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Beitrag in betriebliche Pensionskasse bezahlt aus dem Nettogahelt wo eintragen?

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    Beitrag in betriebliche Pensionskasse bezahlt aus dem Nettogahelt wo eintragen?

    Hallo Zusammen,
    durch meine Arbeitsvertrag in einem großen deutschen Unternehmen bin ich verpflichtet, Beiträge in die betriebiche Pensionskasse zu entrichten. Dieser Beitrag wird monatlich von meinem Netto Gehalt einbehalten. Ein Reduzierung des Beitrages im Bruttogehalt erfolgt nicht (kein steurlicher Vorteil)! Das pensionsfähige Arbeitsentgeld dient lediglich als Grundlage zur Berechnung der Beiträge aus dem Nettogehalt. Das heißt, mein Arbeitsvertrag ist gleichtzeitig auch ein Rentenvertrag mit der Pensionkasse, jedoch mit dem Unterschied, daß der Beitrag nicht von meinem Girokonto sodern von meinem Nettogehalt abgezogen wird. Ich habe hier im Forum schon verschiedene Beitträge zu diesem Thema gefunden, allerdings ist dieser Fall so noch nicht besprochen worden. Bei der betrieblichen Pensionskasse handelt es sich nicht um einen Riester Vertrag. Ich bin davon ausgeganen, daß ich diesen Beitrag als Rürup Rentenbeitrag in Abzug bringen kann -mein Höchstbetrag ist noch nicht ausgeschöpft. Das wird vom Finanzamt verneint. Wo trage ich diesen Beitrag ein, damit er anerkannt wird?

    #2
    AW: Beitrag in betriebliche Pensionskasse bezahlt aus dem Nettogahelt wo eintragen?

    Nach deinen bisherigen Schilderungen sind die Beiträge steuerlich gar nicht abzugsfähig.

    Wenn Einzahlung bereits vor 2005, dann ggfs Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 51 oder 52. Hat jedoch meist keine steuerliche Auswirkung.

    Ich mache jedoch auch nochmal darauf aufmerksam, dass steuerliche Beratung in Deutschland nur bei Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erfolgen darf. Wenden Sie sich daher im Zweifel an einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe.
    Mfg

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      #3
      AW: Beitrag in betriebliche Pensionskasse bezahlt aus dem Nettogahelt wo eintragen?

      Die Frage hat nichts mit Elster zu tun.

      Eine korrekte Beantwortung erfordert Steuerberatung im Einzelfall, die nicht erlaubt ist.

      Von bAV als Rürup habe ich noch nie gehört.

      Hingegen können Beiträge zu einer bAV aus dem Nettoentgelt Altersvorsorgebeiträge nach § 82 Abs. 2 EStG sein (so genannter betrieblicher Riester), hierfür wäre dann ein Sonderausgabenabzug nach §10a möglich. Genauso ist denkbar, dass die bAV gar nicht steuerlich begünstigt ist.

      Es wäre nicht die dümmste Idee, den großen AG und den wahrscheinlich ebenso großen Anbieter der Pensionskasse nach den steuerlichen Sachverhalten zu fragen. im Gegensatz zu irgendeinem Forum dürften die die Vertragsdetails kennen.

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        #4
        AW: Beitrag in betriebliche Pensionskasse bezahlt aus dem Nettogahelt wo eintragen?

        In dem Zusammenhang könntest du auch einfach mal bei einem Experten informieren. Bei Fragen zu Versicherungen wende ich mich immer an Bernhardt Assekuranz.

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          #5
          AW: Beitrag in betriebliche Pensionskasse bezahlt aus dem Nettogahelt wo eintragen?

          Hallo Frank Zimmermann,

          du machst ja nette und plumpe Werbung -> die ist hier nicht erlaubt.

          Tschüß

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