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Kleinunternehmerregelung, welche Steuerklärung einreichen?

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    Kleinunternehmerregelung, welche Steuerklärung einreichen?

    Guten Mittag,
    ich muss dieses Jahr zum ersten Mal in meinem Leben eine Steuererklärung einreichen. Ich habe letztes Jahr im Dezember mein Gewerbe angemeldet. Folglich muss ich auch eine Steuererklärung erstellen, aber welche? Ich habe die Kleinunternehmerregelung für mich geltend gemacht.
    Im Internet habe ich schon gefunden, dass ich eine Einkommensteuererklärung mit anlage EÜR einreichen muss. Das Finanzamt erreiche ich auch seit Tagen nicht, da ich immer erst spät zu Hause bin, heute mal etwas früher, aber da schien dann auch keiner mehr zu sein. Ich habe keine Ahnung was ich jetzt ausfüllen soll. Anderswo hatte ich gefragt, da sagte der eine Einkommenssteuererklärung, der nächste Umsatzsteuererklärung und der danach Gewerbesteuererklärung (hier weiß sogar ich, dass das nicht sein kann).

    Ich wäre um jede Hilfe dankbar.
    Liebe Grüße!!

    Achso, der Link zum besagten Artikel ist folgender:
    http://www.helpster.de/steuererklaer...eibende_135781

    #2
    AW: Kleinunternehmerregelung, welche Steuerklärung einreichen?

    Hallo,

    schau noch einmal hier
    http://www.kleinunternehmer.net/steu...ternehmer.html
    Eines versteh ich nicht. Kleinunternehmer sein und Null Ahnung

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Kleinunternehmerregelung, welche Steuerklärung einreichen?

      Der Linktext ist soweit in Ordnung mit folgenden Ausnahmen und Ergänzungen.

      Die Anlage EÜR ist nur dann PFLICHT, wenn die einnahmen 17.500 € übersteigen. Darunter ist das ein KANN. Alternativ geht auch eine selbstgestrickte Einnahme-Überschuss-Rechnung.

      Die Umsatzsteuererklärung ist auch Pflicht, auch für Kleinunternehmer, siehe dort insbesondere Zeilen 14-15 und 23-25, damit das Finanzamt erkennen kann, ob Du wirklich als Kleinunternehmer agieren darfst. Hinweis noch bei Dir für die Gründung. Der Dezemberumsatz ist auf eine Jahresumsatz hochzurechnen. Das bedeutet, wenn Du z.B. Anfang Dezember mit einem Umsatz im Dezember von 1.000 € gerechnet hast, es aber 2.000 € wurden, bist Du für 2014 noch Kleinunternehmer, da 1.000 € x 12 = 12.000 € und damit unter 17.500 €. Für 2015 bist du aber KEIN Kleinunternehmer mehr, da aus 2015 gesehen, der Vorjahresumsatz 2.000 € x 12 = 24.000 € und damit über 17.500 € betragen hat. Sofern Du Elsterformular verwendest, schaue Dir auch die Eingabehilfe an.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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