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Sonderausgaben ab Beitragsrückerstattung

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    Sonderausgaben ab Beitragsrückerstattung

    Betrifft: Sonderausgaben ab Beitragsrückerstattung

    Hallo,

    bezüglich meiner Einkommensteuerberechnung für 2014 habe ich zum Punkt Sonderausgaben ab Beitragsrückerstattung die Frage, was ich für die Elster- Berechnung, d.h. für das FA angeben muss.

    Es geht um die Dokumentation der Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG meiner Krankenversicherung lt. Schreiben vom 23.02.2015. Die Daten (Beispielswerte), um die es sich handelt, sind unten zu sehen:

    Private Krankenv. Gezahlter Beitrag für Basisschutz EUR 0 Erstatteter Beitrag für Basisschutz EUR 170 2013

    Private Krankenv. Gezahlter Beitrag für Basisschutz EUR 1.900 Erstatteter Beitrag für Basisschutz EUR 0 2014

    Private Pflegev. Gezahlter Beitrag für Basisschutz EUR 240 Erstatteter Beitrag für Basisschutz EUR 30 2014


    Nochmals die Frage:

    Muss ich nur EUR 30,00 angeben, da ich ja die Einkommensteuererklärung für 2014 mache, oder die Summe der beiden Werte EUR 170,00 plus EUR 30,00, d.h EUR 200,00?

    Im Voraus vielen Dank für eine Antwort und mit freundlichen Grüßen.

    ottootto
    Zuletzt geändert von ottootto; 16.09.2015, 13:43.

    #2
    AW: Sonderausgaben ab Beitragsrückerstattung

    Hallo ottootto,

    die Beitragsrückerstattung muss in dem Jahr in der Steuererklärung erscheinen, wo diese dir zugeflossen ist.
    Es ist üblich bei privaten Krankenkassen, dass die Beitragsrückerstattung immer erst im Folgejahr erfolgt für das vergangene Jahr.

    Tschüß

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