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Fehler in der Plausiblitätsprüfung: "steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur priv. KV"

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    Fehler in der Plausiblitätsprüfung: "steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur priv. KV"

    Hallo, wegen eines Fehlers der Plausiblitätsprüfung (?) kann ich die Steuererklärung 2014 nicht abschicken!

    Das Problem:
    In Anlage Vorsorgeaufwand S. 2: Die Plausiblitätsprüfung gibt folgende Fehlermeldung aus: "Es wurden steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur privaten Krankenversicherung lt. Nr. 24 b der Lohnsteuerbescheinigung angegeben, ohne das entsprechende Beiträge zur Basiskrankenversicherung erklärt wurden (Ehefrau B).

    Die ist aber falsch! In Zeile 35 (rot hinterlegt) ist "0" eingetragen und in Zeile 31 (rot hinterlegt) wurde nichts eingetragen.

    Wie kann ich die Erklärung trotzdem absenden??! Wer kann helfen?

    Dank im Voraus!
    LG, Harras

    #2
    AW: Fehler in der Plausiblitätsprüfung: "steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur priv.

    Hallo Harras,

    ist denn der Eintrag von der Lohnsteuerbescheinigung 24b überhaupt richtig ? Oder steht dort eine Null drin.
    Wenn der Arbeitgeber Zuschüsse zur privaten Krankenversicherung zahlt, muss ja auch eine private vorliegen.

    Wie kommt den die Null auf Seite 2 der Anlage Vorsorgeaufwand in Zeile 35 rein ?

    Also nimm mal die "falschen" Eintragungen raus bzw. die Nullen.

    Tschüß

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      #3
      AW: Fehler in der Plausiblitätsprüfung: "steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur priv.

      Hallo holzgoe,

      danke für die schnelle Reaktion!
      Entschuldige, ich meinte nicht Zeile 35, sondern 38"!

      In der Lohnsteuerbescheinigung steht in 24b eine "0,00" (wie auch in 24a und 24c). So habe ich das auch im Elsterformular Zeile 37,38, 39 eingetragen. Zeile 31 und 38 sind rot hinterlegt mit genannter Fehlermeldung.
      LG, Harras

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        #4
        AW: Fehler in der Plausiblitätsprüfung: "steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur priv.

        Dann lass die Nullen doch einfach weg.

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          #5
          AW: Fehler in der Plausiblitätsprüfung: "steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur priv.

          Hallo Harras,

          dann nimm doch die Nullen aus der Lohnsteuerbescheinigung bei 24 raus und das Problem sollte sich klären. Arbeitgeber machen das manchmal einfach überall wo eigentlich nichts hingehört mit Nullen auffüllen.



          Tschüß

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            #6
            AW: Fehler in der Plausiblitätsprüfung: "steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur priv.

            Wahnsinn! Das wars schon!?
            Warum ist eine richtige Null im Formular falsch?

            Geschenkt. Danke!
            LG, Harras

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              #7
              AW: Fehler in der Plausiblitätsprüfung: "steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur priv.

              Hallo Harras,

              es war eben keine richtige Null. Wenn du als Arbeitnehmer keine private KV hast, wieso will dann dein Arbeitgeber dir Zuschüsse zur privaten Krankenversicherung bescheinigen ? Das Formular liest nicht die Null sondern sieht einen Eintrag und fordert entsprechende passende Eintragungen in die Anlage Vorsorgeaufwand.

              Tschüß

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                #8
                AW: Fehler in der Plausiblitätsprüfung: "steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur priv.

                Man kann ja auch nicht Null Euro im Lotto gewinnen. Entweder gewinnt man gar nicht oder eben mehr als Null.

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                  #9
                  AW: Fehler in der Plausiblitätsprüfung: "steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur priv.

                  Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                  Man kann ja auch nicht Null Euro im Lotto gewinnen. Entweder gewinnt man gar nicht oder eben mehr als Null.
                  Im Lotto geht es wohl nicht, im Fußballtoto (falls es da heute noch gibt) aber schon. Da ist es mir zweimal passiert, dass der Gewinn im Rang 3 (9 von 11 Spiele richtig getippt) genau 0 betrug (weil zu viele richtig getippt hatten).

                  Und das ist der formale Unterschied. Wer falsch tippte, kriegte keinen Gewinn. Wer richtig getippt hatte, war Gewinner, auch wenn dieser Null war.

                  Wer privat versichert ist, hat Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse zur KV. Wer nicht privat versichert ist, hat keinen Anspruch darauf. Den Fall, dass man Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse zur PKV hat, diese aber Null sind, gibt es nicht.

                  Das ist auch der Unterschied zur Zeile, die die gezahlte Lohnsteuer enthält. Wer Bruttoeinkommen hatte, war lohnsteuerpflichtig. Nun kann es sein, dass die Lohnsteuer Null war, weil man wenig verdient hat. Hier ist die Eingabe von 0,00 somit erforderlich.

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