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Gemeinschaftskonto - wie Versicherungen angeben

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    Gemeinschaftskonto - wie Versicherungen angeben

    Hallo Zusammen,

    ich habe eine kurze Frage. Vielen Dank schon einmal fürs Beantworten

    Mein Lebensgefährte und ich haben en Gemeinschaftskonto für Essensgeld und Versicherungen (Haftpflicht-, Unfall-, Hausrat- und Glasversicherung + Rechtsschutzversicherung)
    - Soll ich dann nur 50% der absetzbaren Versicherungen angeben?
    - Oder wie wird das gehandhabt?

    Vielen Dank für eure Hilfe.

    Sabrina

    #2
    AW: Gemeinschaftskonto - wie Versicherungen angeben

    Hallo SabrinaW,

    ein Gemeinschaftskonto ist ja schön und gut -> wer bezahlt denn die Versicherung der kann sie auch absetzen.
    Anzumerken ist vielleicht noch, dass oft schon der Höchstbetrag der abziehbaren Beträge als Sonderausgaben durch die KV, PV usw. erreicht wird und deine genannten Beträge sich nicht mehr steuerlich auswirken.

    Tschüß

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      #3
      AW: Gemeinschaftskonto - wie Versicherungen angeben

      Hallo Holzgoe,

      danke für die Antwort.

      Wir tragen demnach beide zu 50% die Versicherungskosten.
      Sollte ich daher 50% der Kosten angeben?

      VG
      SabrinaW

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        #4
        AW: Gemeinschaftskonto - wie Versicherungen angeben

        Sollte ich daher 50% der Kosten angeben?
        Wenn es so zwischen euch aufgeteilt wird, dann muss das auch so angegeben werden, wobei nur die Beiträge zu Unfall- und Haftpflichtversicherungen steuerlich relevant sein können.

        Hausrat, Glasbruch und Rechtschutz sind steuerlich in der Regel nicht absetzbar.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Gemeinschaftskonto - wie Versicherungen angeben

          Super, vielen Dank. Dann gebe ich die relevanten Kosten an.

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            #6
            AW: Gemeinschaftskonto - wie Versicherungen angeben

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Wenn es so zwischen euch aufgeteilt wird, dann muss das auch so angegeben werden, wobei nur die Beiträge zu Unfall- und Haftpflichtversicherungen steuerlich relevant sein können.

            Hausrat, Glasbruch und Rechtschutz sind steuerlich in der Regel nicht absetzbar.

            Der Ansatz 50:50 ist grundsätzlich eher falsch.

            Unfall und Haftpflichtversicherung kann jeder nur seine eigene in der Steuererklärung angeben.

            Unfall und Haftpflicht dürfte ja jeder von euch eine eigene haben.

            Nur falls ihr wider Erwarten doch beide eine gemeinsame Versicherung zusammen habt, und man den Anteil nicht auseinander rechnen kann, käme ein 50:50 Ansatz in frage.
            Zuletzt geändert von Elster-Tester; 25.08.2015, 15:25.
            Mfg

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              #7
              AW: Gemeinschaftskonto - wie Versicherungen angeben

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Wenn es so zwischen euch aufgeteilt wird, dann muss das auch so angegeben werden, wobei nur die Beiträge zu Unfall- und Haftpflichtversicherungen steuerlich relevant sein können.

              Hausrat, Glasbruch und Rechtschutz sind steuerlich in der Regel nicht absetzbar.
              Eine kurze Bemerkung am Rande zu der Hausratversicherung - manchmal lässt sie sich absetzen. Ich habe mich vor nicht so langer Zeit endlich selbstständig gemacht und arbeite jetzt zu Hause. Wegen meinem Computer und dem ganzen Kram war mir der bestmögliche Einbruchschutz besonders wichtig. Und so bin ich auf den Artikel gestoßen: https://www.cosmosdirekt.de/hausratv...inbruchschutz/
              Und aus dem Ratgeber habe ich Folgendes erfahren:

              "Wer ein Büro oder ein Arbeitszimmer im eigenen Zuhause betreibt, kann sich beim Verfassen seiner Steuererklärung freuen. Wie bei vielen Sachverhalten in der Steuerklärung gibt es auch in diesem Fall für die Hausratversicherung eine Ausnahme. Wenn die Police aus beruflichen Gründen erforderlich ist, kann sie anteilig abgesetzt werden.
              Die Hausratversicherung wird dann nicht unter Vorsorgeaufwendungen angegeben, sondern unter den Werbungskosten. Sie gilt als Sonderausgabe, die die berufliche Existenz sichern soll. Dies gilt für berufliche Arbeitszimmer, die sich über weitere Privaträume der Wohnung erreichen lassen. Ihre Angaben zur Hausratversicherung können Sie in der Anlage G tätigen. Wenn Sie eine Versicherung für Büroräume abgeschlossen haben, können Sie diese als Betriebskosten absetzen."

              Es lohnt sich also, sich immer gut zu informieren - ich hab es erst vor nicht so langer Zeit erfahren

              Viele Grüße

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                #8
                AW: Gemeinschaftskonto - wie Versicherungen angeben

                Hallo,

                Charlie24 schrieb: Ii.d.R. nicht absetzbar.
                Deine Ausführungen sind doch berufl. bedingt und da kann es natürlich abgesetzt werden. Allerdings nicht wie du schreibst:

                -Angaben zur Hausratversicherung können Sie in der Anlage G tätigen.-

                Anlage G bezeichnet Einkünfte aus Gewerbetrieb und nicht Ausgaben für Versicherungen.

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  AW: Gemeinschaftskonto - wie Versicherungen angeben

                  ~~~Angaben zur Hausratversicherung können Sie in der Anlage G tätigen.

                  das passiert meist, wenn von irgendwelchen Schreiberlingen (hier wohl CosmosDirekt)
                  ohne Recherche auf Richtigkeit via copy & paste abgekupfert wird.
                  Gruß, Basteltyp

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                    #10
                    AW: Gemeinschaftskonto - wie Versicherungen angeben

                    Hallo,

                    >>>Anlage G bezeichnet Einkünfte aus Gewerbetrieb und nicht Ausgaben für Versicherungen.

                    Doch, natürlich gehören u.U. auch Versicherungen zu den Betriebsausgaben, und nur dann sind sie absetzbar (was übrigens besser ist als das Übliche: Sonderausgaben).

                    Ähnliches gilt für Rechtschutzversicherungen, auch die sind absetzbar wenn sie mit einer Einkunftserzielung in Zusammenhang stehen.


                    >>>Unfall und Haftpflicht dürfte ja jeder von euch eine eigene haben.

                    Es gibt aber auch Familienunfallversicherungen.

                    Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Gemeinschaftskonto - wie Versicherungen angeben

                      Hallo,

                      @reckoner

                      und wo gibst du die Versicherungen (Betriebsausgaben) in Anlage G ein? Nirgends

                      Gruß FIGUL
                      Gruß FIGUL

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                        #12
                        AW: Gemeinschaftskonto - wie Versicherungen angeben

                        Hallo,

                        >>>und wo gibst du die Versicherungen (Betriebsausgaben) in Anlage G ein?

                        Beispielsweise in Zeile 4

                        Aber um nicht zu viel zu verwirren: Betriebsausgaben gehören natürlich in die EÜR, und damit nur indirekt in die Anlage G (oder S oder oder oder).

                        Stefan
                        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Gemeinschaftskonto - wie Versicherungen angeben

                          Hallo,

                          @reckoner

                          Zitat:- Aber um nicht zu viel zu verwirren: Betriebsausgaben gehören natürlich in die EÜR, und damit nur indirekt in die Anlage G (oder S oder oder oder).-

                          Eben ;-)

                          Gruß FIGUL
                          Gruß FIGUL

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                            #14
                            AW: Gemeinschaftskonto - wie Versicherungen angeben

                            Hallo Zusammen,

                            ich habe den Thread über google gefunden und bin grad mit einem ähnlich gelagerten Fall beschäftigt. Auch bei uns ist die Trennung vollzogen und wir hatten ein gemeinsames Konto, von dem viele Fixkosten abgezogen wurden. Aufgrund der Gehaltsunterschiede hat mein Ex-Partner jedoch etwa 60 Prozent der monatlichen Einzahlungen vorgenommen, ich hingegen entsprechend nur 40 Prozent.

                            Im Grunde sind Versicherungen (Haftpflicht, Unfall etc.) zur Deckung 50/50 für mich und ihn gewesen, auch wenn die Zahlungen 40/60 erfolgt sind. Wie wirkt sich das steuerlich aus? Ist hier die Herkunft des Geldes entscheidend oder die Verteilung des Versicherungsschutzes?

                            Vielen Dank vorab!

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                              #15
                              AW: Gemeinschaftskonto - wie Versicherungen angeben

                              Hallo,

                              wie schon hier im Thread geschrieben kann jeder nur das absetzen was er auch selber gezahlt hat.

                              Stefan
                              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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