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Pflichtveranlagung: ja oder nein?

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    Pflichtveranlagung: ja oder nein?

    Hallo,

    leider finden sich im Internet verschiedene Informationen darüber, wann man als Arbeitnehmer verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben.
    Sehr häufig ist davon die Rede, daß man prinzipiell die Pflicht hat, eine Steuererklärung abzugeben, wenn man (so wie ich) als Lediger mehr als den Grundfreibetrag (8354 €) im Kalenderjahr verdient. Auf anderen Seiten steht dann, daß diese Grenze nur für Einkommen aus selbstständiger Arbeit gilt. Um sicher zu gehen, habe ich mal ins Gesetz geschaut:
    Soweit ich das verstehe ist für mich als Arbeitnehmer § 46 im EStG ausschlaggebend. Demnach wäre ich nur verpflichtet, wenn für mich einer der in Absatz (2) aufgeführten Fälle zutrifft. Da keiner dieser Fälle zutrifft, würde ich behaupten, daß für mich keine Steuererklärungspflicht besteht. Davon, daß man als Arbeitnehmer immer eine Steuererklärung machen muss, wenn man mehr als den Grundfreibetrag einnimmt, habe ich im Gesetz nichts gefunden.

    Weiß hier jemand ob ich (ledig, Arbeitnehmer, nehme mehr als den Grundfreibetrag im Jahr ein, erfülle keinen der Fälle von §46(2)EStG) nun steuererklärungspflichtig bin oder nicht?

    Gruß
    Calir

    #2
    AW: Pflichtveranlagung: ja oder nein?

    Hallo,

    Ihre Fragen haben eigentlich nichts mit Unterstützung im Umgang von Elster-Produkten zu tun.
    Hier aber 2 Infos, falls nicht schon selbst bereits gefunden:
    http://www.vlh.de/wissen-service/inf...g-abgeben.html
    http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html
    Gruß, Basteltyp

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    Kommentar


      #3
      AW: Pflichtveranlagung: ja oder nein?

      Hallo Basteltyp,

      da es schon ähnliche Fragen hier gab (https://www.elster.de/anwenderforum/...n&referrerid=0) dachte ich, daß mir hier vielleicht jemand meine Frage beantworten könnte.
      Evtl. hätte ich das etwas anders formulieren müssen, in erster Linie geht es mir darum an welche Frist ich mit der Abgabe meiner Steuererklärung gebunden bin.

      Die zwei Links in Ihrem Kommentar sind eben gute Beispiele für die unterschiedlichen Informationen:
      http://www.vlh.de/wissen-service/inf...g-abgeben.html: "Grundsätzlich gilt für alle Steuerzahler gilt: Singles, die mehr als 8.354 € im Jahr einnehmen, müssen eine Steuererklärung abgegeben." Demnach müsste ich sie bis zum 31.5.2015 abgeben.
      http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html: Nach dem Gesetzestext wäre ich nicht verpflichtet eine Erklärung abzugeben, hätte dann für den Antrag bis Ende 2018 Zeit.

      Gruß
      Martin

      Kommentar


        #4
        AW: Pflichtveranlagung: ja oder nein?

        hier ist noch etwas
        http://www.vlh.de/wissen-service/ste...g-abgeben.html

        es ist wohl besser, Ihre Umstände mit einer Steuerfachkraft zu besprechen.
        Gruß, Basteltyp

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        Kommentar


          #5
          AW: Pflichtveranlagung: ja oder nein?

          Zitat von Calir Beitrag anzeigen
          Die zwei Links in Ihrem Kommentar sind eben gute Beispiele für die unterschiedlichen Informationen:
          http://www.vlh.de/wissen-service/inf...g-abgeben.html: "Grundsätzlich gilt für alle Steuerzahler gilt: Singles, die mehr als 8.354 € im Jahr einnehmen, müssen eine Steuererklärung abgegeben." Demnach müsste ich sie bis zum 31.5.2015 abgeben.
          Wenn die Infografik da zu Ende wäre. Ist sie aber nicht.

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