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Rückzahlung von Bezügen, negative Einnahmen, wo eingeben?

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    Rückzahlung von Bezügen, negative Einnahmen, wo eingeben?

    Ich habe im Jahr 2014 Bruttoarbeitsbezüge (Beamtenbezüge) für das Jahr 2012 zurückgezahlt. Hierfür habe ich eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt erhalten welche sagt, dass die Rückzahlung als negative Einnahme geltend gemacht werden kann mit einem Hinweis auf den Erlass des FinMin vom 19.02.1986 - S 2399 - 1 - V B 3.

    Meine Frage ist: Wo kann ich das in der Einkommensteuererklärung 2014 eintragen? Vielen Dank!

    LG Sonnenschein111

    #2
    AW: Rückzahlung von Bezügen, negative Einnahmen, wo eingeben?

    Hallo,

    in der Anlage N - wie immer

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Rückzahlung von Bezügen, negative Einnahmen, wo eingeben?

      Danke, aber wo genau in der Anlage N?

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        #4
        AW: Rückzahlung von Bezügen, negative Einnahmen, wo eingeben?

        Zitat von Sonnenschein111 Beitrag anzeigen
        Danke, aber wo genau in der Anlage N?
        Bitte in Lohnsteuerbescheinigung Zeile 3 eintragen (mit Minus-Zeichen davor),
        aber Zeile 1, 3 und 4 und Steuerklasse nicht vergessen.
        Zuletzt geändert von stiller; 12.08.2015, 20:31. Grund: Minus-Zeichen
        Gruss (S)stiller
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