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Wo gesetzliche Krankenversicherungsbeiträge eintragen?

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    Wo gesetzliche Krankenversicherungsbeiträge eintragen?

    Hallo,

    2 Fragen:

    wo trage ich denn bei Elster-Online im Formular EST-Erklärung die gesetzliche KV und PV ein? Oder ist das nicht mehr erforderlich, seit die direkt an das Finanzamt übermittelt wird?
    Und wo kommt dann eine zusätzliche Zahnersatzversicherung hin, die ja wohl nicht übermittelt wird?

    Vielen Dank im Voraus!

    #2
    AW: Wo gesetzliche Krankenversicherungsbeiträge eintragen?

    Anlage Vorsorgeaufwand Seite 3! Auf Seite 2 wählen Arbeitnehmer "ja" aus.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Wo gesetzliche Krankenversicherungsbeiträge eintragen?

      Hallo,
      die gesetzlichen Beträge werden durch Eingabe in der Anlage N Lohnsteuerbescheinigung in die Anlage Vorsorgeaufwand übernommen
      Grüsse
      Kontierung

      in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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        #4
        AW: Wo gesetzliche Krankenversicherungsbeiträge eintragen?

        Zitat von Kontierung Beitrag anzeigen
        Hallo,
        die gesetzlichen Beträge werden durch Eingabe in der Anlage N Lohnsteuerbescheinigung in die Anlage Vorsorgeaufwand übernommen
        Wir sind selbstständig, also keine Arbeitnehmer.

        - - - Aktualisiert - - -

        Zitat von Eichelhäher Beitrag anzeigen
        Wir sind selbstständig, also keine Arbeitnehmer.
        Und im Formular Vorsorgeaufwendungen gibt es nur 'Arbeitnehmerbeiträge'. Wir sind aber keine Arbeitnehmer, aber freiwillig gesetzlich versichert.

        Noch eine Zusatzfrage: Ich 'Ehemann' Versicherungspflichtiger (arbeitslos) bin bei meiner Frau familienmitversichert. Muss der Versicherungsbeitrag nun 50/50% bei beiden eingetragen werden oder nur bei meiner Frau?

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          #5
          AW: Wo gesetzliche Krankenversicherungsbeiträge eintragen?

          Zitat von Eichelhäher Beitrag anzeigen
          Und im Formular Vorsorgeaufwendungen gibt es nur 'Arbeitnehmerbeiträge'.
          Man muss halt manchmal auch ein paar Zentimeter nach unten scrollen, dann gibt es auch 'Beiträge anderer Personen (z. B. bei Rentnern und freiwillig gesetzlich versicherten Selbstzahlern)' etc. Einfach mal lesen was so alles angeboten wird.

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            #6
            AW: Wo gesetzliche Krankenversicherungsbeiträge eintragen?

            Im EOP gibt es keine Nachbildung der Lohnsteuerbescheinigung, deshalb werden die Krankenkassenbeiträge dort auch nicht automatisch in die Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen, es sei denn, man nutzt den Belegabruf

            Freiwillig gesetzlich Versicherte machen die Angaben ab Zeile 18, das steht doch sogar als Abschnittsüberschrift dort!

            Wer als Familienmitglied beitragsfrei mitversichert ist, zahlt keinen Beitrag. Die Beiträge sind deshalb nur beim Ehegatten einzutragen, der sie auch bezahlt. Steuerlich hat das allerdings bei Zusammmenveranlagung keine Auswirkungen.

            Selbständige wählen auf Seite 2 "nein" aus, das ist wichtig!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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