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Ausbildung - Lohnsteuer und Fahrtkosten

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    Ausbildung - Lohnsteuer und Fahrtkosten

    Hallo zusammen,

    ich mache momentan eine Ausbildung und verdiene 650€ Brutto. Davon werden mir 440€ Netto ausgezahlt. Ich zahle ca. 75€ Lohnsteuer monatlich.
    Als Vergleich: Mein Bruder verdiente in seiner Ausbildung 630€ Brutto und dort wurden ca. 500€ Netto ausgezahlt. Er zahlte keine Lohnsteuer!

    Unter 850€ monatlichem Verdienst muss ich ja keine Lohnsteuer zahlen. Nun würde ich gerne eine Lohnsteuererklärung für 2014 machen. Allerdings habe ich oft gelesen, dass man hier nicht zu viel erwarten darf und manchmal sogar drauf zahlen muss???

    Laut der Zusammenfassung am Ende des Jahres 2014 vom Arbeitsgeber habe ich ca. 900€ Lohnsteuer gezahlt.
    Zur Berufsschule fahre ich 1-2x wöchentlich ca. 46km zur Berufsschule. Dies ergaben ca. 2500km jährlich zur Berufsschule Hin + Zurück. Pro km 0,30€ - richtig? 750€?

    Wenn ich nun eine Steuererklärung mache, wie viel darf ich erwarten, was ausgezahlt wird?
    Muss ich am Ende sogar noch drauf zahlen oder habe ich sonst irgendwelche Nachteile?
    Danach muss ich dann ja jedes Jahr eine Steuererklärung machen, richtig?

    Ist meine erste Steuererklärung und das Netz spuckt mir nicht die Antworten, die ich suche...

    Falls notwendig:
    Baden-Württemberg
    Ich: IT-Kaufmann (IHK)
    Bruder: Werkzeugmechaniker (Handwerkskammer?)
    (Beides kleine Betriebe^^)

    Gruß und schönen Abend...
    Zuletzt geändert von 3eck; 14.09.2015, 22:29.

    #2
    AW: Ausbildung - Lohnsteuer und Fahrtkosten

    Ja genau, das kannst Du mit Elster ausrechnen.

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      #3
      AW: Ausbildung - Lohnsteuer und Fahrtkosten

      Hi,

      wo finde ich den Rechner?
      Wie gesagt...meine erste Steuererklärung?

      Kommentar


        #4
        AW: Ausbildung - Lohnsteuer und Fahrtkosten

        https://www.elster.de/

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          #5
          AW: Ausbildung - Lohnsteuer und Fahrtkosten

          Zitat von 3eck Beitrag anzeigen
          Hi,

          wo finde ich den Rechner?
          Wie gesagt...meine erste Steuererklärung?

          Der Steuerrechner (Steuerberechnung) befindet sich in der Menüleiste unter dem Menüpunkt * EXTRA *

          Informationen hierzu:

          https://download.elster.de/download/...erFormular.pdf

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            #6
            AW: Ausbildung - Lohnsteuer und Fahrtkosten

            Zitat von 3eck Beitrag anzeigen
            Wenn ich nun eine Steuererklärung mache, wie viel darf ich erwarten, was ausgezahlt wird?
            Muss ich am Ende sogar noch drauf zahlen oder habe ich sonst irgendwelche Nachteile?
            Danach muss ich dann ja jedes Jahr eine Steuererklärung machen, richtig?
            Für ein zu vrsteuerndes Einkommen bis zu ca. 8300€ beträgt die Einkommensteuer Null. 12 mal 650€ sind 7800€, davon gehen sogar noch mindestens 1000€ Werbungskostenpauschale ab, das liegt schon darunter, selbst wenn es noch Weihnachts- oder Urlaubsgeld geben sollte.
            Beträgt die festgesetzte Einkommensteuer Null, bedeutet das, dass die gesamte gezahlte Lohnsteuer zurückerstattet wird.

            Wenn deine Angaben stimmen, macht es keinen Sinn, sich über Fahrtkosten o.ä. Gedanken zu machen, weil es eh schon alles zurück gibt.

            Der Glaube, wenn man einmal eine Einkommensteuererklärung abgegeben hat, man es dann immer tun muss, ist übrigens ein Irrglaube, das ist nämlich schlichtweg falsch.

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              #7
              AW: Ausbildung - Lohnsteuer und Fahrtkosten

              Und für den Fall, dass bei dir irgendwann in Zukunft mal eine Nachzahlung rauskommen sollte, dann kannst du davon ausgehen, dass du mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit für dieses eine Jahr sowieso verpflichtet bist, eine Steuererklärung abzugeben

              Tipp aus der Praxis :
              Einfach immer eine Steuererklärung abgeben. Als normaler lediger Arbeitnehmer bekommt man eigentlich immer eine Steuererstattung (wenn Lohnsteuer einbehalten wurde).
              Und wenn man in einem Jahr mal eine Pflichtveranlagung ist, zb wegen Kurzarbeitsgeld oder Krankengeld, dann sollte man die Erklärung auch abgeben, um Verspätungszuschläge und Zinsen zu vermeiden

              Und wenn die Elster-Berechnung eine Nachzahlung anzeigt, nicht verzagen, sondern Elster-Tester fragen Oft wird + mit - verwechselt oder die Anlage Vorsorgeaufwand schlicht vergessen.
              Zuletzt geändert von Elster-Tester; 16.09.2015, 00:41.
              Mfg

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