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Kosten Bahncard 100 vs. Entfernungspauschale

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    Kosten Bahncard 100 vs. Entfernungspauschale

    Hi,

    es tut mir Leid, ich glaube, ich bin einfach zu blöd. Ich Recherchiere gefühlt seit Tagen (auch hier), aber finde nichts eindeutiges. Ist auch meine erste Steuererklärung...

    Meine Freundin (Lehrerin) pendelt seit September 91km (=1666€) mit der Bahn. Da es sich auf jeden Fall über das Jahr lohnt, hat sie seit September eine Bahncard 100 (=4090€, Einmalzahlung).
    Gebe ich jetzt ausschließlich die Entfernungspauschale an oder auch die Bahncard-Kosten extra? Würden die dann bei "Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (ohne Flug- und Fährkosten) (Euro)" (Zeile38) oder bei "Weitere Werbungskosten" angegeben werden?
    Denn eigentlich zahlt sie ja für die Fahrt selber dann "nichts" mehr...

    Wie gesagt: Ich bin Neuling und will nix falsch machen...

    Liebe Grüße,
    Der Steuer(Problem)Bär

    #2
    AW: Kosten Bahncard 100 vs. Entfernungspauschale

    Du gibst die Daten zur Entfernungspauschale UND -auf Wunsch- auch in Zeile 38 die ÖPNV-Kosten ein, also die Bahncardkosten. Der höhere Betrag wird dann genommen.

    Problem: Es ist rechtlich umstritten, ob bei den ÖPNV-Kosten der auf die Monate entfallende Betrag, also 4.090 € durch 3, oder der im Jahr GEZAHLTE Betrag, also 4.090 €, rein darf. Ein altes Finanzgerichtsurteil 6 K 2192/07 spricht für letzteres, aber es gibt dazu keine höchstrichterliche Entscheidung und keine Verwaltungsanweisung meines Wissens. Also musst Du selbst entscheiden, ggf. mit Deinem steuerlichen Berater.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Kosten Bahncard 100 vs. Entfernungspauschale

      Hi Picard777,

      vielen Dank für dei schnelle und präzise Antwort!
      Ich versuche es einfach mit dem vollen Betrag - was passiert denn schlimmstenfalls? Da wird mir der Betrag doch sicher nur entsprechend gekürzt, oder?
      (Du siehst: Ich bin noch sehr im steuerlichen Froschteich ;-))

      Beste Grüße,
      SteuerBär

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        #4
        AW: Kosten Bahncard 100 vs. Entfernungspauschale

        Hallo,

        >>>Problem: Es ist rechtlich umstritten, ob bei den ÖPNV-Kosten der auf die Monate entfallende Betrag, also 4.090 € durch 3, oder der im Jahr GEZAHLTE Betrag, also 4.090 €, rein darf.

        Ich würde sagen: Abflussprinzip, also den Gesamtbetrag ins Jahr der Zahlung (zahlt man die Bahncard vollständig im Voraus? Ich kenne mich da nicht aus).
        Man könnte aber auch argumentieren, dass in diesem Fall über die Nutzungszeit abgeschrieben werden muss. (?)


        >>>was passiert denn schlimmstenfalls? Da wird mir der Betrag doch sicher nur entsprechend gekürzt, oder?

        Wenn der Sachbearbeiter Zweifel an der Höhe der Kosten hat wird er einen Beleg anfordern. Und (erst) dann würde ich kurz begründen, warum ich die gesamten Kosten abgesetzt habe. Im schlimmsten Fall wird der Betrag dann wirklich gekürzt, Steuerhinterziehung oder - verkürzung sehe ich aber nicht (und was anderes Schlimmes gibt es beim Finanzamt nicht).

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Kosten Bahncard 100 vs. Entfernungspauschale

          Ich glaube nicht, dass eine Bahncard als Wirtschaftsgut durchgeht.
          Daher m.E. Zu- und Abflussprinzip.
          Schwieriger ist eher nachzuweisen oder glaubhaft zu machen, dass die Bahncard 100 nicht privat genutzt wird.
          Denn abzugsfähig ist nur der berufliche Anteil.
          Mfg

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            #6
            AW: Kosten Bahncard 100 vs. Entfernungspauschale

            Hi,

            man kann die Bahncard monatlich zahlen oder auf einen Schlag (wobei man dann 2 Monate spart). In meinem Fall war es eine Enmalzahlung.

            Die Bahncard wird sehr überwiegend beruflich genutzt. Die reinen Ticketpreise lägen bei ca. 11 000€ pro Jahr - so dass sich 4090€ in der Tat auch alleine von Berufswegen lohnen.
            Hatte gelesen, dass das dann gehen sollte?!?!?! Aber ich vermute, dass das dann nicht zuletzt vor allem vom Bearbeiter abhängt...

            Werde den Betrag einfach in Zeile 38 eintragen und schauen, was passiert.

            Vielen Dank auch Stefan und Elster-Tester für die Antworten!

            Beste Grüße,
            SteuerBär

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              #7
              AW: Kosten Bahncard 100 vs. Entfernungspauschale

              Vielleicht zusammengefasst gibt es also drei mögliche Lösungen:

              1. 1.363 €
              2. 4.090 €
              3. geschätzter beruflicher Anteil irgendwo zwischendrin, denn wie Du schon gesagt hast, wurde die Karte nur "sehr überwiegend" beruflich genutzt, d.h. bei z.B. 75 % beruflicher Nutzung 1.023 € oder 3.068 €
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                #8
                AW: Kosten Bahncard 100 vs. Entfernungspauschale

                Wie hoch ist denn eigentlich die Entfernungspauschale für das gesamte Jahr?

                Denn tatsächliche Kosten für den ÖPNV werden sowieso nur berücksichtigt, wenn sie höher sind als die insgesamt im Kalenderjahr anzusetzende Entfernungspauschale.
                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
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