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Kinderbetreuungskosten im elektronischen Steuerbescheid

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    Kinderbetreuungskosten im elektronischen Steuerbescheid

    Liebe Elster-User,

    ich habe heute früh vorab meine Bescheiddaten für die Steuererklärung 2014 aus dem Elstar Programm abgerufen.

    Beim Abgleich der Bescheiddaten mit der Indikativen Berechnung, die man in Elster erstellen kann, komme ich an einer Stelle ins holpern.

    Ich hatte 2014 Aufwendungen für Kinderbetreuungskosten von ca 1.400 EUR. Meine Partnerin und ich sind nur verlobt, deshalb gibt es getrennte Steuererklärungen von uns, die Kosten habe aber ich getragen und entsprechend auch so in beiden Steuererklärungen vermerkt, wo man ja seit 2014 auch genau darstellen kann, wieviel welcher Elternteil an Aufwendungen getragen hat (bei mir: 100%, Partnerin: 0%).

    Angerechnet wurden nun 414 Euro. Die dazugehörige Erläuterungen verstehe ich - nach mehrmaligem Durchkesen - nicht im geringsten. Wortwörtlich heißt es:

    "Kinderbetreuungskosten können im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge nur
    mit 2/3 der Aufwendungen berücksichtigt werden.
    Es wurden Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben abgezogen. Knüpfen
    außersteuerliche Rechtsnormen (z. B. BAföG) an bestimmte definierte
    Begriffe an (z. B. "Einkünfte", "Summe der Einkünfte" und "Gesamtbetrag der
    Einkünfte"), sind die entsprechenden Werte für diese Zwecke um die
    Kinderbetreuungskosten in Höhe von 414 EUR zu mindern."


    Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten:

    - Es scheitert an meiner Intelligenz und jemand von Euch ist so nett mir zu erklären. was gemeint ist
    - Es ist wohl ein Fehler unterlaufen.


    PS: Bei den Kinderbetreuungskosten handelt es sich um "klassische" Kinderbetreuungskosten, also kein Musikunterricht, Verpflegung, etc., wo es für Ausnahmeregelungen gibt.


    Danke bereits für Eure Unterstützung.

    #2
    AW: Kinderbetreuungskosten im elektronischen Steuerbescheid

    Der Erläuterungstext ist bis auf den Betrag von 414 € Standardtext und sagt nichts Anderes als da steht: Laut Gesetz werden pauschal nur 2/3 berücksichtigt. Die andere Frage ist, wieso nur 414 €, denn 1.400 € x 2/3 sind 933 €. Selbst wenn ich mal nur 50 % ansetze, passt das nicht. Was hast Du denn konkret in den Zeilen 67-73 der Anlage Kind eingetragen ?
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Kinderbetreuungskosten im elektronischen Steuerbescheid

      Moinsen,

      erst einmal danke für die Info zum Erläuterungstext

      Komprimiert steht dort:

      - Zeile 67: Die Kostenpositionen (Kindertagesstätte und Hort) und die Summe (Partnerin-Steuererklärung analog)
      - Zeile 69: Gleiche Summe wie in Zeile 67 (bei meiner Partnerin: 0)
      - Zeile 70: Gemeinsamer Haushalt 01.01. bis 31.12. (Partnerin-Steuererklärung analog)
      - Der Bei mir berücksichtigte Anteil: 100% (bei meiner Partnerin: 0%)

      Dazu habe ich eine dezidierte Rechnung per Excel aufgestellt, wie sich die Kosten für die Kindertagesstätte und Hort en Detail zusammensetzen (gesetzl. Betreuungskosten, Verpflegungsanteil Mittagessen, Sonderbeitrag Kita, Kassegeld Kita). Und um da sicher zu gehen, habe ich die entsprechenden Verträge Hort und Kita sowie Kostenfestsetzungsbescheide de Jugendamts gleich mitgeliefert.

      PS: Selbst nach Abzug ggf. "streichbarer" Positionen (Sonderbeitrag Kita z.B. ist ein Beitrag, den die Kita als nicht staatliche Kita extra erhebt), komme ich nicht auf die 414 €.

      Für Antworten/Erläuterungen bin ich dankbar.

      Viele Grüße,

      Euer

      sebn

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        #4
        AW: Kinderbetreuungskosten im elektronischen Steuerbescheid

        Guten Morgen,
        die erwünschten Erläuterungen sollten sich doch im Steuerbescheid (dem amtlichen Bescheid via Post) ersehen lassen. Soweit mir bekannt, werden Mahlzeiten ausgesondert...
        sh. auch hier:
        http://www.finanztip.de/kinderbetreuungskosten/
        Grüsse
        Kontierung

        in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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          #5
          AW: Kinderbetreuungskosten im elektronischen Steuerbescheid

          Okaysen.

          Der liegt mir bisher noch nicht vor, da ich wie gesagt zunächst nur die Bescheiddaten aus dem Elstar-Formular abrufen konnte.

          Dann werde ich mal abwarten und schauen was dasteht.

          Für das nächste Mal noch zwei kleine Fragen:

          - Sollte ich denn zukünftig nur die 2/3 der Kinderbetreuungskosten in die St.Erklärung eintragen oder macht das FA diese Rechnung selber?
          - Meiner Kenntnis nach können Verpflegungskosten nicht als Kinderbetreuungskosten angerechnet werden - in Berlin Zahlen Eltern für die Unterbringung in Kita/Hort einen Verpflegungsanteil, der auch wie beschrieben explizit im Kostenfestsetzungsbescheid ausgewiesen wird. D.h. dieser Anteil ist auch von dieser Regelung betroffen?

          Beste Grüße,

          EURer

          sebn

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            #6
            AW: Kinderbetreuungskosten im elektronischen Steuerbescheid

            Natürlich. Begünstigt ist die reine Betreuungsleistung, die Dienstleistung. Das Entgelt für die Verpflegung hat doch damit nichts zu tun. Dein Frühstück oder Mittagessen zu Hause interessiert steuerlich Niemand, das Deines Kindes auch nicht. Wieso soll es dann interessieren, wenn Du diesen Speiseneinkauf quasi extern auslagerst ?
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              AW: Kinderbetreuungskosten im elektronischen Steuerbescheid

              Hallo liebe Gemeinschaft,

              Transparenz ist jetzt hergestellt, der Sachverhalt gliedert sich wie folgt:

              Das FA hat 2/3 der staatlich festgelegten und von den Eltern zu tragenden "Betreuungskosten" angerechnet, somit würden sich zumindest die 414 EUR erklären.

              Darüber hinaus sind aber die tatsächlichen Betreuungskosten deutlich höher, da unsere Kita einen Sonderbeitrag verlangt. Diese haben nichts mit Verpflegung oder ähnlichem zu tun, wurden mir nicht angerechnet.

              Ist das so korrekt oder lohnt sich der Einspruch? Wenn sogar die Fahrkosten der Großeltern, die sich auf dem Weg zum Babysitten in der Wohnung der Eltern machen, als Betreuungskosten geltend gemacht werden können, warum nicht Sonderbeiträge, die eine entsprechende Qualität in der frühkindlichen Erziehung und Betreuung sicherstellen?

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                #8
                AW: Kinderbetreuungskosten im elektronischen Steuerbescheid

                Hallo,
                es seht nirgendwo geschrieben, dass die Steuergesetzgebung "gerecht" sein sollte.............
                Grüsse
                Kontierung

                in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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                  #9
                  AW: Kinderbetreuungskosten im elektronischen Steuerbescheid

                  Hallo,

                  Unter diesem Link findest du Erläuterungen zu Kinderbetreuungskosten
                  http://www.steuernsparen.de/steuerwi...treuungskosten
                  Deine Frage :lohnt sich der Einspruch?
                  Einfach probieren.
                  Ist ja nur ein Dreizeiler.
                  Wird der Einspruch abgewiesen erhältst du wenigstens eine ausführliche Begründung

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Kinderbetreuungskosten im elektronischen Steuerbescheid

                    Zitat von Kontierung Beitrag anzeigen
                    Hallo,
                    es seht nirgendwo geschrieben, dass die Steuergesetzgebung "gerecht" sein sollte.............
                    Liebe Kontierung,

                    wenn nicht auf Gerechtigkeit, dann worauf bitte?


                    @ FIGUL,

                    Danke für den Tipp, den mir auch jeder im Bekanntenkreis gibt. Es wäre jedoch für alle vorteilhafter, für mich sowie für sonstige Steuerzahler dieser Republik, einen Einspruch auf einen eindeutigen Fehler in der Auslegung der Steuererklärung durch das Finanzamt zu begründen. Ich hake das Thema auch gerne für mich ab, insofern der Bescheid nach gültigem Recht "richtig" ist. Für ein paar Euro dem FA Beschäftigungstheraphie aufzuerlegen, ist nicht im meinem Sinne. Soviel Fairness sollte möglich sein.

                    Beste Grüße,

                    Ihr

                    sebn

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Kinderbetreuungskosten im elektronischen Steuerbescheid

                      Zitat von sebn Beitrag anzeigen
                      wenn nicht auf Gerechtigkeit, dann worauf bitte?

                      @ FIGUL,

                      Danke für den Tipp, den mir auch jeder im Bekanntenkreis gibt. Es wäre jedoch für alle vorteilhafter, für mich sowie für sonstige Steuerzahler dieser Republik, einen Einspruch auf einen eindeutigen Fehler in der Auslegung der Steuererklärung durch das Finanzamt zu begründen. Ich hake das Thema auch gerne für mich ab, insofern der Bescheid nach gültigem Recht "richtig" ist. Für ein paar Euro dem FA Beschäftigungstheraphie aufzuerlegen, ist nicht im meinem Sinne. Soviel Fairness sollte möglich sein.
                      Falls die erste Frage nicht rhetorisch gemeint ist, muss das Einkommensteuerrecht im Wesentlichen Verfassungsgemäß sein, was im Rahmen des Gleichheitsgrundsatzes nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG eine Ausrichtung an der Leistungsfähigkeit verlangt. Von Gerechtigkeit ist nicht die Rede, sonst müsste man ein ganz großes Fass aufmachen (und z.B. Fragen, ob es gerecht ist, dass jemand, der direkt neben seiner Arbeitstelle wohnt und keinerlei Werbungskosten hat, genauso 1000€ WK abgezogen kriegt wie jemand, der dies Kosten tatsächlich hat, bis zu der Frage, ob es gerecht ist, dass Gutverdiener für ihre Kinder Steuervorteile durch Kinderfreibetrag und Kinderbetreuungskosten haben, während Eltern, die gerade mal den Grundfreibetrag haben, jenseits des Kindergelds von ihren betreuten Kindern steuerlich keinen Vorteil haben).

                      Für Erfolgsaussichten bzgl. eines Einspruch musst du einen Steuerberater fragen, das hat mit Elster nichts zu tun.

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                        #12
                        AW: Kinderbetreuungskosten im elektronischen Steuerbescheid

                        Danke für die Erläuterungen, die mir so in der Tat als dem Steuerrrecht und seiner Auslegung praktisch nähernden Laien nicht bekannt war. Dennoch fühle ich mich in meiner Grundthese bestätigt, dass die Gerechtigkeit, was im Steuerrecht von mir aus auch "Leistungsfähigkeit" beschrieben wird, als Prämisse zugrunde gelegt wird. Dass wir in einer Gesellschaft ob aller ideologischen Neigungen das als maßgebend bezeichnen und vor allem empfinden, darüber wollen wir uns doch nicht streiten.

                        Um aber zum Thema zurückzukommen: Gibt es denn noch weitere Meinungen, die einen Einspruch zu den Betreuungskosten befürworten oder aber entgegenstehen?

                        Bester Gruß,

                        Euer

                        sebn

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                          #13
                          AW: Kinderbetreuungskosten im elektronischen Steuerbescheid

                          Entgegen einer weitverbreiteten Meinung haben Gutverdiener durch den Kinderfreibetrag keinen Vorteil, sie erhalten nur die vorher zu viel bezahlten Einkommensteuern zurück. Das Kindergeld deckt nämlich die auf das Existenzminimum der Kinder
                          einbehaltene Steuer nämlich nur bis zu Grenzsteuersätzen von rund 31,5% ab. Wer aufgrund der Progression mehr bezahlt hat, muss logischerweise auch mehr zurück bekommen.

                          Geringverdiener haben im Übrigen ggfls. Anspruch auf einen Zuschlag zum Kindergeld. Wenn der aus fiskalischen Gründen niedriger ausfällt als der Bedarf, ist das eine fiskalisch gewollte Entscheidung des Gesetzgebers, die natürlich nicht wirklich gerecht ist.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            AW: Kinderbetreuungskosten im elektronischen Steuerbescheid

                            Zitat von sebn Beitrag anzeigen
                            Um aber zum Thema zurückzukommen: Gibt es denn noch weitere Meinungen, die einen Einspruch zu den Betreuungskosten befürworten oder aber entgegenstehen?
                            Welche Relevanz hätten solche Meinungen für dich? Bei welchem Prozentsatz dafür legst du Einspruch ein, bei welchem Prozentsatz dagegen nicht? Und was, wenn das FA es anders sieht?

                            Das Anwendungsschreiben des BMF zu Kinderbetreuungskosten kennt das Wort Sonderbeitrag nicht. Es differenziert aber nach normalen Betreuungskosten und Beiträgen für Betreuungsformen, die besondere Fähigkeiten vermitteln oder sportlichen und anderen Freizeitbeschäftigungen dienen. Dies wäre z.B. gegeben, wenn der Sonderbeitrag dazu dient, Kinder z.B. bilingual zu bilden oder dafür sorgt, dass die Kinder mit Wanderungen oder im Schwimmbad bespaßt werden. Ob das der Fall ist, musst du anhand des Einzelfalls mit deinem FA ausmachen, entweder selbst oder über einen Steuerberater.

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                              #15
                              AW: Kinderbetreuungskosten im elektronischen Steuerbescheid

                              Hallo,
                              @Charlie24,

                              so kann man dies natürlich auch sehen. Sehr persönlich diese Meinung

                              Gruß FIGUL
                              Gruß FIGUL

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