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Anlage AUS bei freiberuflicher Tätigkeit

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    Anlage AUS bei freiberuflicher Tätigkeit

    Hallo,
    im Zuge meiner Steuererklärung stoße ich auf Probleme beim Ausfüllen der Anlage AUS (Ausländische Einkünfte) und bitte daher um Rat. Es gibt so viele Reglungen und als Freiberufler habe ich kein Fallbeispiel finden können, das ich auf mich anwenden kann. Folgender Sachverhalt.

    Ich bin freiberuflicher Grafiker ansässig in Deutschland. Einer meiner Kunden, für den ich regelmäßig von Deutschland aus Arbeite, sitzt in Österreich. Auf den Rechnungen für meine Leistung stelle ich keine Mehrwert- / Umsatzsteuer.

    An meine Einkommenssteuer-Erklärung hänge ich jetzt die Anlage AUS mit an, trage dort in:
    Zeile 4 das Land ein,
    Zeile 5 die Tätigkeit,
    Zeile 7 die erzielten Einkünfte.

    Auf Seite 2 des Bogens Trage ich bei "Nach DBA steuerfreie Einkünfte / Progressionsvorbehalt in:
    Zeile 38 das Land ein,
    Zeile 39 die Einkunfstquelle
    Zeile 40 die Einkunftsart (der Unterschied von Quelle und Art leuchtet mir nicht ein),
    Zeile 41 noch einmal die erzielten Einkünfte.

    Stimmen die Einträge so oder muss ich auf Seite 2 nicht noch einmal die Angaben tätigen? Es handelt sich in dem Fall ja um ein Progressionsvorbehalt, allerdings weiß ich nicht, ob der Kunde in Österreich Steuern für die erbrachte Leistung entrichtet.

    Steuerrecht kann echt kompliziert sein, selbst bei kleinen Unternehmen wie dem meinen.
    Ich bin über jede Hilfestellung dankbar.
    MfG

    #2
    AW: Anlage AUS bei freiberuflicher Tätigkeit

    Warum bist du der Auffassung, es handle sich um ausländische Einkünfte?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage AUS bei freiberuflicher Tätigkeit

      Du weißt schon, dass Einkommensteuer und Umsatzsteuer zwei völlig verschiedene Steuern sind?

      Ich empfehle dir einen Steuerberater!

      Einkommensteuerlich handelt es sich um ganz normale Einkünfte, die ganz normal auf der Anlage S zu versteuern sind. Da ist nichts mit Progression...
      Mfg

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