: Noch nicht bei ELStAM registriert - trotzdem Arbeit möglich?

    Zitat von Kiina Beitrag anzeigen
    Eine Identifikationsnummer habe ich zwar, aber bei ELStAM angemeldet bin ich noch nicht
    Der Arbeitgeber wird Deine ID-Nr. brauchen. Wenn er die hat dann wird er Dich auch anmelden.

    Kommentar


      #3
      AW: Noch nicht bei ELStAM registriert - trotzdem Arbeit möglich?

      Zitat von Kiina Beitrag anzeigen
      Hallo,
      ich studiere und hatte bisher noch keinen "echten" Job. Jetzt habe ich die Möglichkeit, kurzfristig einen Minijob anzutreten. (Erstmal nur ein Arbeitstag.) Dieser soll laut Arbeitgeber allerdings auf Lohnsteuerkarte vergütet werden. Eine Identifikationsnummer habe ich zwar, aber bei ELStAM angemeldet bin ich noch nicht. Leider kann ich das jetzt ja auch nicht auf die Schnelle erledigen, weil der Aktivierungs-Code mit der Post wohl nicht vor Ende der Woche hier sein wird. Kann ich den Job trotzdem annehmen?

      Grüße
      Kiina
      Hallo,
      nicht Du sondern Dein Arbeitgeber meldet Dich an!
      Gruss (S)stiller
      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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        #4
        AW: Noch nicht bei ELStAM registriert - trotzdem Arbeit möglich?

        Danke für die schnellen Antworten! Wenn die ID-Nr. reicht, ist ja alles paletti :-) .

        Also muss ich mich selbst quasi nur registrieren, um das Ganze dann irgendwann schwarz auf weiß sehen zu können?

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          #5
          AW: Noch nicht bei ELStAM registriert - trotzdem Arbeit möglich?

          Zitat von Kiina Beitrag anzeigen
          Danke für die schnellen Antworten! Wenn die ID-Nr. reicht, ist ja alles paletti :-) .

          Also muss ich mich selbst quasi nur registrieren, um das Ganze dann irgendwann schwarz auf weiß sehen zu können?
          Jepp, Registrierung per ID!
          Gruss (S)stiller
          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
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            #6
            AW: Noch nicht bei ELStAM registriert - trotzdem Arbeit möglich?

            Du kannst Dich registrieren, um z. B. Deine Steuererklärungen elektronisch mit Zertifikat übermitteln zu können. Oder wenn Du magst auch, um Dir einen Abrufcode für den Belegabruf zu besorgen, mit dem Du dann die vom Arbeitgeber gemeldete Lohnsteuerbescheinigung und einige andere Daten in die Steuererklärung übernehmen kannst.

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              #7
              AW: Noch nicht bei ELStAM registriert - trotzdem Arbeit möglich?

              Hallo,
              man registriert sich nicht selbst bei ELSTAM.
              Der Arbeitgeber ruft aus einer Datenbank Ihre Elektronischen LohnSTeuerAbzugsMerkmale ab.
              Die Daten dazu sollten Ihren Lebensumständen entsprechend dem Finanzamt gemeldet sein.
              Steuerklasse, Zahl der Kinder, usw.

              Sie verwechseln den Vorgang wohl mit der Registrierung zur Teilnahme am Belegabruf,
              der ist nur zum Anlegen einer Steuererklärung brauchbar ist.
              Gruß, Basteltyp

              ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
              ***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***

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                #8
                AW: Noch nicht bei ELStAM registriert - trotzdem Arbeit möglich?

                Zitat von Basteltyp Beitrag anzeigen
                Hallo,
                man registriert sich nicht selbst bei ELSTAM.
                Der Arbeitgeber ruft aus einer Datenbank Ihre Elektronischen LohnSTeuerAbzugsMerkmale ab.
                Die Daten dazu sollten Ihren Lebensumständen entsprechend dem Finanzamt gemeldet sein.
                Steuerklasse, Zahl der Kinder, usw.

                Sie verwechseln den Vorgang wohl mit der Registrierung zur Teilnahme am Belegabruf.
                der ist nur zum Anlegen einer Steuererklärung brauchbar ist.
                Man kann seine eigene ELSTAM auch abrufen.
                Gruss (S)stiller
                STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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