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Fehler bei Steuerklassen von Ehegatten

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    Fehler bei Steuerklassen von Ehegatten

    Seit der letzten Änderungsliste ist ein Fehler bekannt geworden, der unter Umständen erhebliche Auswirkungen haben kann.

    Was ist passiert:

    Offenbar durch einen Softwarefehler auf Seiten der Finanzverwaltung bzw. der Meldebehörden wurden bei einigen Ehegatten, die bisher die Steuerklassenkombination 3 / 5 gewählt hatten, rückwirkend ab Beginn diesen Jahres die Steuerklassen 4 / 4 gespeichert. Dadurch, dass dies komplett rückwirkend ab Januar 2015 geschehen ist, bleibt bei korrekter Abrechnung des Partners, der eigentlich Steuerklasse 3 hat, in der Regel praktisch kein Nettogehalt mehr. Ich bitte zu beachten, dass dies aus einige, aber nicht auf alle Ehegatten mit 3 / 5 zutrifft. Wie groß die Anzahl der betroffenen Fälle ist, ist noch unklar.

    Es ist ratsam sich direkt an das für den Arbeitnehmer zuständige Finanzamt zu wenden. Erfahrungsgemäß werden die Daten von Amtswegen ohne schriftlichen Antrag korrigiert.

    Der Arbeitgeber sollte die falschen Daten für einen Monat bewusst ignorieren und weiter nach 3 bzw. 5 abrechnen. Mit der nächsten Änderungsliste (Anfang Oktober) sollten wieder die alten Werte, sprich 3 / 5 , gespeichert sein.
    Wir sind analoge Spieler... in einer digitalen Welt.

    #2
    AW: Fehler bei Steuerklassen von Ehegatten

    Dieser Fehler tritt teilweise seit dem bundesweiten Einsatz der neuen ELStAM-Programmversion 1.13.0.0 vom 24.06.2015 auf.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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      #3
      AW: Fehler bei Steuerklassen von Ehegatten

      Hallo,

      mit der Änderungsliste September sind bei uns leider nicht alle Fehler korrigiert worden, außerdem sind neue Mitarbeiter mit falsch gemeldeten Daten dazu gekommen.

      Das scheint sich also noch hinzuziehen bis alle Daten wieder passen - ungünstig für alle Beteiligten.

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        #4
        AW: Fehler bei Steuerklassen von Ehegatten

        Zitat von AutoZeit Beitrag anzeigen
        Hallo,

        mit der Änderungsliste September sind bei uns leider nicht alle Fehler korrigiert worden, außerdem sind neue Mitarbeiter mit falsch gemeldeten Daten dazu gekommen.

        Das scheint sich also noch hinzuziehen bis alle Daten wieder passen - ungünstig für alle Beteiligten.
        Dann haben sich diese Mitarbeiter noch nicht an das Finanzamt gewendet. Der Fehler wird vom Finanzamt in der Regel nach einem Anruf des Arbeitnehmers sofort bereinigt.

        - - - Aktualisiert - - -

        Siehe :
        http://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/erneuter-fehler-bei-elstam_164_322168.html
        Mfg

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          #5
          AW: Fehler bei Steuerklassen von Ehegatten

          Zitat von AutoZeit Beitrag anzeigen
          Hallo,

          mit der Änderungsliste September sind bei uns leider nicht alle Fehler korrigiert worden, außerdem sind neue Mitarbeiter mit falsch gemeldeten Daten dazu gekommen.

          Das scheint sich also noch hinzuziehen bis alle Daten wieder passen - ungünstig für alle Beteiligten.
          Hallo AutoZeit,

          wenn der Arbeitgeber eine Liste abruft und Änderungen dabei sind mit "falschen" Steuerklassen sollte er doch zuerst das seinem Arbeitnehmer mitteilen und wenn der sofort reagiert und sich bei seinem Finanzamt meldet, kann sofort Abhilfe geschaffen werden.

          Tschüß

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            #6
            AW: Fehler bei Steuerklassen von Ehegatten

            Ohne eine Reaktion von seiten des Arbeitnehmers wird das Amt den Fehler leider nicht bemerken.

            Alldings verwundert mich die Sache mit den Neuanmeldungen etwas. Was genau passt da denn nicht ?
            Wir sind analoge Spieler... in einer digitalen Welt.

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              #7
              AW: Fehler bei Steuerklassen von Ehegatten

              Hallo,
              ich denke mal AutoZeit wird den neuen Arbeitnehmern gesagt haben was er abgerufen hat und der Lohnabrechnung zugrunde legt und hat die Auskunft bekommen, nein das ist falsch.

              Tschüß

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                #8
                AW: Fehler bei Steuerklassen von Ehegatten

                Es handelt sich nicht um Neuanmeldungen sondern um neue fehlerhafte Datensätze die vom FA mit der Änderungsliste September auf den 01.01.2015 übermittelt wurden (war vielleicht nicht ganz verständlich ausgedrückt - sorry). Die "alten" Fehler der vorherigen Änderungslisten wurden nicht alle korrigiert, obwohl die Mitarbeiter sich mit dem FA in Verbindung gesetzt hatten.

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                  #9
                  AW: Fehler bei Steuerklassen von Ehegatten

                  Hallo AutoZeit,

                  hinzu kommt das zur Fehlerbereinigung von den einzelnen Rechenzentren den Finanzämtern Listen bereitgestellt werden, welche Fälle betroffen sind, um diese zu bereinigen -> manchmal ist nur ein Ehepartner betroffen usw.
                  Je nachdem wann die Ämter diese Listen erhalten haben, kann also auch die Bereinigung etwas dauern.

                  Tschüß

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                    #10
                    AW: Fehler bei Steuerklassen von Ehegatten

                    Hallo zusammen,

                    heute (8.12.2015) hat sich der EX-Arbeitgeber meines Mannes bei uns gemeldet. Ihm ist HEUTE aufgefallen, dass das Finanzamt im MAI 2015 die Lohnsteuerklasse IV mitgeteilt hat. Der EX-Arbeitgeber hat diese Änderung ignoriert und weiterhin mit Lohnsteuerklasse III abgerechnet. Wir haben mitgeteilt, dass mein Mann NICHT Lohnsteuerklasse IV ist und sein Ex-Arbeitgeber meinte nur, das wisse er, das sei ein Übertragungsfehler vom Finanzamt, das sei denen bekannt. Obwohl er weiß, dass es nur ein Übertragungsfehler ist, hat er jetzt rückwirkend alle Abrechnungen für das Jahr 2015 auf die Lohnsteuerklasse IV abgeändert und verrechnet das mit dem letzten Gehalt aus November und der Abfindung. Und wir können nichts dagegen machen. :-(

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Fehler bei Steuerklassen von Ehegatten

                      Guten Abend,
                      und Kontakt zum zuständigen Sachbearbeiter beim Finanzamt aufgenommen?
                      Die Arbeitgeber müssen sich strikt an die ELStAm-Übermittlungen halten, ich verstehe aber Arbeitnehmer nicht, die nicht sofort beim Finanzamt auf der Matte stehen
                      Grüsse
                      Kontierung

                      in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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                        #12
                        AW: Fehler bei Steuerklassen von Ehegatten

                        Hallo,

                        wir haben in den letzten Monaten Gehaltsabrechnungen mit Lohnsteuerklasse III erhalten. Alles korrekt abgerechnet. Sein Arbeitgeber hat die fehlerhafte Übermittlung der Lohnsteuerklasse IV seit Mai ignoriert und wir wussten gar nichts davon, dass da irgendwas falsch übermittelt wurde. HEUTE erhielt mein Mann eine Email seines Ex-Arbeitgebers und hat auch mit denen telefoniert. Er war aber bis eben unterwegs (neuer Job) und konnte eben nicht auf der Matte vom Finanzamt stehen. Sein Ex-Arbeitgeber hat heute mittag alles komplett neu berechnet und verrechnet. Morgen rufe ich beim Finanzamt an - aber mein Mann arbeitet da ja gar nicht mehr und das war seine letzte Gehaltsabrechnung inkl. der in der Güteverhandlung vereinbarten Abfindung (also mit dem nächsten Gehalt wieder gegenrechnen geht nicht). Das ist so ärgerlich.

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                          #13
                          AW: Fehler bei Steuerklassen von Ehegatten

                          Mithin wurden entweder:
                          Lohnsteuer zu wenig abgezogen = Nachzahlung
                          Lohnsteuer zu viel abgezogen = Erstattung

                          Es regelt sich alles über eine Einkommensteuererklärung.
                          Zuletzt geändert von stiller; 08.12.2015, 23:05.
                          Gruss (S)stiller
                          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                          Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                            #14
                            AW: Fehler bei Steuerklassen von Ehegatten

                            Hallo anitramk,

                            beim Finanzamt kannst du nur auf der Matte stehen, wenn die Daten in ELSTAM nicht stimmen, wenn der Arbeitgeber natürlich keinen ordentlichen Abruf hinbekommt ->das habe ich schon sehr oft erlebt, das der Arbeitgeber den Fehler von sich schiebt und der Arbeitnehmer ist natürlich der Angeschmierte.
                            Aber ihr habt ja "Glück" -> wie es stiller schon beschrieben hat, das Jahr 2015 ist gleich vorbei.

                            Tschüß

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                              #15
                              AW: Fehler bei Steuerklassen von Ehegatten

                              Wenn die "Geduld" bis zur ESt-Erklärung nicht ausreicht - was indes mehr als verständlich wäre - dann muss wohl zwingend über eine Ersatzbescheinigung gearbeitet werden.

                              Denn soweit mir bekannt (sagt mir wenn ich falsch liege) bekommt ein abgemeldeter alter AG keine Änderungslisten mehr.

                              Das Amt sollte also ein zeitlich begrenzte (!) Ersatzbescheinigung ausstellen, die beim alten AG vorgelegt wird. Und zwar (ganz wichtig) OHNE deinen Mann komplett zu sperren. Sonst rechnet der neue AG ganz schnell nach Steuerklasse VI ab.

                              Normalerweise bedeutet das Ausstellen einer Ersatzbescheinigung immer das Sperren des Falls. Macht auch Sinn, weil ja ansonsten das Risiko für Vater Staat betseht, dass doppelt mit einer günstigen Steuerklasse gearbeitet wird, was ein Steuerausfallrisiko bedeutet.

                              Im Zusammenhang mit dem IV/IV - III/V-Problem ist dies aber "von oben" erlaubt worden (zumindest in einigen Bundesländern).

                              Der Bearbeiter im Amt sollte ja erkennen, dass der alte AG abgemeldet hat. Und eine Bescheinigung für die Vergangenheit, also bis zum Tag der Abmeldung, sollte drin sein.

                              @holzgoe: Einen Euro für jeden AG der Änderungslisten grundsätzlich ignoriert... Ein Traum...
                              Wir sind analoge Spieler... in einer digitalen Welt.

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