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Falsches Formular eingereicht, was nun?

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    Falsches Formular eingereicht, was nun?

    Hallo ... again,

    ich habe am vergangen Wocheneden meine Einkommenssteuererklärung und Umsatzsteuererklärung eingereicht und aus lauter nennen wir es mal Panik habe ich auch eine Umsatzvoranmeldung für die ersten zwei Quartale ausgefüllt und mit eingereicht. Wie mir jetzt aber erklärt wurde muss ich als Kleinunternehmer dieses gar nicht ausfüllen und einreichen und wollte wissen wie und wo ich mich denn da melden kann um meinen Fehler irgendwie zu berichtigen.
    Obendrauf zu dieser Dummheit kommt jetzt noch, dass ich da in diesen Quartalen meine Ausgaben höher waren als meine Einkommen, durch die Vorsteuer angaben das Steueramt laut den Formularen mir die Umsatzsteuer überweisen soll. Aber wie schon gesagt ist mir jetzt bekannt, dass das alles einfach Falsch ausgefüllt und generell Falsch eingereicht wurde.

    Weiß da jemand bescheid? Ich plane gegen ende der Woche ohnehin zum Finanzamt zu gehen, aber falls jemand jetzt schon helfen mag und kann ich wäre unfassbar dankbar.

    #2
    AW: Falsches Formular eingereicht, was nun?

    Hallo villekul,
    da solltest du tätig werden -> auch wenn du die Voraussetzungen für den Kleinunternehmer weiter erfüllst, kann das Finanzamt das Einreichen einer Umsatzsteuer-Voranmeldung mit Vorsteuererstattungsanspruch als Antrag auf Übergang zur Regelbesteuerung werten.

    Als Kleinunternehmer darfst du keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen und keine Vorsteuer geltend machen, wie kommst du da plötzlich darauf zwei Voranmeldungen zu übersenden ?

    Aber du gehst ja diese Woche eh noch zu deinem Finanzamt.

    Tschüß

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      #3
      AW: Falsches Formular eingereicht, was nun?

      Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
      Wie kommst du da plötzlich darauf zwei Voranmeldungen zu übersenden ?
      Da mir nie wirklich jemand erklärt hat wie man seine Steuererklärung macht habe ich es selbst in die Hand genommen und ich bin auch nicht davon ausgegangen das ich die Umsatzsteuer beim Finanzamt in Rechnung stelle ich hab das irgendwie verwechselt. Ich bin mit der deutschen Bürokratie halt nicht so fit.
      Und das mit den Voranmeldungen kommt daher das ein Freund von mir der ebenfalls die selbe Tätigkeit ausübt mir gesagt hat man muss das monatlich/vierteljährlich machen und er hätte deshalb Probleme bekommen.

      Mir is klar das Unwissen und in meinem Fall Panik gemischt mit Dummheit nicht vor "schaden" schützt, es ist nur alles etwas viel wenn man das zum ersten Mal macht. Und mein 1,2 Abi hilft da auch nicht weiter.

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        #4
        AW: Falsches Formular eingereicht, was nun?

        Hallo villekul,

        aber dein Freund ist vielleicht kein Kleinunternehmer und wer da seiner Pflicht zur monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung nicht nachkommt kriegt sicherlich Probleme.

        Deshalb bleibt der kürzeste Draht -> Auskunft erteilt ihr freundliches Finanzamt...da werden Sie hoffentlich geholfen.

        Tschüß

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          #5
          AW: Falsches Formular eingereicht, was nun?

          Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
          aber dein Freund ist vielleicht kein Kleinunternehmer und wer da seiner Pflicht zur monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung nicht nachkommt kriegt sicherlich Probleme.
          Ja das ist mir jetzt auch bewusst, das er sich wohl nicht als Kleinunternehmer gemeldet hat.

          Ich hab mich jetzt schon mit dem Finanzamt auseinander gesetzt und es hat sich alles geklärt. Trotz allem Danke für die Hilfe

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            #6
            AW: Falsches Formular eingereicht, was nun?

            Mal ne andere Frage :
            Wie sehen deine Rechnungen aus?
            Weißt du da "Mehrwertsteuer" aus oder verweist du da auf die Kleinunternehmerregelung?
            Mfg

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              #7
              AW: Falsches Formular eingereicht, was nun?

              Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
              da solltest du tätig werden -> auch wenn du die Voraussetzungen für den Kleinunternehmer weiter erfüllst, kann das Finanzamt das Einreichen einer Umsatzsteuer-Voranmeldung mit Vorsteuererstattungsanspruch als Antrag auf Übergang zur Regelbesteuerung werten.
              Aber sowas von. Im Normalfall ist die Abgabe einer UStVA ein Option zur Regelbesteuerung. Kläre das auf jeden Fall mit dem Amt !
              Wir sind analoge Spieler... in einer digitalen Welt.

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