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Fragen zur Pflicht zur Abgabe der Steuererkärung

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    Fragen zur Pflicht zur Abgabe der Steuererkärung

    Hallo Zusammen,

    vielleicht kann mir von euch jemand weiterhelfen und meine Fragen beantworten.

    Ich habe im Jahr 2013 als Freiberufler in 2 Monaten neben meinem Studium 800€ (jeweils 500€ und 300€) verdient. Besteht für mich eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung für 2013? Die §§ 46 EStG (2) Nr.1 und 56 EStDV Nr.2 geben diesbezüglich unterschiedlich Auskunft. Bzw. verstehe ich §46 EStG (2) Nr.1 nicht ganz. Bezieht sich die genannte Grenze von 410€ in §46 EStG auf das ganze Jahr, oder auf das Monatseinkommen? Und falls es sich auf das Monatseinkommen bezieht, liege ich dann drüber, weil ich in einem Monat 500€ verdient habe, oder ist der Jahresdurchschnitt ausschlaggebend?

    In 2014 habe ich neben dem Studium 2300€ Aufwandsentschädigungen erhalten. Damit liege ich unter dem Freibetrag für Aufwandsentschädigungen von 2400€.
    Bin ich trotzdem zu einer Abgabe der Steuererklärung für 2014 verpflichtet? Und falls ja, ergibt sich diese ebenfalls aus §46 EStG (2) Nr.1? Oder woraus?

    Vielen Dank im voraus!

    #2
    AW: Fragen zur Pflicht zur Abgabe der Steuererkärung

    Die Überschrift von § 46 EStG lautet: Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

    Wenn ein Steuerpflichtiger keinerlei Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hat, ist die Vorschrift für ihn nicht einschlägig.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Fragen zur Pflicht zur Abgabe der Steuererkärung

      Wenn jemand eine freiberufliche Tätigkeit aufnimmt, muss er dies innerhalb eines Monats dem Finanzamt unmittelbar mitteilen (vgl. § 138 AO).
      Unabhänigig von der Höhe der Einkünfte fordert das Finanzamt dich dann auf, eine Steuererklärung abzugeben.
      Die Verpflichtung zur Abgabe besteht dann schon allein deshalb, weil du vom Finanzamt angeschrieben wurdest (§ 149 Abs. 1 S. 2 AO)
      Zuletzt geändert von Elster-Tester; 25.07.2015, 13:52.
      Mfg

      Kommentar


        #4
        AW: Fragen zur Pflicht zur Abgabe der Steuererkärung

        Danke erstmal für eure Antworten!

        @Charlie24

        Daraus schließe ich also, dass ich für 2014 eine abgeben muß. Da die Aufwandsentschädigung im Rahmen einer abhängigen, also nichtselbstständigen Tätigkeit gezahlt wurde.

        @Elstertester

        Die Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit habe ich dem Finanzamt natürlich zukommen lassen. Habe den Erfassungsbogen ausgefüllt und eine Steuernummer erhalten.
        2014 habe ich dann Post vom Finanzamt bekommen, ich sollte eine Steuererklärung abgeben. Habe dann erklärt, dass ich unter dem Grundfreibetrag lag und deswegen, davon ausgegehe, dass ich keine einreichen muss. Wurde so vom FA akzeptiert. Allerdings wurde ich nun aufgefordert für 2014 eine einzureichen und damit einhergehend zu prüfen, ob ich auch für 2013 abgabepflichtig gewesen wäre. Die Jahre davor lief es ähnlich; habe eine Erinnerung erhalten, dann dem FA erklärt, dass ich keine zu versteuernden Einkünfte erhalten habe und das wurde akzeptiert. Von daher ist die Aufforderung, wohl nicht immer so verpflichtend bzw. vom FA umgesetzt, wie im §149 AO festgelegt ist.

        Ich werde jetzt wohl für beide Jahre eine einreichen, dann bin ich auf der sicheren Seite.

        Danke nochmal!

        Kommentar


          #5
          AW: Fragen zur Pflicht zur Abgabe der Steuererkärung

          Naja, die Erinnerung geht immer pauschal raus, da das Finanzamt ja nicht wissen kann ob du 500 oder 50000 Euro mit deiner freiberuflichen Tätigkeit erzielt hast.

          Ein klärendes Telefonat mit dem für dich zuständigen Sachbearbeiter kann hilfreich sein. Es sei denn, du willst die Erklärung unbedingt abgeben.
          Mfg

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            #6
            AW: Fragen zur Pflicht zur Abgabe der Steuererkärung

            ich würde das auch erstmal abklären, vllt muss sie ja nicht gemacht werden
            Ich bin nicht auf der Welt um so zu sein wie andere mich gern hätten.

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