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Steuererklärung 2015 mit WISO: Frage zu Fahrtkosten als Angestellte & Selbstständige

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    Steuererklärung 2015 mit WISO: Frage zu Fahrtkosten als Angestellte & Selbstständige

    Hallo liebe Gemeinde,

    ich habe eine Frage an Euch.

    Ich erstelle das erste Mal meine Steuererklärung und das erste Mal mit einem Steuerprogramm.

    1.) Frage zu meinen Fahrtkosten

    Ich bin beruflich angestellt als Servicekraft und ich werde im Monat so auf ca. 20 unterschiedlichen Events im Monat eingesetzt. Jedes dieser Events hat eine eigene Adresse. Ich arbeite also nie an einer Tätigkeitsstelle. Darüber hinaus gehe ich noch putzen und bin pro Woche bei 5 unterschiedlichen Auftraggebern (Privatpersonen und Kleinbetriebe) beauftragt worden, bei denen zu putzen.

    Wie setze ich denn jetzt meine Kosten zu den unterschiedlichen Adressen (Events und Adressen meiner Putzstellen) an? Ich besitze kein Auto. Pauschal mit 030 € / km und als Berechnung nur eine Strecke pro Einsatz?

    In der WISO Steuererklärung finde ich den Posten: Wege zur Arbeit? Was ist denn in meinem Fall die "erste Tätigkeitsstätte"? Ich habe zwar einen Arbeitgeber (im Servicebereich) aber unterschiedliche Einsatzorte, dazu kommen meine selbstständigen Einsätze als Putzkraft!!! Ich verstehe jetzt gar nichts mehr !!! Man darf nur eine Arbeitsstätte haben, der Rest wird als Reisekosten abgerechnet ??

    Kann mir jemand sagen, wie er sowas dann in der Steuererklärung angeben würde??

    Ich bin mir sehr sicher, dass ich bestimmt dadurch die Werbekostenpauschale von 1000 € überschreiten werde, alleine schon durch die unterschiedlichen Events pro Woche und damit im Jahr !!

    Ich weiss einfach nicht mehr, wie ich meine beiden Tätigkeiten als Fahrkosten berechnen lassen darf?

    Des Weiteren:

    Muss ich dann jeden Auftrag, den wir als Angestellte per E-Mail bekommen (mit der Angabe des nächsten Events) dem FA ausdrucken?




    Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand dabei helfen würde, mir einfach Tipps geben könnte, denn aktuell habe ich einfach ein Brett vor dem Kopf!!


    Lieben Gruß - und danke im voraus !!

    #2
    AW: Steuererklärung 2015 mit WISO: Frage zu Fahrtkosten als Angestellte & Selbstständ

    Die meisten deiner Fragen müsstest du eigentlich einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein stellen, denn mit der verwendeten Software haben deine Fragen eigentlich nichts zu tun. Deine Fragen gelten auch für die Papiererklärung.

    Im Forum darf aufgrund der deutschen Gesetzeslage keine Steuerberatung geleistet werden.

    So, wie du den Sachverhalt geschildert hast, hast du möglicherweise überhaupt keine erste Tätigkeitsstätte. Alle Fahrtkosten unterfallen dann dem Reisekostenrecht. Die Entfernungspauschale würde dann überhaupt keine Rolle spielen. Wenn du kein Auto hast, sind die Kosten der öffentlichen Verkehrsmittel maßgeblich, falls du deine Einsatzstellen damit erreichst. Die aktuelle Rechtslage findest du in dem nachstehendem Schreiben des BMF.

    http://www.bundesfinanzministerium.d...cationFile&v=3

    Bei so vielen unterschiedlichen Einsatzorten ist es im Übrigen immer hilfreich, genaue Aufzeichnungen zu führen. Man muss die Werbungskosten ja irgendwie glaubhaft machen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Steuererklärung 2015 mit WISO: Frage zu Fahrtkosten als Angestellte & Selbstständ

      Zitat von Maverick773 Beitrag anzeigen
      . Darüber hinaus gehe ich noch putzen und bin pro Woche bei 5 unterschiedlichen Auftraggebern (Privatpersonen und Kleinbetriebe) beauftragt worden, bei denen zu putzen.
      Die Fahrtkosten hierzu haben übrigens nichts auf der Anlage N zu suchen. Dafür müsstest du theoretisch ein Gewerbe angemeldet haben, so dass das Ganze in die Anlage EÜR + GSE gehört.
      Minijob kann man bei 5 verschiedenen Auftraggebern wohl ausschließen.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Kommentar


        #4
        AW: Steuererklärung 2015 mit WISO: Frage zu Fahrtkosten als Angestellte & Selbstständ

        Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
        Die Fahrtkosten hierzu haben übrigens nichts auf der Anlage N zu suchen. Dafür müsstest du theoretisch ein Gewerbe angemeldet haben, so dass das Ganze in die Anlage EÜR + GSE gehört.
        Minijob kann man bei 5 verschiedenen Auftraggebern wohl ausschließen.


        Guten Morgen !! Danke Ihnen erstmal für Ihren Einwand. Es ist mir bewusst, dass ich für die unterschiedlichen Tätigkeiten auch unterschiedlich angeben muss. Ich möchte zudem auch gar keine Steuertipps haben. Mir geht es einfach darum, es inhaltlich zu verstehen und dies dann auch getrennt inhaltlich korrekt auf das Papier zu bringen und entsprechend einzutragen, wo es hingehört. Ich habe einfach ein Verständnisproblem, wie man sowas korrekt in einer Steuererklärung unterbringt. Z.B. die Fahrkosten für meine selbstständige Tätigkeit müsste ich in den Ausgaben aufführen, welche Bestandteil in meiner EÜR ist.

        Keine Ahnung wie Sie auf 5 Auftraggeber kommen?? Mein Arbeitgeber teilt uns zu zig Events in der Stadt ein. Punkt. Darüberhinaus führe ich selbstständig noch einige Putzstellen aus.

        - - - Aktualisiert - - -

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Die meisten deiner Fragen müsstest du eigentlich einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein stellen, denn mit der verwendeten Software haben deine Fragen eigentlich nichts zu tun. Deine Fragen gelten auch für die Papiererklärung.

        Im Forum darf aufgrund der deutschen Gesetzeslage keine Steuerberatung geleistet werden.

        So, wie du den Sachverhalt geschildert hast, hast du möglicherweise überhaupt keine erste Tätigkeitsstätte. Alle Fahrtkosten unterfallen dann dem Reisekostenrecht. Die Entfernungspauschale würde dann überhaupt keine Rolle spielen. Wenn du kein Auto hast, sind die Kosten der öffentlichen Verkehrsmittel maßgeblich, falls du deine Einsatzstellen damit erreichst. Die aktuelle Rechtslage findest du in dem nachstehendem Schreiben des BMF.

        http://www.bundesfinanzministerium.d...cationFile&v=3

        Bei so vielen unterschiedlichen Einsatzorten ist es im Übrigen immer hilfreich, genaue Aufzeichnungen zu führen. Man muss die Werbungskosten ja irgendwie glaubhaft machen.


        Guten Morgen !! Genau das ist mein Problem. Normalerweise hat man durch seinen Arbeitgeber eine Arbeitsstelle, womöglich auch mal zwei wenn man räumlich innerhalb eines Jahres versetzt wird. Durch unseren Arbeitgeber habe ich im Monat so um die 16-20 Events und nochmals in meiner Selbstständigkeit pro Woche um die 6-7 Putzstellen. Die Berechnung dieser Fahrtkosten in den unterschiedlichen Bereichen macht mir ein großes Problem. Da ich kein Auto habe, würde ich die Entfernungspauschale anwenden oder müsste ich es als Reisekosten berechnen?? Ich will gar keine Tipps, es war eine inhaltliche Frage zum Thema Fahrtkosten, bei einer Person, die zwei Jobs nachgeht.

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          #5
          AW: Steuererklärung 2015 mit WISO: Frage zu Fahrtkosten als Angestellte & Selbstständ

          Wenn du kein Auto hast, wie genau kommst du denn dann zu den Einsatzorten?
          Mfg

          Kommentar


            #6
            AW: Steuererklärung 2015 mit WISO: Frage zu Fahrtkosten als Angestellte & Selbststän

            Zitat von Maverick773 Beitrag anzeigen
            Normalerweise hat man durch seinen Arbeitgeber eine Arbeitsstelle, womöglich auch mal zwei wenn man räumlich innerhalb eines Jahres versetzt wird. Durch unseren Arbeitgeber habe ich im Monat so um die 16-20 Events und nochmals in meiner Selbstständigkeit pro Woche um die 6-7 Putzstellen. Die Berechnung dieser Fahrtkosten in den unterschiedlichen Bereichen macht mir ein großes Problem. Da ich kein Auto habe, würde ich die Entfernungspauschale anwenden oder müsste ich es als Reisekosten berechnen?? Ich will gar keine Tipps, es war eine inhaltliche Frage zum Thema Fahrtkosten, bei einer Person, die zwei Jobs nachgeht.
            Es gibt viele Arbeitnehmer, die keine erste Tätigkeitsstätte haben. Z.B. solche, die nur auswärts bei wechselnden Kunden sind.

            Das fällt nicht unter Entfernungspauschale, sondern unter Auswärtstätigkeit. Sprich, nach tatsächlichen Kosten. Wenn man kein Auto hat, kann man dann auch keine 30Ct je gefahrenem km absetzen.

            Wurde schon so gesagt, ist so, bleibt so.

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