Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Datenabruf - Berechtigung freischalten

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Datenabruf - Berechtigung freischalten

    Hallo,
    Für die Bearbeitung in meiner Steuersoftware (WISO Steuer) habe ich die Abrufcodes für mich und meine Frau beantragt und bekommen.

    Im Brief an meine Frau mit dem dazugehörigen 12stelligen Freischaltcode heißt es:
    " Dieser kann damit die Berechtigung zum Zugriff auf alle Ihre elektronischen Belege freischalten und danach online über ein gesichertes Verfahren den Datenabruf vornehmen."

    Meine Frage:

    WO schalte ich diesen Code frei?

    Wird der Code im Steuerprogramm freigeschaltet? Was mir unlogisch erscheint.
    Wird der Code in meinem ELSTER Portal freigeschaltet? Wenn ja, wo?
    Wird der Code im ELSTER Portal meiner Frau freigeschaltet? Wenn ja, wo?

    Im ganzen Brief wird nicht hingewiesen, wie man den Code für einen Partner freischaltet.

    Danke für Eure Hinweise.

    #2
    AW: Datenabruf - Berechtigung freischalten

    Wird der Code im Steuerprogramm freigeschaltet? Was mir unlogisch erscheint.
    Wird der Code in meinem ELSTER Portal freigeschaltet? Wenn ja, wo?
    Wird der Code im ELSTER Portal meiner Frau freigeschaltet? Wenn ja, wo?
    Die erste Frage kann ich nicht beantworten, da ich das Programm nicht kenne. In ElsterFormular geht das.

    Im ElsterOnline-Portal erfolgt die Freischaltung unter Dienste. Wenn jeder einen eigenen Account hat, wird der Freischaltcode deiner Frau an deren Account geschickt, falls du ihn beantragt hast, was aus deiner Anfrage nicht hervorgeht. Sie kann dort auch die Freigabe machen.

    Falls jeder von euch den Belegabruf für sich beantragt haben sollte, bringt das zumindest im Fall der Zusammenveranlagung nichts.

    https://www.elster.de/download/Leitfaden_Belegabruf.pdf

    Bitte den Leitfaden ab Seite 14 lesen!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Datenabruf - Berechtigung freischalten

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Die erste Frage kann ich nicht beantworten, da ich das Programm nicht kenne. In ElsterFormular geht das.

      Im ElsterOnline-Portal erfolgt die Freischaltung unter Dienste. Wenn jeder einen eigenen Account hat, wird der Freischaltcode deiner Frau an deren Account geschickt, falls du ihn beantragt hast, was aus deiner Anfrage nicht hervorgeht. Sie kann dort auch die Freigabe machen.

      Falls jeder von euch den Belegabruf für sich beantragt haben sollte, bringt das zumindest im Fall der Zusammenveranlagung nichts.
      Danke für die Antwort und den Leitfaden. Ja, ich habe beide Freischaltcodes beantragt und wir sind beide Zusammenveranlagt. Die Idee war, mit dem Datenabruf aktuelle Daten für die EkSt abzurufen. Wie geschrieben, habe ich einen 8stelligen Code bekommen, den ich im Steuerprogramm eingeben muss, um die Daten abzurufen.

      Meine Frau hat einen 12stelligen code erhalten, den ich jetzt in ihrem Account aktivieren muss, um auch ihre Daten in das Steuerprogramm einlesen zu können.

      Kommentar


        #4
        AW: Datenabruf - Berechtigung freischalten

        Beim Briefersatzverfahren (siehe 4.4.2 des Leitfadens) erfolgt die Freischaltung im eigenen Account, nicht in dem der Ehefrau!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Datenabruf - Berechtigung freischalten

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Beim Briefersatzverfahren (siehe 4.4.2 des Leitfadens) erfolgt die Freischaltung im eigenen Account, nicht in dem der Ehefrau!
          Vielen Dank für die Informationen.

          Kommentar

          Lädt...
          X