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Anlage K: Betreuungskosten als unverheirateter Alleinverdiener absetzen?

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    Anlage K: Betreuungskosten als unverheirateter Alleinverdiener absetzen?

    Hallo,
    nach langer Recherche und mehreren verschiedenen Meinungen komme ich in der Steuererklärung 2014 in der Anlage Kind bei den Betreuungskosten (Zeile 67-73) leider nicht mehr weiter.
    Ich möchte meine Betreuungskosten aus 2014 (800,- EUR Kinderkrippe und 600,- EUR Betreuung über Minijob) angeben.

    Wir sind nicht vereheiratet, wohnen aber in einem gemeinsamen Haushalt. Unser Sohn war 2014 jünger als zwei Jahre alt und war zeitweise in der Kinderbetreuung.
    Ich bin der Alleinverdiener, meine Partnerin ist zu Hause (kein Einkommen, nicht in Ausbildung). Ich habe dementsprechend die gesamten Betreuungskosten für meinen Sohn allein getragen. Zeile 69 und 70 in der Anlage Kind ist somit klar.

    Nun habe ich folgende Fragen:
    - Anlage Kind Zeile 67: kann ich die Betreuungskosten der Kinderkrippe überhaupt ansetzen?
    - Falls in meinem Fall ein Ansetzen der Kosten über diesen Weg (2/3 der Gesamtkosten) möglich ist, kann ich dort auch die Kosten der Betreuung über den Minijob eintragen oder muss ich die im Mantelbogen Zeile 71 eintragen (dann werden nur 20% der Kosten berücksichtigt)
    - Anlage Kind Zeile 73: hier würde ich 100% eintragen, da ich alle Kosten getragen habe. Es wird ein "übereinstimmender Antrag" erwähnt, den dann wohl beide ausfüllen. An wen schick ich den?
    - Muss ich bei dem Vertrag (insbesondere für 2015, da sind die Kosten viel höher) mit der Kinderkrippe irgendetwas berücksichtigen, damit ich die 100% beantragen kann?

    Wäre für hilfreiche Auskünfte dankbar!!
    Zuletzt geändert von franz69; 18.05.2015, 21:37.

    #2
    AW: Anlage K: Betreuungskosten als unverheirateter Alleinverdiener absetzen?

    Nein, es ist nicht so, dass bei der Einkommensteuererklärung irgendwelche Kosten vom Finanzamt erstattet werden würden. Auch nicht 2/3 der Kinderbetreuungskosten. Man kann diese lediglich steuerlich geltend machen.

    Sollte rechts vom Formular die Eingabehilfe nicht angezeigt werden, so kannst Du dies über das Menü 'Ansicht' erreichen.

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      #3
      AW: Anlage K: Betreuungskosten als unverheirateter Alleinverdiener absetzen?

      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Nein, es ist nicht so, dass bei der Einkommensteuererklärung irgendwelche Kosten vom Finanzamt erstattet werden würden. Auch nicht 2/3 der Kinderbetreuungskosten. Man kann diese lediglich steuerlich geltend machen.

      Sollte rechts vom Formular die Eingabehilfe nicht angezeigt werden, so kannst Du dies über das Menü 'Ansicht' erreichen.
      ok. Mir ist klar, dass das Finanzamt nichts erstattet. Es geht -falls es nicht ordentlich formuliert ist- um eine Angabe um steuerlich ansetzbare Beträge.
      Zuletzt geändert von franz69; 17.05.2015, 22:08.

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