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Kapitalerträge werden zum versteuernden Einkommen dazugerechnet

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    Kapitalerträge werden zum versteuernden Einkommen dazugerechnet

    Bei der Probe-Berechnung meiner Steuer durch ELSTER habe ich festgestellt, dass die eingetragenen Kapitalerträge (zur Günstigerprüfung und zur Nachberechnung der Kirchensteuer) zum Jahresgesamteinkommen hinzugerechnet wurden und ich dadurch noch mehr Steuern zahlen muss. Ist das richtig oder ist da ein Fehler im Programm? Ich habe doch auf die Kapitalerträge mit der Abgeltungssteuer nach Abzug des Freibetrages schon Steuern bezahlt.
    Für eine schnelle Antwort wäre ich dankbar.
    Eleisa

    #2
    AW: Kapitalerträge werden zum versteuernden Einkommen dazugerechnet

    Bei einer positiven Günstigerprüfung ist das richtig. Deine Kapitalerträge erhöhen das zu versteuernde Einkommen und werden zu deinem normalen Steuertarif (weniger als 25%) besteuert.
    Zum Ausgleich wird die einbehaltene Kapitalertragssteuer (25%) auf die festgesetzte Steuer angerechnet.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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    Kommentar


      #3
      AW: Kapitalerträge werden zum versteuernden Einkommen dazugerechnet

      Danke für die schnelle Antwort!

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