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selbständig mit zwei Themenbereichen, wohin genau eintragen

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    selbständig mit zwei Themenbereichen, wohin genau eintragen

    Hallo,

    wenn ich Übersetzungen (größere Summe) und Webdesign (kleinere Summe pro Jahr) auf Rechnung erstelle, und das ist mein gesamtes Einkommen, wo soll ich das in Elster genau eintragen? Ich hab nämlich erstmal alle freiberuflichen Einkünfte in Anlage S in Zeile 4 zusammengefasst (naja, eigentlich in der EÜR-Anlage und von da aus den Gewinn übernommen), aber dann merkte ich, dass in Anlage S unter Sonstiges nochmal die Möglichkeit besteht, "Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit" einzugeben.

    Wenn ich aber da die Summe aus der Tätigkeit als Webdesignerin eintrage, kommt es im letzten Schritt bei der Steuerberechnung (vor dem Absenden) gar nicht in die Aufzählung mit rein. Da werden nur meine Einnahmen aus der Zeile 4 mitberücksichtigt.

    Sollte ich dann doch alles in diese Zeile eintragen? Hängt es vlt. mit der niedrigen Summe zusammen?
    Oder macht es denn überhaupt Sinn, die Tätigkeiten nach Branche auseinanderzunehmen?
    Also: Was heißt denn in der Anlage S "Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit"?

    Danke und beste Grüße,
    Christa

    #2
    AW: selbständig mit zwei Themenbereichen, wohin genau eintragen

    wenn du zwei Tätigkeiten hast, solltest du auch zwei Gewinnermittlungen (z. B. EÜR) abgeben. Das ist für dich und das FA übersichtlicher, obwohl rechnerisch im Endeffekt dasselbe.

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      #3
      AW: selbständig mit zwei Themenbereichen, wohin genau eintragen

      Oh! Das geht? Und kann ich dann z.B. meine Entfernungspauschale für die zweite Tätigkeit auch genauso in die entsprechende Zeile einfügen und absetzen? Oder gelten dann verschiedene Regel für die beiden Tätigkeiten?
      Gibt es dann sozusagen eine "Haupttätigkeit" und eine "Nebentätigkeit"?

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        #4
        AW: selbständig mit zwei Themenbereichen, wohin genau eintragen

        nimm den Gewinn der ersten Tätigkeit in Zeile 4 und den anderen Gewinn in Zeile 9.

        Nebentätigkeit steht nirgendwo in der Anlage S. Die nebenberufliche Tätigkeit in Zeile 36 bezieht sich auf § 3 Nr. 26, den Übungsleiterfreibetrag.

        Fahrtkosten sind, soweit betrieblich veranlasst und nicht doppelt erfasst natürlich Betriebsaufgaben.

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