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Wohungskauf zur Vermietung, Privatdarlehen zwischen Angehörigen und die Steuer

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    Wohungskauf zur Vermietung, Privatdarlehen zwischen Angehörigen und die Steuer

    Fall:
    Kauf einer vermieteten Wohnung
    Finanzierung eines Teils mit einem Hypothekendarlehen, des anderen Teils durch Privatdarlehen zwischen Angehörigen (um längerfristige Kapitalanlagen nicht angreifen zu müssen),
    Erziehlung von höheren Zinsen als bei der Hausbank beim Geber des Privatdarlehens

    Fragen:
    Wann ist was, wie bei wem zu versteuern bzw. absetzbar? (Abgeltungssteuer, Freibetrag (800/1600 EUR) vs. persönlicher Steuersatz, Werbungskosten)
    Was ist der letzte Stand? Es gab da offenbar Änderungen in letzter Zeit.
    Sind noch Verfahren bei den obersten Gerichten Anhängig?

    Hier nur ein Link von vielen zu dem Thema:
    https://www.lohnsteuer-kompakt.de/st...euerpflichtig/

    Wie ist das mit dem Darlehensvertrag?
    (Stichworte: Anforderungen an den Fremdvergleich, steuerliche Anerkennung durch das Finanzamt)
    Wie ist das mit der Stellung von Sicherheiten? Ich würde wenn es geht lieber darauf verzichten. Als Alternative zu expliziten Banküblichen Sicherheiten könnte ich mir Kürzere Laufzeiten, oder Kündigungsmöglichkeiten durch den Darlehensgeber vorstellen ( z.B. generell 3 Monate zum Jahrestag oder bei Verschlechterung der Bonität des Darlehensnehmers (längerfristige Kapitalanlagen weniger Wert)

    Abschluss:
    Was hat sich in letzter Zeit geändert? (Im Internet gibt es ja noch etliches von 2003 und schlimmer.)

    Was gilt es noch zu beachten?

    #2
    AW: Wohungskauf zur Vermietung, Privatdarlehen zwischen Angehörigen und die Steuer

    Es handelt sich hier um ein Software-Forum, in dem es um Elster geht. Eine Steuerberatung darf es hier nicht geben.

    Kommentar


      #3
      AW: Wohungskauf zur Vermietung, Privatdarlehen zwischen Angehörigen und die Steuer

      Steuerberatung ist in Deutschland nur den steuerberatenden Berufen vorbehalten.

      Im übrigen ist das hier ein Elster-Form und deine Frage hat mit Elster nichts mehr zu tun.

      // Edit : Da war wer schneller als ich
      Mfg

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        #4
        AW: Wohungskauf zur Vermietung, Privatdarlehen zwischen Angehörigen und die Steuer

        Steuerberatung gibt es hier nicht, dennoch lassen sich zu der einen oder anderen Teilfrage sogar hier im Forum Beiträge finden.

        Zum Beispiel hier: https://www.elster.de/anwenderforum/...Privatdarlehen

        Wer sich das Geld für den Steuerberater sparen will, sollte schon ein wenig Zeit für die eigene Recherche aufwenden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Wohungskauf zur Vermietung, Privatdarlehen zwischen Angehörigen und die Steuer

          Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
          Steuerberatung ist in Deutschland nur den steuerberatenden Berufen vorbehalten.

          Im übrigen ist das hier ein Elster-Form und deine Frage hat mit Elster nichts mehr zu tun.
          Für Elster ist aber auf jeden Fall wichtig, wo die Zinsen einzutragen sind. Im Falle des Darlehensgebers entweder die Zeile für mit Abgeltungssteuer oder die Zeile mit den persönlichen Steuersatz. Insofern ist es doch wichtig zu wissen, worum es sich im jeweiligen Fall handelt, denn ansonsten könnte man es ja auch nicht in Elster richtig eintragen.

          Außerdem ist die Rechtsprechung im Fluss:

          BUNDESFINANZHOF Urteil vom 29.4.2014, VIII R 9/13

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            #6
            AW: Wohungskauf zur Vermietung, Privatdarlehen zwischen Angehörigen und die Steuer

            Zitat von AUSKAPMurks Beitrag anzeigen
            Für Elster ist aber auf jeden Fall wichtig, wo die Zinsen einzutragen sind. Im Falle des Darlehensgebers entweder die Zeile für mit Abgeltungssteuer oder die Zeile mit den persönlichen Steuersatz. Insofern ist es doch wichtig zu wissen, worum es sich im jeweiligen Fall handelt, denn ansonsten könnte man es ja auch nicht in Elster richtig eintragen.

            Außerdem ist die Rechtsprechung im Fluss:

            BUNDESFINANZHOF Urteil vom 29.4.2014, VIII R 9/13
            und ich dachte, Du bist Darlehnsnehmer? und willst Werbungskosten bei V+V. und nun befinden wir uns in Anlage KAP. und Du bist Darlehnsgeber?
            Alle Vorposter haben Recht - gehe zum Steuerberater!!!!!!!!
            Gruss (S)stiller
            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
            Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
            ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
            Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
            Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
            Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
            Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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              #7
              AW: Wohungskauf zur Vermietung, Privatdarlehen zwischen Angehörigen und die Steuer

              Ich bin zwar sehr, sehr neu in diesem ANWENDER-Forum und kenne mich bei Weitem noch nicht mit den Einzelheiten und den üblichen Handhabungen aus. Aber wie der Fragesteller AUSKAPmurks hier abgebürstet worden ist, finde ich gar nicht schön ! M.E. hat er schon die zulässige Frage gestellt, wo in der Anlage KAP die Einkünfte aus einem Privatdarlehen einzutragen sind. Die Berücksichtigung über die Anlage KAP kann wegen des Freibetrags schon von einiger Bedeutung sein. Außerdem hat er die zutreffende und damals aktuelle Rechtsprechung angeführt. Dass STILLER gedacht hat, der Fragesteller sei Darlehensnehmer, muss doch nicht dazu führen, dass die Frage nach der Anlage KAP nicht mehr beantwortet wird ! Ich muss mich gerade auch mit der leidigen Thematik befassen, weil ich festgestellt habe, dass die FinVerw die BFH-Rspr hierzu über Jahre stillschweigend nicht berücksichtigt hat. Ich hoffe nun, dieser Beitrag verstösst nicht auch gegen alle Forumsregeln ! LG

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                #8
                AW: Wohungskauf zur Vermietung, Privatdarlehen zwischen Angehörigen und die Steuer

                Der Beitrag verstößt nicht gegen Forumsregeln, er ist aber fast 3 Jahre nach Abschluss der Diskussion überflüssig und hat auch keinen Bezug zu ELSTER-Themen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  AW: Wohungskauf zur Vermietung, Privatdarlehen zwischen Angehörigen und die Steuer

                  Dann bitte ich wegen der Belästigung um Entschuldigung !

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