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Verlustfeststellung und rückwirkende Steuererklärung

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    Verlustfeststellung und rückwirkende Steuererklärung

    Hallo,

    meine Frau hat in ihrem Bachelorstudium versäumt Steuererklärungen abzugeben, so dass ihre Ausgaben für zukünftige Steuererklärungen angerechnet werden.

    Folgender Sachverhalt:
    In den Jahren 2010-2013 hat sie ihr Bachelorstudium abgeschlossen, aber keine Erklärung abgegeben. In dieser Zeit hatte sie keine Einnahmen, wo Steuern gezahlt wurden. Im Jahr 2014 haben wir geheiratet und im Folgejahr für 2014 eine gemeinsam Steuererklärung abgegeben. Ich bin voll berufstätig, sie hat seit 2014 eine Werkstudentenstelle, wo sie auch etwas Steuern zahlt.

    Ist es dennoch möglich, rückwirkend die Steuererklärungen für die Jahre des Bachelorstudiums zu machen und diese Verluste dann in der nächsten gemeinsamen Steuererklärung im Jahr 2015 geltend zu machen? Oder ist durch die bereits getätigte Steuererklärung in 2014 die Chance vorbei?

    Vielen Dank für alle Ratschläge und Vorschläge.

    #2
    AW: Verlustfeststellung und rückwirkende Steuererklärung

    Eine Steuererklärung 2014 verhindert keine Steuererklärungen für davor liegende Jahre.
    Bis zum VZ2011 zurück sind Erklärungen auf jeden Fall zulässig, für 2010 müsste man sich mit der neueren BFH-Rechtsprechung zum Thema Verlustvortrag beschäftigen.
    Ein Bachelorstudium gilt als Erststudium, solange dies auch die Erstausbildung ist, wird das FA dies als Sonderausgaben und nicht als Werbungskosten ansehen, was einen Verlustvortrag ausschließt.

    Alles weitere erklärt der Steuerberater.

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