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einmal einzeln/zusammen veranlagt, immer einzeln/zusammen veranlagt ?

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    #16
    AW: einmal einzeln/zusammen veranlagt, immer einzeln/zusammen veranlagt ?

    Hallo pianoman38,
    genau richtig erkannt -> so steht es ja auch in der Zeilenerläuterung Haben Sie......Anspruch auf steuerfreie Arbeitgeberbeiträge (z. Bsp. sozialversicherungspfl. Arbeitnehmer)


    Tschüß

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      #17
      AW: einmal einzeln/zusammen veranlagt, immer einzeln/zusammen veranlagt ?

      Zitat von pianoman38 Beitrag anzeigen
      Hi Stefan,
      wie gesagt, Vielen Dank fürs Durchgucken!
      Warum muss ich in Anlage Vers.aufwand, Zeile 11, JA ankreuzen? Ich vermute, weil meine Frau ca. die Hälfte der KV, wie jeder SV-pflichtige AN, vom AG bekommt?
      Ja klar, deshalb der Text ja auch in der Zeile.

      Ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer bekommt ja schon einen teil seiner Beiträge vom Arbeitgeber steuerFREI gezahlt. Deswegen hat der Gesetzgeber entschieden hier niedrigere Höchstbeträge anzusetzen als bei einem Gewerbetreibenden, der seine Beiträge komplett aus steuerPFLICHTIGEM Einkommen bestreiten muss.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #18
        AW: einmal einzeln/zusammen veranlagt, immer einzeln/zusammen veranlagt ?

        Zitat von neysee Beitrag anzeigen
        Man kann sich jedes Jahr neu entscheiden. Ich hoffe aber, mit der Erkenntnis, dass die Einzelveranlagung günstiger ist, bist du dir sicher.
        Hi.
        Ist diese Aussage heute (2017 für 2016 Steuererklärung) noch richtig?
        Falls ich dieses Jahr von Zusammenveranlagung auf Einzelveranlagung wechseln, kann ich dann (ohne Problem) nächstes Jahr wieder zurück auf Zusammenveranlagung wechseln?

        danke

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          #19
          AW: einmal einzeln/zusammen veranlagt, immer einzeln/zusammen veranlagt ?

          Hallo hirrson,

          ja du kannst jederzeit wechseln, es empfiehlt sich natürlich vorher das durchzurechnen was ist günstiger.

          Tschüß

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            #20
            AW: einmal einzeln/zusammen veranlagt, immer einzeln/zusammen veranlagt ?

            Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
            Hallo hirrson,
            ja du kannst jederzeit wechseln, es empfiehlt sich natürlich vorher das durchzurechnen was ist günstiger.
            Super - vielen Dank

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