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Eine etwas allgemeinere Steuerfrage von einem "frischen" Freiberufler

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    Eine etwas allgemeinere Steuerfrage von einem "frischen" Freiberufler

    Hallo liebes Forum,

    ich bin neu hier, habe mich jedoch schon durch das Forum gewühlt und auch den einen oder anderen Thread durchaus gelesen, jedoch möchte ich trotzdem noch mal nachfragen, wie es um mich steht, weil ich woanders im Netz auch wieder andere Sachen gelesen habe. Ich hoffe das wird hier toleriert und mir können die wahrscheinlich für euch sehr einfachen Fragen beantwortet werden.

    Ich bin 19, fange ab dem 01.10.15 an zu studieren, und arbeite inzwischen nebenbei freiberuflich als Autor/Texter für eine Onlineredaktion. Das habe ich dann auch dem Finanzamt gemeldet und habe auch inzwischen eine Antwort erhalten. Ich wurde durchaus als freiberuflicher Autor/Texter eingestuft und habe auch eine Steuernummer erhalten. Nächstes Jahr im Mai muss ich also meine erste Steuererklärung machen (stimmt doch, oder? Immer bis Mai die Steuererklärung vom Vorjahr machen?)

    Nun, da es aber meine erste sein wird, und dann auch noch freiberuflich, möchte ich nichts falsch machen. Deshalb bitte ich Euch um Hilfe. Ich hatte mich für die Kleinunternehmerregelung entschieden, da mir dazu geraten wurde (ich als angehender Student habe nur bedingt Geld für einen Steuerberater) - inzwischen lese ich aber wieder, dass dies ein Fehler sei...

    Im Schreiben vom Finanzamt steht, meine Steuernummer gilt für Folgendes:

    * Einkommensteuer
    * Anlage EÜR (es sei denn der Gewinn beträgt weniger als 17,500€, dann eine formlose Gewinnermittlung)
    * Umsatzsteuer

    Frage 1: Was muss ich im Endeffekt alles beim Finanzamt einreichen?
    Frage 2: Was genau sind Werbungskosten/was genau darf ich zu meinen "Ausgaben" zählen, wenn ich von zuhause als am Rechner arbeite (dazu sei gesagt, ich verdiene damit monatlich zw. 50€ und 250€)
    Frage 3: Umsatzsteuer: Was genau soll ich hier beachten? Ich habe bislang Rechnungen ohne MwSt gestellt (wie jeder andere Freiberufler in der Redaktion), das ist auch auf den Rechnungen vermerkt, entweder durch "Aufgrund § 19 UStG wird die Umsatzsteuer nicht erhoben" oder "Diese Rechnung enthält keine Mehrwertsteuer". Muss ich ab jetzt 19% Steuer auf meine Rechnung draufrechnen?*
    Frage 4: Wenn ich im Studium einen Nebenjob aufnehme, dann muss ich dass gar nicht in der Steuererklärung anmerken, stimmt das? Weil solange nicht mehr als 450€/Monat zahlt der Arbeitgeber die Steuer?

    * Wie funktioniert das dann? Beispiel: Ich soll für meine Artikel im Monat X 50€ erhalten. Stelle ich eine Rechnung aus mit 50€ + 19% Steuer, oder muss die Steuer in den 50€ enthalten sein und ich bekomme weniger Geld?
    ** Ich dachte als Freiberufler muss ich mich um Umsatzsteuer gar nicht kümmern? Zumindest habe ich das überall gelesen. Ich bin ehrlich gesagt etwas verwirrt.


    Ich hoffe jemand nimmt sich 2-3 Minuten Zeit und hilft mir, damit ich nichts falsch mache. Ich danke auf jeden Fall schon im Voraus!

    #2
    AW: Eine etwas allgemeinere Steuerfrage von einem "frischen" Freiberufler

    Du befindest Dich hier in einem Forum zu Elster.

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      #3
      AW: Eine etwas allgemeinere Steuerfrage von einem "frischen" Freiberufler

      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Du befindest Dich hier in einem Forum zu Elster.
      Dessen bin ich mir durchaus bewusst. Ich plane auch ELSTER zu benutzen und mindestens eine Frage bezieht sich auf ELSTER direkt. Und ich weiß, dass in Vergangenheit hier auch schon allgemeine Fragen zu freiberuflichen Anfängen beantwortet wurden. Von daher dachte ich ich frage auch hier bei den Profis nach. Die Antwort ist also etwas Off-Post, lesen kann ich schließlich

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        #4
        AW: Eine etwas allgemeinere Steuerfrage von einem "frischen" Freiberufler

        Guten Abend,
        wenn in den bisherigen Beiträgen gesucht wurde, dann sollte das
        http://www.finanzen.sachsen.de/1272.html
        auch aufgefallen sein
        und das
        http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/node.html
        zum Minijob
        Zuletzt geändert von Kontierung; 19.09.2015, 22:03.
        Grüsse
        Kontierung

        in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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          #5
          AW: Eine etwas allgemeinere Steuerfrage von einem "frischen" Freiberufler

          Steuerberatung ist nicht das Thema dieses Forums und auch nur den dafür zugelassenen Personen erlaubt.

          Die meisten Fragen, die du gestellt hast, hättest du dir mit einer Internetrecherche auch selbst eindeutig beantworten können.

          Du hast dich für die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG entschieden, die nach den gemachten Angaben m. E. auch gut zu deinen geringen erwartbaren Einnahmen passt. Da du keine Umsatzsteuer abführen musst, darfst du auch keine in Rechnung stellen und natürlich auch selbst keine Vorsteuern abziehen. Der bürokratische Aufwand für dich ist sicher geringer als beim Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung. Als Fehler würde ich das jedenfalls nicht bezeichnen.

          Wenn du nur zwischen 50,00 und 250,00 € monatlich einnimmst, musst du dir wenig Gedanken um Werbungskosten machen, der jährliche Grundfreibetrag liegt 2015 bei 8.472,00 €. Als Werbungskosten käme z. B. die AfA für deine anteilig beruflich genutzte PC-Anlage in Frage, zu dem Thema musst du halt noch eine wenig im Internet recherchieren. Aber bei maximal 3.000,00 € jährlichen Einnahmen fällt sowieso keine Einkommensteuer an, insoweit ist das momentan nicht wirklich von zentraler Bedeutung.

          Wenn du neben deiner freiberuflichen Nebentätigkeit noch einen Nebenjob in Form eines Minijobs ausüben willst, hat das keinen Einfluss auf die von dir persönlich zu zahlende Einkommensteuer, wenn der AG pauschal Lohnsteuer abführt. Dann muss so etwas auch nicht in deine Steuererklärung. Man kann aber Minijobs auch nach Lohnsteuermerkmalen versteuern, dann sind das ganz normale Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit und von dir mittels der Anlage N zu erklären. Das kann von Vorteil sein.

          Zu deiner Einkommensteuererklärung gehören neben dem Hauptvordruck und der Anlage S, ggfls. die Anlage N und vielleicht noch die Anlage Vorsorgeaufwand. (Falls du z. B. als Student die Krankenversicherung selbst bezahlen musst.) Die EÜR kannst du formlos, z. B. mit Excel erstellen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Eine etwas allgemeinere Steuerfrage von einem "frischen" Freiberufler

            Werbungskosten gibts bei Gewinneinkünften nicht.

            Zitat von _Capricorn Beitrag anzeigen
            mindestens eine Frage bezieht sich auf ELSTER direkt
            Das ist nicht wahr!

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              #7
              AW: Eine etwas allgemeinere Steuerfrage von einem "frischen" Freiberufler

              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
              Werbungskosten gibts bei Gewinneinkünften nicht.



              Das ist nicht wahr!
              [QUOTE=Frage 1: Was muss ich im Endeffekt alles beim Finanzamt einreichen?] - Das bezieht sich sehr wohl auf Elster!!!!!!!!

              - - - Aktualisiert - - -

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Steuerberatung ist nicht das Thema dieses Forums und auch nur den dafür zugelassenen Personen erlaubt.

              Die meisten Fragen, die du gestellt hast, hättest du dir mit einer Internetrecherche auch selbst eindeutig beantworten können.

              Du hast dich für die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG entschieden, die nach den gemachten Angaben m. E. auch gut zu deinen geringen erwartbaren Einnahmen passt. Da du keine Umsatzsteuer abführen musst, darfst du auch keine in Rechnung stellen und natürlich auch selbst keine Vorsteuern abziehen. Der bürokratische Aufwand für dich ist sicher geringer als beim Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung. Als Fehler würde ich das jedenfalls nicht bezeichnen.

              Wenn du nur zwischen 50,00 und 250,00 € monatlich einnimmst, musst du dir wenig Gedanken um Werbungskosten machen, der jährliche Grundfreibetrag liegt 2015 bei 8.472,00 €. Als Werbungskosten käme z. B. die AfA für deine anteilig beruflich genutzte PC-Anlage in Frage, zu dem Thema musst du halt noch eine wenig im Internet recherchieren. Aber bei maximal 3.000,00 € jährlichen Einnahmen fällt sowieso keine Einkommensteuer an, insoweit ist das momentan nicht wirklich von zentraler Bedeutung.

              Wenn du neben deiner freiberuflichen Nebentätigkeit noch einen Nebenjob in Form eines Minijobs ausüben willst, hat das keinen Einfluss auf die von dir persönlich zu zahlende Einkommensteuer, wenn der AG pauschal Lohnsteuer abführt. Dann muss so etwas auch nicht in deine Steuererklärung. Man kann aber Minijobs auch nach Lohnsteuermerkmalen versteuern, dann sind das ganz normale Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit und von dir mittels der Anlage N zu erklären. Das kann von Vorteil sein.

              Zu deiner Einkommensteuererklärung gehören neben dem Hauptvordruck und der Anlage S, ggfls. die Anlage N und vielleicht noch die Anlage Vorsorgeaufwand. (Falls du z. B. als Student die Krankenversicherung selbst bezahlen musst.) Die EÜR kannst du formlos, z. B. mit Excel erstellen.
              ENDLICH einer der alles beantwortet. Danke. Ende.

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                #8
                AW: Eine etwas allgemeinere Steuerfrage von einem "frischen" Freiberufler

                Zitat von _Capricorn Beitrag anzeigen
                Frage 1: Was muss ich im Endeffekt alles beim Finanzamt einreichen?] - Das bezieht sich sehr wohl auf Elster!!!!!!!!
                Nene, was Du einreichen musst, das hat eine ganz andere Grundlage.

                Aber immerhin weißt Du jetzt, welche Werbungskosten Du geltend machen kannst

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                  #9
                  AW: Eine etwas allgemeinere Steuerfrage von einem "frischen" Freiberufler

                  Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                  Nene, was Du einreichen musst, das hat eine ganz andere Grundlage.

                  Aber immerhin weißt Du jetzt, welche Werbungskosten Du geltend machen kannst
                  Mal nicht so arrogant, ich habe sehr wohl alles erfahren.

                  /thread, damit verbitterte Oldies mir nicht mehr auf den Keks gehen können

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                    #10
                    AW: Eine etwas allgemeinere Steuerfrage von einem "frischen" Freiberufler

                    wenn ich mir vorstelle, dass das unsere "Nachfolger" werden (wollen) dann graust es mich schon jetzt - 19 Jahre und schon so überheblich
                    Zuletzt geändert von Kontierung; 20.09.2015, 13:31. Grund: Fehler
                    Grüsse
                    Kontierung

                    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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                      #11
                      AW: Eine etwas allgemeinere Steuerfrage von einem "frischen" Freiberufler

                      Zitat von _Capricorn Beitrag anzeigen
                      Mal nicht so arrogant, ich habe sehr wohl alles erfahren
                      Schade, und absolut ungerecht.

                      Nicht nur dass Du das Forum hier mit Deinen vielen Off-Topic-Fragen zumüllst, hast Du auch noch die ätzende Angewohnheit, komplette Beiträge zu zitieren.

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                        #12
                        AW: Eine etwas allgemeinere Steuerfrage von einem "frischen" Freiberufler

                        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                        Schade, und absolut ungerecht.

                        Nicht nur dass Du das Forum hier mit Deinen vielen Off-Topic-Fragen zumüllst, hast Du auch noch die ätzende Angewohnheit, komplette Beiträge zu zitieren.
                        Mimimimimi

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