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Berechnung des zu versteuernden Einkommens, weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen

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    Berechnung des zu versteuernden Einkommens, weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen

    Moin,

    Meine Frau und ich möchten die Einkommensteuererklärung 2014 machen.

    (Wir haben am 13.05.2014 geheiratet. Ich bin freiberuflich tätig, sie ist Lohnempfängerin, Verkäuferin. Wir wohnen zusammen und haben keine Kinder.)

    Die Einkommensteuererklärung habe ich nun per ElsterFormular gemacht: Hauptvordruck, Anlage S, Anlage N, Anlage Vorsorgeaufwand. Gewählte Option: Zusammenveranlagung. Außerdem die EÜR separat.

    In der Anlage Vorsorgeaufwand habe ich zunächst Beträge eingegeben in die Zeilen 4, 12, 15, 18 und 21.
    Die in der "Berechnung des zu versteuernden Einkommens" resultierende Zahl aus (kurz gesagt: ) RV, KV und PV entspricht der erwarteten Summe aus den Beträgen.

    In der Anlage Vorsorgeaufwand habe ich weiterhin Beträge eingegeben in die Zeilen 30, 46, 50 und 51.
    Die in der "Berechnung des zu versteuernden Einkommens, weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen" resultierende Zahl* entspricht nun nicht der erwarteten Summe aus den vier Beträgen, grobe Abweichung 4%...

    Frage: wie wird die Zahl* in der Steuerberechnung ermittelt?

    Danke im voraus & Frohe Pfingsten

    #2
    AW: Berechnung des zu versteuernden Einkommens, weitere sonstige Vorsorgeaufwendunge

    Dann ist wahrscheinlich der Höchbeitrag der sonstigen Vorsorgeaufwendungen schon durch KV/PV überschritten?

    Kommentar


      #3
      AW: Berechnung des zu versteuernden Einkommens, weitere sonstige Vorsorgeaufwendunge

      Der Höchstbetrag der sonstigen Vorsorgeaufwendungen beträgt bei Zusammenveranlagung 3.800,00 €.

      Mehr geht nur, wenn entweder bereits die Beiträge zur KV und PV höher sind oder wenn übergangsweise altes Recht zur Anwendung kommt, was aber in der Praxis nur bei nicht rentenversicherungspflichtigen Steuerpflichtigen der Fall ist.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

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